Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchung Durchführung bei Kindern

    Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche

    Sie können für Ihre Kinder Gesundheitsuntersuchungen in Anspruch nehmen. So wird der allgemeine Gesundheitszustand und die altersgemäße Entwicklung eines Kindes regelmäßig ärztlich untersucht. Mögliche Probleme oder Auffälligkeiten können frühzeitig erkannt und behandelt werden.

    Beschreibung

    Die Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche, die sogenannten U1 bis U9 sowie J1, können ein wichtiger Baustein zur gesunden kindlichen Entwicklung sein. Gerade in den ersten Lebensjahren machen Kinder gewaltige Entwicklungsschritte.

    Bei den "U"-Untersuchungen werden der allgemeine Gesundheitszustand und die altersgemäße Entwicklung eines Kindes regelmäßig ärztlich überprüft. So können mögliche Probleme oder Auffälligkeiten frühzeitig erkannt und behandelt werden.

    Die Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche sind als Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung festgelegt. Die Inhalte, Zeitpunkte und Struktur des Untersuchungsprogramms legt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der Richtlinie über die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern (Kinder-Richtlinie) fest.

    Die einzelnen U-Untersuchungen bestehen aus:

    • speziellen Screening-Untersuchungen auf bestimmte Erkrankungen
    • körperlichen Untersuchungen des Kindes sowie
    • einer Beratung der Eltern

    Die körperliche Untersuchung des Kindes ist abgestimmt auf das Kindesalter und umfasst die Überprüfung von

    • Gewicht,
    • Körperlänge,
    • altersgerechte Entwicklung,
    • Untersuchung einzelner Organe,
    • des Kopfes und
    • des Bewegungsapparates

    Bei der Entwicklungsbeurteilung untersucht die Ärztin beziehungsweise der Arzt unter anderem

    • die Grob- und Feinmotorik,
    • die geistige Entwicklung,
    • die soziale und emotionale Kompetenz und
    • die Interaktion des Kindes mit den Eltern.

    Ergeben diese Untersuchungen das Vorliegen oder den Verdacht auf eine Krankheit, so soll die Ärztin oder der Arzt dafür Sorge tragen, dass diese Fälle einer weitergehenden, gezielten Diagnostik und gegebenenfalls Therapie zugeführt werden.

    Neben der Krankheitsfrüherkennung prüft die Ärztin oder der Arzt, ob und gegebenenfalls welche individuellen Belastungen und gesundheitlichen Risiken beim Kind vorliegen und berät die Eltern darauf abgestimmt, wie sie diese verringern können. Bei Bedarf kann die Ärztin oder der Arzt eine Präventionsempfehlung ausstellen und auf regionale Eltern-Kind-Angebote hinweisen.

    Teil der Untersuchung ist auch die Überprüfung des Impfstatus und die Beratung zur Verbesserung des Impfschutzes des Kindes. Außerdem muss bei Erstaufnahme des Kindes in die Kita eine ärztliche Impfberatung nachgewiesen werden.

    Dokumentiert werden die U-Untersuchungen im gelben Kinderuntersuchungsheft. Es enthält eine herausnehmbare Teilnahmekarte, mit der die Eltern die regelmäßige Teilnahme des Kindes an den U-Untersuchungen gegenüber Dritten – wie zum Beispiel Kindergärten – nachweisen können, ohne dabei vertrauliche Informationen weiterzugeben.

    Neben den gesetzlich festgelegten Untersuchungen des U-Untersuchungsprogramms bieten eine Reihe von Krankenkassen zusätzliche Untersuchungen, insbesondere für Kinder im Grundschulalter (U10 und U11) und für Jugendliche (J2) an. Deren Untersuchungsspektrum ist nicht durch den G-BA festgelegt. Die Kosten werden von einzelnen Krankenkassen als freiwillige Leistung übernommen.

    Die Zahngesundheit von Kindern und Jugendlichen kann durch Früherkennungsuntersuchungen und regelmäßige Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen verbessert werden. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt vielfältige Früherkennungs- und Vorsorgemaßnahmen bei Kindern und Jugendlichen.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Krankenkasse.

    Zuständigkeit

    Zuständige Krankenkasse

    Ansprechpartner

    Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 10 08 44

    31108 Hildesheim

    Hausanschrift

    Domhof 1

    31134 Hildesheim

    Behindertenparkplatz: null
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein

    "Bohlweg" oder "Schuhstr."

    Bus: 1,2,4 und 5

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Grundsätzlich: Montag bis Freitag 9:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0180 2001560(Hotline des Teams Früherkennungsuntersuchungen; montags bis donnerstags von 09:00 bis 16:00 Uhr und freitags von 09:00 - 13:00 Uhr (Festnetzpreis 6 ct/Anruf; Mobilfunkpreis max. 42 ct/Min.).)

    Fax: 05121 304-611

    E-Mail: PoststelleLSHildesheim@ls.niedersachsen.de

    Weitere Informationen

    Die oben genannten Behindertenparkplätze befinden sich am Domhof.

    Version

    Technisch erstellt am 29.05.2020 (von: Erbarth, Andrea)

    Technisch geändert am 27.04.2023 (von: Hänjes, Alexander)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    GKV-Spitzenverband

    Adresse

    Hausanschrift

    Reinhardtstraße 28

    10117 Berlin

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 14.01.2021 (von: Griep, Evelyn)

    Technisch geändert am 30.09.2021 (von: Witte, Farina Isabell)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Für die Untersuchungen benötigen Sie:

    • die elektronische Gesundheitskarte des Kindes oder des Jugendlichen
    • das Kinder-Untersuchungsheft („Gelbes Heft“), das Sie direkt nach der Geburt erhalten

    Voraussetzungen

    Kinder und Jugendliche haben grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf die Untersuchungen.

    Es sind dabei folgende Untersuchungszeiträume zu beachten: 

    • U1: unmittelbar nach der Geburt
    • erweitertes Neugeborenen-Screening: 2.-3. Lebenstag
    • Neugeborenen-Hörscreening: bis zum 3. Lebenstag
    • U2: 3.-10. Lebenstag
    • U3: 4.-5. Lebenswoche
    • U4: 3.-4. Lebensmonat
    • U5: 6.-7. Lebensmonat
    • U6: 10.-12. Lebensmonat
    • U7: 21.-24. Lebensmonat
    • U7a: 34.-36. Lebensmonat
    • U8: 46.-48. Lebensmonat
    • U9: 60.-64. Lebensmonat
    • J1: 13. -14. Lebensjahr

    Zahnvorsorgeuntersuchungen:

    • Früherkennungsuntersuchung auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten: sechsmal im Alter von 6 Monaten bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres
    • Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen, die sogenannte Individualprophylaxe: einmal je Kalenderhalbjahr im Alter von 6 bis 17 Jahren

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen die Entscheidung einer Krankenkasse kann Widerspruch eingelegt werden. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, kann beim zuständigen Sozialgericht geklagt werden.

    Fristen

    Die Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche sollten in den Zeiträumen stattfinden, in denen Sie vorgesehen sind.

    Kosten

    Für die Gesundheitsuntersuchungen bei Kindern und Jugendlichen fallen keine Zuzahlungen für gesetzlich Versicherte an.

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise für Niedersachsen: Früherkennungsuntersuchungen für Kinder

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Neben den gesetzlich festgelegten Untersuchungen des U-Untersuchungsprogramms bieten eine Reihe von Krankenkassen zusätzliche Untersuchungen, insbesondere für Kinder im Grundschulalter (U10 und U11) und für Jugendliche (J2) an. Deren Untersuchungsspektrum ist nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegt. Die Kosten werden von einzelnen Krankenkassen als freiwillige Leistung übernommen.

    Für die Zahnvorsorgeuntersuchungen gilt: Ab dem 12. Lebensjahr werden die Untersuchungen in ein Bonusheft eingetragen. Diese Eintragungen dienen später als Nachweis für den Anspruch auf erhöhte Zuschüsse zum Zahnersatz.

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kinder und Jugendliche haben einen Anspruch auf Gesundheitsuntersuchungen. Diese ärztlichen Untersuchungen des allgemeinen Gesundheitszustandes und der altersgemäßen Entwicklung eines Kindes sollen dabei helfen, mögliche Probleme oder Erkrankungen frühzeitig zu erkennen und zu behandeln.  am 20.11.2024

    Version

    Technisch erstellt am 15.11.2010 (von: Ingrid Schröder)

    Technisch geändert am 01.12.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Zahngesundheit, Kinder, U1 bis U9, Zahnpflege, Kassenleistung, Jugendgesundheitsuntersuchungs-Richtlinie, Krankenkassenleistung, Früherkennung Krankheiten, Gesundheitsuntersuchung, Krankenkassen, Vorsorgeuntersuchung, gesetzliche Krankenkassen, Jugendliche, U-Untersuchung, Früherkennung Krankheiten Jugendliche, Kinder-Richtlinie, Gesundheit, J1, Früherkennung, Früherkennung Krankheiten Kinder, J-Untersuchung, Untersuchung Baby

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)