Fahrerlaubnis: Verlängerung - Fahrerlaubnis der Klassen C und D
Beschreibung
Fahrerlaubnisse für die Klassen C, CE, CE79, C1, C1E (Lkw) und D, DE, D1, D1E (Bus) werden befristet erteilt und können verlängert werden.
Die Fahrerlaubnis dieser Klassen wird längstens für folgende Zeiträume erteilt bzw. verlängert:
- Klassen C1, C1E:
- gültig bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres
- nach Vollendung des 45. Lebensjahres der Bewerberin oder des Bewerbers: für fünf Jahre
- Klassen C, CE, CE79, D, D1, DE und D1E: für fünf Jahre
Hinweis: Mit der Verlängerung wird ein neuer Führerschein ausgestellt.
Hinweise für Friesland: Verlängerung Fahrerlaubnis Klassen C + D
Fahrerlaubnisse für die Klassen C, CE, CE79, C1, C1E (Lkw) und D, DE, D1, D1E (Bus) werden befristet erteilt und können verlängert werden.
Die Fahrerlaubnis dieser Klassen wird längstens für folgende Zeiträume erteilt bzw. verlängert:
- Die der Klassen C1, C1E, CE79 werden erstmalig bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres erteilt.
- Die Fahrerlaubnis-Klassen C, CE, D, D1, DE und D1E werden für fünf Jahre erteilt.
In jedem Fall müssen Sie die Verlängerung der Fahrerlaubnis persönlich beantragen, da zur Herstellung des Führerscheins bei der Bundesdruckerei Ihre Unterschrift benötigt wird.
Fahrerlaubnisse für die Klassen C, CE, CE79, C1, C1E (Lkw) und D, DE, D1, D1E (Bus) werden befristet erteilt und können verlängert werden.
Die Fahrerlaubnis dieser Klassen wird längstens für folgende Zeiträume erteilt bzw. verlängert:
- Die der Klassen C1, C1E, CE79 werden erstmalig bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres erteilt.
- Die Fahrerlaubnis-Klassen C, CE, D, D1, DE und D1E werden für fünf Jahre erteilt.
In jedem Fall müssen Sie die Verlängerung der Fahrerlaubnis persönlich beantragen, da zur Herstellung des Führerscheins bei der Bundesdruckerei Ihre Unterschrift benötigt wird.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Hauptwohnsitz ist.
Hinweise für Friesland: Verlängerung Fahrerlaubnis Klassen C + D
Die Zuständigkeit liegt bei den Führerscheinstellen des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Die Zuständigkeit liegt bei den Führerscheinstellen des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Ansprechpartner
Fachbereich Straßenverkehr
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 14:30 - 17:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Brinkmann
Frau Koch
Herr Saß
Frau Kriedel
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- bisheriger Führerschein
- ein aktuelles Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
- augenärztliches Gutachten über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes gemäß § 12 Abs. 6 i.V.m. Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Dieses Gutachten können Sie von Ihrem Augenarzt oder von einem Betriebs- und Arbeitsmediziner erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als zwei Jahre sein.
- ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung auf amtlichem Vordruck gemäß § 11 Abs. 9 i.V.m Anlage 5 FeV. Für diese Bescheinigung gibt es einen amtlichen Vordruck, über den die Ärzte im Regelfall verfügen. Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
- für die Verlängerung der Klassen D, DE, D1 und D1E (BUS)
- ab dem 50. Lebensjahr:
- zusätzlich ein leistungspsychologisches Gutachten nach § 11 Abs. 9 i.V.m Anlage 5 Nr. 2 FeV.
- Die leistungspsychologische Untersuchung beinhaltet beispielsweise eine Überprüfung der Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung und Konzentrationsfähigkeit. Der Nachweis über die Erfüllung dieser besonderen Anforderungen erfolgt durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
- zusätzlich ein leistungspsychologisches Gutachten nach § 11 Abs. 9 i.V.m Anlage 5 Nr. 2 FeV.
- Für die Führerscheinklasse D ist ein Führungszeugnis der Belegart "0" (Behördliches Führungszeugnis) bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen. Dieses wird vom Bundesamt für Justiz direkt an die Fahrerlaubnisbehörde geschickt. Ein privates Führungszeugnis ist nicht ausreichend.
- ab dem 50. Lebensjahr:
- § 11 Abs. 9 i.V.m Anlage 5 Nr. 2 Fahrerlaubnisverordnung(FeV)
- § 12 Abs. 6 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Hinweise für Friesland: Verlängerung Fahrerlaubnis Klassen C + D
- Antragsformular
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Bisheriger Führerschein
- original Unterschrift auf bestimmtem Vordruck (bei Antragstellung)
- neues Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
- ggfs. eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde (sofern der Führerschein nicht vom Landkreis Friesland ausgestellt wurde)
Eignungsnachweise:
- für Klasse C1, C1E, C und CE:
- augenärztliches Gutachten über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes gemäß § 12 Abs. 6 i.V.m. Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Dieses Gutachten können Sie von Ihrem Augenarzt oder von einem Betriebs- und Arbeitsmediziner erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als zwei Jahre sein
- ärztliches Gutachten über die körperliche und geistige Eignung auf amtlichem Vordruck gemäß § 11 Abs. 9 i.V.m Anlage 5 FeV. Für diese Bescheinigung gibt es einen amtlichen Vordruck, über den die Ärzte im Regelfall verfügen. Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein
- für Klasse D1, D1E, D und DE:
- augenärztliches Gutachten über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes gemäß § 12 Abs. 6 i.V.m. Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Dieses Gutachten können Sie von Ihrem Augenarzt oder von einem Betriebs- und Arbeitsmediziner erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als zwei Jahre sein
- ärztliches Gutachten über die körperliche und geistige Eignung auf amtlichem Vordruck gemäß § 11 Abs. 9 i.V.m Anlage 5 FeV. Für diese Bescheinigung gibt es einen amtlichen Vordruck, über den die Ärzte im Regelfall verfügen. Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein
- Führungszeugnis der Belegart "0" (zu beantragen beim Einwohnermeldeamt der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung)
- ab dem 50. Lebensjahr zusätzlich:leistungspsychologisches Gutachten nach § 11 Abs. 9 i.V.m Anlage 5 Nr. 2 FeV. Die leistungspsychologische Untersuchung beinhaltet beispielsweise eine Überprüfung der Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung und Konzentrationsfähigkeit. Der Nachweis über die Erfüllung dieser besonderen Anforderungen erfolgt durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
Hinweis:
Auch das ärztliche und augenärztliche Gutachten kann von einem Betriebs- oder Arbeitsmediziner erstellt werden, so dass man unter Umständen nur einen Termin vereinbaren muss.
Für den Fall, dass Sie als Berufskraftfahrer tätig sind, ist zusätzlich ein Nachweis über die Grundqualifikation bzw. die Weiterbildung vorzulegen. Weitere Informationen hier.
- Antragsformular
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Bisheriger Führerschein
- original Unterschrift auf bestimmtem Vordruck (bei Antragstellung)
- neues Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
- ggfs. eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde (sofern der Führerschein nicht vom Landkreis Friesland ausgestellt wurde)
Eignungsnachweise:
- für Klasse C1, C1E, C und CE:
- augenärztliches Gutachten über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes gemäß § 12 Abs. 6 i.V.m. Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Dieses Gutachten können Sie von Ihrem Augenarzt oder von einem Betriebs- und Arbeitsmediziner erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als zwei Jahre sein
- ärztliches Gutachten über die körperliche und geistige Eignung auf amtlichem Vordruck gemäß § 11 Abs. 9 i.V.m Anlage 5 FeV. Für diese Bescheinigung gibt es einen amtlichen Vordruck, über den die Ärzte im Regelfall verfügen. Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein
- für Klasse D1, D1E, D und DE:
- augenärztliches Gutachten über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes gemäß § 12 Abs. 6 i.V.m. Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Dieses Gutachten können Sie von Ihrem Augenarzt oder von einem Betriebs- und Arbeitsmediziner erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als zwei Jahre sein
- ärztliches Gutachten über die körperliche und geistige Eignung auf amtlichem Vordruck gemäß § 11 Abs. 9 i.V.m Anlage 5 FeV. Für diese Bescheinigung gibt es einen amtlichen Vordruck, über den die Ärzte im Regelfall verfügen. Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein
- Führungszeugnis der Belegart "0" (zu beantragen beim Einwohnermeldeamt der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung)
- ab dem 50. Lebensjahr zusätzlich:leistungspsychologisches Gutachten nach § 11 Abs. 9 i.V.m Anlage 5 Nr. 2 FeV. Die leistungspsychologische Untersuchung beinhaltet beispielsweise eine Überprüfung der Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung und Konzentrationsfähigkeit. Der Nachweis über die Erfüllung dieser besonderen Anforderungen erfolgt durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
Hinweis:
Auch das ärztliche und augenärztliche Gutachten kann von einem Betriebs- oder Arbeitsmediziner erstellt werden, so dass man unter Umständen nur einen Termin vereinbaren muss.
Für den Fall, dass Sie als Berufskraftfahrer tätig sind, ist zusätzlich ein Nachweis über die Grundqualifikation bzw. die Weiterbildung vorzulegen. Weitere Informationen hier.
Formulare
Der Antrag muss persönlich gestellt werden.
Hinweise für Friesland: Verlängerung Fahrerlaubnis Klassen C + D
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Der Antrag sollte spätestens acht Wochen vor dem Ablauf der Gültigkeit der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden.
Hinweise für Friesland: Verlängerung Fahrerlaubnis Klassen C + D
Der Antrag sollte spätestens vier Wochen vor dem Ablauf der Gültigkeit der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden.
Die Ausstellung des neuen Führerscheines dauert in der Regel 2-3 Wochen.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Servicecenter unter 04461/919-8787 oder schreiben Sie eine Mail an fuehrerscheinstelle@friesland.de
Der Antrag sollte spätestens vier Wochen vor dem Ablauf der Gültigkeit der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden.
Die Ausstellung des neuen Führerscheines dauert in der Regel 2-3 Wochen.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Servicecenter unter 04461/919-8787 oder schreiben Sie eine Mail an fuehrerscheinstelle@friesland.de
Kosten
Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) an.
Hinweise für Friesland: Verlängerung Fahrerlaubnis Klassen C + D
Z. Z. 43,90 € - im Einzelfall können die Gebühren allerdings abweichen.
Z. Z. 43,90 € - im Einzelfall können die Gebühren allerdings abweichen.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 15.02.2016
Stichwörter
Fahrerlaubnis: Verlängerung - Fahrerlaubnis der Klassen C und D