Auto abgeschleppt - kommunale Auskunft
Beschreibung
Unerfreuliche Überraschung: Ihr Auto wurde behördlich abgeschleppt. Wer gibt jetzt Auskunft, wie es weitergeht?
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
Hinweise für Seevetal: Auto abgeschleppt - kommunale Auskunft
Direkt an den Abschleppdienst, das Polizeikommissariat oder das Ordnungsamt der Gemeinde Seevetal.
Abschleppdienst/Kfz-Handel
Ralf Hartmann
Horster Landstraße 201a
21220 Seevetal
Telefon: 04185 2331
Telefax: 04185 2081
Polizeikommissariat Seevetal
Hamburger Straße 1
21220 Seevetal - Maschen
Telefon: 04105 6200
Direkt an den Abschleppdienst, das Polizeikommissariat oder das Ordnungsamt der Gemeinde Seevetal.
Abschleppdienst/Kfz-Handel
Ralf Hartmann
Horster Landstraße 201a
21220 Seevetal
Telefon: 04185 2331
Telefax: 04185 2081
Polizeikommissariat Seevetal
Hamburger Straße 1
21220 Seevetal - Maschen
Telefon: 04105 6200
Ansprechpartner
Allgemeine Gefahrenabwehr
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4105 55-2242
E-Mail: ermittlungen@seevetal.de
Kontaktperson
Frau Rieckmann
Fristen
Hinweise für Seevetal: Auto abgeschleppt - kommunale Auskunft
Beantwortung des Anhörungsbogens innerhalb von 3 - 4 Wochen.
Gegen den Bescheid (bei Nichtbezahlung/-äußerung) kann innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht werden.
Beantwortung des Anhörungsbogens innerhalb von 3 - 4 Wochen.
Gegen den Bescheid (bei Nichtbezahlung/-äußerung) kann innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht werden.
Kosten
Hinweise für Seevetal: Auto abgeschleppt - kommunale Auskunft
Die Abschleppkosten können ca. 77 - 119 Euro betragen. Bei unverzüglicher Abholung des Fahrzeuges kann direkt beim Abschleppdienst bezahlt werden, wenn nicht, folgt ein Anhörungsbogen, danach ein Bescheid durch die Gemeinde.
Die Abschleppkosten können ca. 77 - 119 Euro betragen. Bei unverzüglicher Abholung des Fahrzeuges kann direkt beim Abschleppdienst bezahlt werden, wenn nicht, folgt ein Anhörungsbogen, danach ein Bescheid durch die Gemeinde.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 12.05.2010
Stichwörter
abschleppen, Abschleppunternehmen