Wilder Müll Entsorgung
Beschreibung
Wenn Sie „wilden Müll“ melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.
Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.
Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.
Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.
Hinweise für Harburg: Wilder Müll in der Landschaft
Wilder Müll
Als wilden Müll bezeichnet man Abfälle, die in der freien Landschaft oder im Wald abgelagert werden. Ein solches Handeln ist verboten und stellt einen Verstoß gegen die Pflicht zur ordnungsgemäßen Abfallbeseitigung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) dar. § 28 Abs. 1 KrWG schreibt vor, dass Abfälle zum Zweck der Beseitigung nur in den dafür vorgesehenen Abfallbeseitigungsanlagen behandelt, gelagert oder abgelagert werden dürfen.
Wer ist für die Entsorgung zuständig?
Ist der Verursacher nicht bekannt, so geht die Verpflichtung zur Entsorgung auf den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger – die Abfallwirtschaft – über. Für die Abholung und Entsorgung der Abfälle wurde die Landschaftspflegegruppe eingerichtet, die beim Betrieb Abfallwirtschaft angesiedelt ist.
Ich habe eine wilde Müllablagerung entdeckt. An wen kann ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die angegebenen Ansprechpartner und geben Sie den Standort, die Art sowie die ungefähre Menge der Abfälle an.
Wann wird der wilde Müll von meinem Grundstück abgeholt?
Die Koordinierung der Terminplanung für die Landschaftspflegegruppe erfolgt über den Betrieb Abfallwirtschaft. Wenn Sie wissen möchten, wann die Abfälle abgeholt werden, wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung unter der Rufnummer 04171/693-694.
Ich habe jemanden dabei beobachtet, wie er Müll in der freien Landschaft oder im Wald abgelagert hat. Was kann ich tun?
Das Ablagern von Abfällen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Der Verursacher verstößt damit gegen seine Pflicht zur ordnungsgemäßen Abfallbeseitigung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz. Die Geldbuße kann bis zu 100.000,00 Euro betragen.
Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren kann nur eingeleitet werden, wenn es einen Zeugen gibt, der die Tat beobachtet hat und sich dieser bereit erklärt, Angaben zu seiner eigenen Person, zum Verursacher (zum Beispiel Kennzeichen) sowie zum Sachverhalt zu machen.
Haben Sie jemanden dabei beobachtet, wie dieser widerrechtlich Abfälle in der freien Landschaft oder im Wald abgelagert hat, und wollen eine Aussage machen, finden Sie rechts beim Navigationspunkte Formulare den Zeugenfragebogen.
Ansprechpartnerin für entsprechende Ordnungswidrigkeiten ist:
Frau Lahmann, Abteilung Umwelt
Telefon: 04171/693-400
Telefax: 04171/693-175
E-Mail: N.Lahmann@LKHarburg.de
Wilder Müll
Als wilden Müll bezeichnet man Abfälle, die in der freien Landschaft oder im Wald abgelagert werden. Ein solches Handeln ist verboten und stellt einen Verstoß gegen die Pflicht zur ordnungsgemäßen Abfallbeseitigung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) dar. § 28 Abs. 1 KrWG schreibt vor, dass Abfälle zum Zweck der Beseitigung nur in den dafür vorgesehenen Abfallbeseitigungsanlagen behandelt, gelagert oder abgelagert werden dürfen.
Wer ist für die Entsorgung zuständig?
Ist der Verursacher nicht bekannt, so geht die Verpflichtung zur Entsorgung auf den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger - die Abfallwirtschaft - über. Für die Abholung und Entsorgung der Abfälle wurde die Landschaftspflegegruppe eingerichtet, die beim Betrieb Abfallwirtschaft angesiedelt ist.
Ich habe eine wilde Müllablagerung entdeckt. An wen kann ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die angegebenen Ansprechpartner und geben Sie den Standort, die Art sowie die ungefähre Menge der Abfälle an.
Wann wird der wilde Müll von meinem Grundstück abgeholt?
Die Koordinierung der Terminplanung für die Landschaftspflegegruppe erfolgt über den Betrieb Abfallwirtschaft. Wenn Sie wissen möchten, wann die Abfälle abgeholt werden, wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung unter der Rufnummer 04171/693-694.
Ich habe jemanden dabei beobachtet, wie er Müll in der freien Landschaft oder im Wald abgelagert hat. Was kann ich tun?
Das Ablagern von Abfällen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Der Verursacher verstößt damit gegen seine Pflicht zur ordnungsgemäßen Abfallbeseitigung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz. Die Geldbuße kann bis zu 100.000,00 Euro betragen.
Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren kann nur eingeleitet werden, wenn es einen Zeugen gibt, der die Tat beobachtet hat und sich dieser bereit erklärt, Angaben zu seiner eigenen Person, zum Verursacher (zum Beispiel Kennzeichen) sowie zum Sachverhalt zu machen.
Haben Sie jemanden dabei beobachtet, wie dieser widerrechtlich Abfälle in der freien Landschaft oder im Wald abgelagert hat, und wollen eine Aussage machen, finden Sie rechts beim Navigationspunkte Formulare den Zeugenfragebogen.
Ansprechpartnerin für entsprechende Ordnungswidrigkeiten ist:
Frau Lahmann, Abteilung Umwelt
Telefon: 04171/693-400
Telefax: 04171/693-175
E-Mail: N.Lahmann@LKHarburg.de
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Die Meldung kann auch bei der Polizei erfolgen.
Ansprechpartner
Abfallwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Abfallberatung: Montag bis Donnerstag 07:30 - 16:00 Uhr Freitag 07:30 - 13:00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung Gebührenveranlagung: Nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Herr Dormann
Stadt Winsen (Luhe)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag – Freitag 8.00 – 12.00 Uhr Dienstag auch 14.00 – 16.00 Uhr Meldeamt Dienstag auch ab 7.00 Uhr Donnerstag auch 15.00 – 18.00 Uhr Bitte beachten Sie: Das Standesamt hat am Mittwoch geschlossen.
Kontakt
Umwelt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Anfahrt über Schloßring! Besuchszeiten nach Terminabsprache: Montag bis Donnerstag 07:00 bis 19:00 Uhr Freitag 07:00 bis 14:00 Uhr Terminvereinbarungen bitte von Montag bis Donnerstag 08:30 bis 16:00 Uhr Freitag 08:30 bis 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4171 693-0
Fax: +49 4171 693-99100
Kontaktperson
Frau Lahmann
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Winsen (Luhe): Wilder Müll Entsorgung, Meldung
Keine. Telefonische, persönliche oder elektronische Mitteilung an die zuständige Stelle reicht aus.
Keine. Telefonische, persönliche oder elektronische Mitteilung an die zuständige Stelle reicht aus.
Formulare
Beschreibung des Fundortes
gegebenenfalls Fotos des Fundortes
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Winsen (Luhe): Wilder Müll Entsorgung, Meldung
Nds. Abfallgesetz
Nds. Abfallgesetz
Verfahrensablauf
„Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Winsen (Luhe): Wilder Müll Entsorgung, Meldung
Es sollte umgehend nach Entdeckung der zuständigen Stelle gemeldet werden, um ggfs. Nachforschungen über die Verursacher zeitnah zu ermöglichen.
Es sollte umgehend nach Entdeckung der zuständigen Stelle gemeldet werden, um ggfs. Nachforschungen über die Verursacher zeitnah zu ermöglichen.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Winsen (Luhe): Wilder Müll Entsorgung, Meldung
Es fallen keine Gebühren an.
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Winsen (Luhe): Wilder Müll Entsorgung, Meldung
Zuständige Abfallbehörde ist bei der Müllentsorgung in der freien Landschaft oder im Wald sowie bei Sperrmüll, der offensichtlich zur Abholung an die Straße gestellt wurde, der Landkreis Harburg, Abt. Boden, Luft und Wasser.
Im innerstädtischen Bereich ist die Stadtverwaltung zuständig.
Für Müll auf einer privaten Fläche ist der Grundstückseigentümer in der Pflicht, die Entsorgung vorzunehmen.
Zuständige Abfallbehörde ist bei der Müllentsorgung in der freien Landschaft oder im Wald sowie bei Sperrmüll, der offensichtlich zur Abholung an die Straße gestellt wurde, der Landkreis Harburg, Abt. Boden, Luft und Wasser.
Im innerstädtischen Bereich ist die Stadtverwaltung zuständig.
Für Müll auf einer privaten Fläche ist der Grundstückseigentümer in der Pflicht, die Entsorgung vorzunehmen.
Weitere Informationen
Es gibt folgende Hinweise: Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.
Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von „wildem Müll“ verantwortlich.
Hinweise für Harburg: Wilder Müll in der Landschaft
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 23.04.2024
Stichwörter
Müllkippe, unerlaubte Entsorgung