Tätigkeiten mit Krankheitserregern Veränderungsanzeige

    Tätigkeiten mit Krankheitserregern Veränderungsanzeige

    Beschreibung

    Wer bereits eine Erlaubnis für die Tätigkeit mit Krankheitserregern erhalten und die erstmalige Aufnahme der Tätigkeit angezeigt hat, ist verpflichtet, der zuständigen Stelle unverzüglich anzeigen, falls

    • wesentliche Veränderungen in Art und Umfang der Tätigkeit, der Beschaffenheit der Räume und Einrichtungen oder der Entsorgungsmaßnahmen vorgenommen werden,
    • die Tätigkeit mit Krankheitserregern beendet oder
    • die Tätigkeit mit Krankheitserregern wieder aufgenommen wird.

    Auch wenn eine Erlaubnispflicht nicht besteht, müssen Änderungen der Tätigkeit angezeigt werden.

    Ausgenommen von der Erlaubnispflicht sind Personen, die mikrobiologische Untersuchungen zur Diagnostik bei den eigenen Patienten und Patientinnen durchführen. Das sind beispielsweise

    • Ärzte und Ärztinnen,
    • Zahnärzte und Zahnärztinnen sowie
    • Tierärzte und Tierärztinnen.

    Wer unter der Aufsicht einer Person arbeitet, die über eine Erlaubnis verfügt oder von der Erlaubnispflicht ausgenommen ist, muss eine Änderung der Tätigkeit nicht anzeigen.

    Weitere Informationen zum Thema "Tätigkeiten mit Krankheitserregern" enthalten die Leistungen:

    • Tätigkeiten mit Krankheitserregern Anzeige
    • Tätigkeiten mit Krankheitserregern Erlaubnis

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dessen / deren Bezirk die Tätigkeit ausgeübt wird.

    Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

    Ansprechpartner

    Landkreis Lüneburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Auf dem Michaeliskloster 4

    21335 Lüneburg

    Postanschrift

    Postfach 2540

    21315 Lüneburg

    Version

    Technisch erstellt am 11.04.2016 (von: Balcke, Tina)

    Technisch geändert am 05.03.2020 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Samtgemeinde Amelinghausen

    Adresse

    Hausanschrift

    Lüneburger Straße 50

    21385 Amelinghausen

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00–12:00 Dienstag 08:00–12:00 Mittwoch 08:00–12:00 Donnerstag 08:00–12:00 Donnerstag 14:00–18:00 Freitag 08:00–12:00 Samstag Geschlossen Sonntag Geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04132 9209

    Fax: 04132 9209-16

    E-Mail: rathaus@samtgemeinde-amelinghausen.de

    Version

    Technisch erstellt am 30.01.2008 (von: Annette Henn)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Samtgemeinde Amelinghausen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Landkreis Lüneburg - Fachdienst 53 Gesundheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Graalwall 4

    21335 Lüneburg

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 3
    Gebühren: nein


    Frauenparkplatz:
    Anzahl: 20
    Gebühren: nein


    Parkplatz:
    Anzahl: 508
    Gebühren: ja

    Am Graalwall

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr und nach Vereinbarung. Besondere Sprechzeiten für HIV-Beratung, Belehrung nach § 43 IfSG (Lebensmittelzeugnis), Beratung für Prostituierte und Beratung für Menschen mit Behinderung Die Impfberatung findet montags von 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr ohne Anmeldung im Gesundheitsamt, Am Graalwall 4 in Lüneburg statt. Bitte bringen Sie Ihren Impfpass mit.

    Kontakt

    E-Mail: gesundheitsamt@landkreis.lueneburg.de

    Fax: +49 4131 26-1703

    Telefon Festnetz: +49 4131 26-1470

    Version

    Technisch erstellt am 28.02.2008 (von: Stefan Domanske)

    Technisch geändert am 13.04.2023 (von: Webservice, Landkreis Lüneburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Lüneburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Auf dem Michaeliskloster 4

    21335 Lüneburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04131 26-1765

    E-Mail: ea@landkreis.lueneburg.de

    Version

    Technisch erstellt am 16.12.2009 (von: Anja Reichelt)

    Technisch geändert am 23.04.2024 (von: Webservice, Landkreis Lüneburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichswall 1

    30159 Hannover

    Postanschrift

    Postfach 1 01

    30001 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 120-5521

    E-Mail: ea@niedersachsen.de

    Version

    Technisch erstellt am 17.12.2009 (von: Anja Reichelt)

    Technisch geändert am 08.10.2024 (von: Witte, Farina Isabell)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Formulare

    Der Antrag ist formlos zu stellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Jede wesentliche Änderung ist der zuständigen Stelle unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, anzuzeigen.

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 49.1.17.10 an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ist eine Gefährdung der Gesundheit der Bevölkerung zu befürchten, wird die Fortführung oder Wiederaufnahme der Tätigkeit mit Krankheitserregern durch die zuständige Stelle untersagt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn für die Tätigkeiten keine geeigneten Räume oder Einrichtungen vorhanden sind oder die Voraussetzungen für eine gefahrlose Entsorgung nicht gegeben sind.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 13.09.2018

    Version

    Technisch erstellt am 18.02.2010 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Tätigkeiten mit Krankheitserregern Veränderungsanzeige, Pilze, Hygiene, Infektionsschutz, Prionen, Viren, Bakterien, Parasiten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)