Kulturdenkmal: Veränderung/Abbruch - Genehmigung
Beschreibung
Ein geschütztes Kulturdenkmal darf nur mit Genehmigung
- zerstört, abgebrochen, zerlegt oder beseitigt,
- umgestaltet oder sonst in seinem Bestand verändert,
- in seinem Erscheinungsbild nicht nur vorübergehend beeinträchtigt (z.B. durch Werbeeinrichtungen),
- von seinem Standort entfernt werden.
Die Genehmigungspflicht betrifft auch
- das nicht nur vorübergehende Entfernen von Zubehör eines unbeweglichen geschützten Kulturdenkmals, das mit diesem eine erhaltenswerte Einheit bildet sowie
- die Errichtung, Veränderung und Beseitigung von baulichen Anlagen in der Umgebung eines unbeweglichen geschützten Kulturdenkmals, welche das Erscheinungsbild des Denkmals beeinflussen können.
Die Genehmigung kann unter Auflagen erteilt werden, z.B. kann die Leitung der Maßnahme durch einen Sachverständigen angeordnet werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Beauftragten für die archäologische Denkmalpflege beim Landkreis oder der Gemeinde, der die Aufgabe der unteren Bauaufsichtsbehörde obliegt.
Hinweise für Auetal: Kulturdenkmal: Veränderung/Abbruch - Genehmigung
Die Zuständigkeit liegt bei der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Schaumburg oder je nach örtlicher Zuständigkeit bei den Städten Bückeburg, Rinteln oder Stadthagen.
Die Zuständigkeit für die fachliche Beurteilung und Beratung sowie die Vergabe von Denkmalfördermitteln liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege.
Die Zuständigkeit liegt bei der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Schaumburg oder je nach örtlicher Zuständigkeit bei den Städten Bückeburg, Rinteln oder Stadthagen.
Die Zuständigkeit für die fachliche Beurteilung und Beratung sowie die Vergabe von Denkmalfördermitteln liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege.
Ansprechpartner
Denkmalschutz / Baudenkmalpflege
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Kontaktperson
Frau Böger
erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag
- die zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen
Hinweise für Auetal: Kulturdenkmal: Veränderung/Abbruch - Genehmigung
Zu den benötigten Unterlagen erhalten Sie Auskunft von den zuständigen Stellen.
- formloser Antrag
- die zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen, z.B. Lageplan, Katasterkarte oder Grundkarte mit Eintragungen
Zu den benötigten Unterlagen erhalten Sie Auskunft von den zuständigen Stellen.
- formloser Antrag
- die zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen, z.B. Lageplan, Katasterkarte oder Grundkarte mit Eintragungen
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Weitere Informationen
Hinweise für Auetal: Kulturdenkmal: Veränderung/Abbruch - Genehmigung
- Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß §§ 7 i, 10 f und 11 b Einkommensteuergesetz
- Merkblatt für das Bescheinigungsverfahren nach §§ 7i, 10f und 11b Einkommensteuergesetz (EStG)
- Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß § 10g Einkommensteuergesetz (EStG)
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (Kofinanzierung)
- Antrag auf Erteilung einer Denkmalschutzplakette
- Informationsblatt EU-Förderung privater Baudenkmale
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (Kofinanzierung)
- Merkblatt für das Bescheinigungsverfahren nach §§ 7i, 10f und 11b Einkommensteuergesetz (EStG)
- Informationsblatt EU-Förderung privater Baudenkmale
- Antrag auf Erteilung einer Denkmalschutzplakette
- Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß §§ 7 i, 10 f und 11 b Einkommensteuergesetz
- Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß § 10g Einkommensteuergesetz (EStG)
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur, aktualisiert am 13.04.2011
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 13.04.2011
Stichwörter
ValidierungMWK
Metainformation
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