Brandschutz
Der vorbeugende Brandschutz erstreckt sich auf Maßnahmen zur Verhinderung eines Brandausbruches und einer Brandausbreitung sowie zur Sicherung der Rettungswege.
Beschreibung
Aufgabenträger sind
- die Gemeinden für den Brandschutz und die allgemeine Hilfe,
- die Landkreise für den überörtlichen Brandschutz und die überörtliche allgemeine Hilfe,
- die Landkreise und kreisfreien Städte für den Katastrophenschutz und
- das Land für die zentralen Aufgaben des Brandschutzes, der allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes sowie für die Aufgaben des vorbeugenden Gefahrenschutzes. Das Land hat zur Erfüllung seiner zentralen Aufgaben bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier ein Referat „Brand- und Katastrophenschutz“ eingerichtet und unterhält für Ausbildungszwecke die Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Koblenz.
Die Feuerwehren sind vom Aufgabenträger zu finanzieren. Sie erhalten vom Land - aus Mitteln der Feuerschutzsteuer und des Investitionsstocks - Finanzhilfen zur Beschaffung von Feuerwehrgeräten, persönlicher Schutzausrüstung und zum Bau oder zur Renovierung von Feuerwehrhäusern.
Berufsfeuerwehr: In Städten mit mehr als 90 000 Einwohnern - Kaiserslautern, Koblenz, Ludwigshafen, Mainz und Trier - muss die Feuerwehr Einheiten aus hauptamtlichen Feuerwehrangehörigen (Berufsfeuerwehr) umfassen. Andere Gemeinden können eine Berufsfeuerwehr aufstellen.
Freiwillige Feuerwehr: In Gemeinden ohne Berufsfeuerwehr ist eine Freiwillige Feuerwehr aufzustellen. Soweit hierfür nicht genügend Freiwillige zur Verfügung stehen, sind die erforderlichen Personen zum ehrenamtlichen Feuerwehrdienst heranzuziehen ("Pflichtfeuerwehr"). Größere Städte, die aufgrund ihrer Einwohnerzahl (noch) nicht verpflichtet sind eine Berufsfeuerwehr vorzuhalten, bilden in vielen Fällen Freiwillige Feuerwehren mit hauptberuflichen Kräften, so z. B. Neuwied, Worms, Speyer und Pirmasens.
Werkfeuerwehr: Für Betriebe mit erhöhten Brand- oder Explosionsgefahren oder anderen besonderen Gefahren kann die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion die Aufstellung einer Werkfeuerwehr (Beispiele: Werkfeuerwehren BASF, Boehringer, Schott-Glas) mit haupt- und/oder nebenberuflichen Angehörigen verlangen.
Die Aus- und Fortbildung bei den rheinland-pfälzischen Feuerwehren wird als Verbundsystem zwischen den einzelnen Aufgabenträgern wahrgenommen, beginnend mit der Standortausbildung über die Kreisausbildung bis hin zur zentralen Ausbildung an der Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Koblenz
Alle nicht polizeilichen Hilfeersuchen werden künftig von acht Integrierten Leitstellen entgegengenommen und koordiniert werden. Die Integrierten Leitstellen bilden damit einen einheitlichen Meldekopf.
Online-Dienst
Verdienstausfall nach § 13 LBKG für Mitglieder der Feuerwehr beantragen
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich für allgemeine Fragen an die Feuerwehr Ihrer Gemeinde.
In Notfällen wählen Sie den Notruf 112.
Ansprechpartner
Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim
Aktuelles
Die Verbandsgemeinde Jockgrim gehört zum Landkreis Germersheim und umfasst die Ortsgemeinden Hatzenbühl, Jockgrim, Neupotz und Rheinzabern.
Beschreibung
Der offizielle Gründungstag für den Zusammenschluss von Hatzenbühl, Jockgrim, Neupotz und Rheinzabern zu einer Verwaltungseinheit war der 2. Oktober 1972. Entsprechend ihrem Motto "Hier lässt es sich gut leben!" kann die Verbandsgemeinde Jockgrim sehr stolz sein auf ihr einmalig schönes Verwaltungsgebäude in der Unteren Buchstraße 22 in Jockgrim. Das Bauwerk wurde auf den Fundamenten des ehemaligen Ringofens der Falzziegelwerke Carl Ludowici errichtet und ist dem Charakter der früheren Ziegeleigebäude angeglichen. Im Jahr 1993 wurde es feierlich eingeweiht. Vorher war der Sitz der Verbandsgemeindeverwaltung in der ehemaligen "Villa Sommer" und in einem 1974 errichteten Erweiterungsbau.
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Am Verwaltungsgebäude Untere Buchstraße (max. 2 Stunden)
Anzahl: 20
Gebühren: nein
Parkplatz: Entlang der Bahnlinie, Zufahrt gegenüber Bürgerhaus (zeitlich nicht begrenzt)
Anzahl: 100
Gebühren: nein
Jockgrim Bf
S-Bahn: S 51 (Verkehrsverbund KVV/VRN)
S-Bahn: S 52 (Verkehrsverbund KVV/VRN)
Jockgrim, Bürgerpark
Bus: Linie 598
Bus: Linie 556
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Paypal, Kontaktlos bezahlen, Bargeldzahlung, Überweisung/Zahlschein, giropay, Bargeldlose Zahlung
Bankverbindung
Verbandsgemeindekasse Jockgrim
Empfänger: Verbandsgemeindekasse Jockgrim
IBAN: DE86 5489 1300 0081 0785 05
BIC: GENODE61BZA
Bankinstitut: VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG
Verbandsgemeindekasse Jockgrim
Empfänger: Verbandsgemeindekasse Jockgrim
IBAN: DE41 5485 0010 0006 0096 41
BIC: SOLADES1SUW
Bankinstitut: SparkasseSüdpfalz
Verbandsgemeindekasse Jockgrim
Empfänger: Verbandsgemeindekasse Jockgrim
IBAN: DE57 5486 2500 0007 1900 00
BIC: GENODE61SUW
Bankinstitut: VR Bank Südpfalz eG
Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 41 - Ordnung, Kommunalaufsicht
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 12:00 Uhr Di. geschlossen Mi. 08:30 - 12:00 Uhr Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Annahmeschluss Ausländerbehörde: jeweils 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten Aktuell ist der Zugang zu den Dienstgebäuden nur mit Termin möglich.
Kontakt
Internet
Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Herr Joachim Keiber (Abteilungsleitung)
Frau Elena Schmitt
Kreisverwaltung Germersheim - Kreis Germersheim - S 5 - Brand- und Katastrophenschutz
Adresse
Besucheranschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr Aktuell ist der Zugang zu den Dienstgebäuden nur mit Termin möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 07274 53-0
Fax: 07274 53-229
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Die rechtliche Grundlage für eine umfassende moderne Gefahrenabwehr ist das "Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG)". Darin ist unter anderem geregelt, dass die Feuerwehren als Einrichtungen der Städte und Gemeinden die erforderlichen Maßnahmen zu treffen haben, um Brandgefahren und andere Gefahren abzuwehren.
Die Feuerwehrverordnung (FwVO) spezifiziert diese Aufgaben, indem Regelungen zur Organisation, Ausstattung und Ausbildung der Feuerwehren in Rheinland-Pfalz festgelegt werden. Das LBKG und die FwVO sowie weitere Empfehlungen und technische Richtlinien hat die Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule auf ihrer Homepage zum Download bereitgestellt.
Vertiefende Informationen stellen neben den Feuerwehren vor Ort folgende Landesdienststellen zur Verfügung:
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Feuer, Feuerwehrwesen, Brandverhütung, Rauch, Feuerwehr