Bodenordnung nach dem Baugesetzbuch (Umlegung)
Beschreibung
Zur Erschließung oder Neugestaltung von Gebieten können bebaute und unbebaute Grundstücke durch Umlegung nach dem Baugesetzbuchs (BauGB) in der Weise neu geordnet werden, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.
In einfachen Fällen kann die Gemeinde eine vereinfachte Umlegung nach dem Baugesetzbuchs durchführen. Die vereinfache Umlegung kann auf Grund der gestrafften Verfahrensvorschriften kostengünstiger und in der Regel schneller abgeschlossen werden.
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Bitburger Land - Abt. 5: Finanzen, Kasse
Adresse
Besucheranschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Wir haben gleitende  Arbeitszeit . Eine Terminabsprache ist grundsätzlich möglich.
Kontakt
Verbandsgemeinde Bitburger Land - Abt. 4: Bauen und Umwelt
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Wir haben gleitende Arbeitszeit . Eine Terminabsprache ist grundsätzlich möglich. 
Kontakt
Kontaktperson
Frau Dorothee Gillen
Hausanschrift
Besucheranschrift
Postfachadresse
Postfach 1661
54626 Bitburg
Fax: 06561 66-1800
E-Mail: dorothee.gillen@bitburgerland.de
Telefon Festnetz: 06561 66-3090
Herr Josef Fisch
Postfachadresse
Postfach 1661
54626 Bitburg
Hausanschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06561 66-3080
E-Mail: josef.fisch@bitburgerland.de
Fax: 06561 66-1500
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die durch die Umlegung bewirkten Wertsteigerungen der Grundstücke sind von den Eigentümern in Geld auszugleichen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Vermessung, Umlegungsausschuss, Kataster