Bodenordnung nach dem Baugesetzbuch (Umlegung)
Beschreibung
Zur Erschließung oder Neugestaltung von Gebieten können bebaute und unbebaute Grundstücke durch Umlegung nach dem Baugesetzbuchs (BauGB) in der Weise neu geordnet werden, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.
In einfachen Fällen kann die Gemeinde eine vereinfachte Umlegung nach dem Baugesetzbuchs durchführen. Die vereinfache Umlegung kann auf Grund der gestrafften Verfahrensvorschriften kostengünstiger und in der Regel schneller abgeschlossen werden.
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Wittlich-Land - Fachbereich 3 - Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen
Adresse
Postanschrift
Kurfürstenstr. 1
54516 Wittlich
Gebäude: Rathaus
Öffnungszeiten
Montag           08:30 Uhr   - 12:30 Uhr 14:00 Uhr   - 16:00 Uhr Dienstag 08:30 Uhr   - 12:30 Uhr 14:00 Uhr   - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 Uhr   - 13:00 Uhr Donnerstag 08:30 Uhr   - 12:30 Uhr 14:00 Uhr   - 16:00 Uhr Freitag 08:30 Uhr   - 13:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Melanie Kiemes
Hausanschrift
E-Mail: melanie.kiemes@vg-wittlich-land.de
Fax: 06571 107-155
Telefon Festnetz: 06571 107-315
Herr Günter Reis
Hausanschrift
Fax: 06571 107-155
E-Mail: guenter.reis@vg-wittlich-land.de
Telefon Festnetz: 06571 107-359
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die durch die Umlegung bewirkten Wertsteigerungen der Grundstücke sind von den Eigentümern in Geld auszugleichen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Vermessung, Umlegungsausschuss, Kataster