Fleischgewinnung: Hygieneüberwachung
Beschreibung
Das Schlachten von Tieren sowie die im weiteren Verlauf erfolgenden Schritte (Zerlegung, Verarbeitung, Abgabe an Dritte usw.) unterliegen der amtlichen Überwachung. Hierbei müssen Normen des europäischen und nationalen Lebensmittelhygienerechts eingehalten werden.
Die Überwachung erfolgt durch Personal der zuständigen Behörden, das insbesondere aus den folgenden Berufsfeldern stammt: Tierärzte/ Tierärztinnen, Lebensmittelkontrolleure/ Lebensmittelkontrolleurinnen, Lebensmittelchemiker/ Lebensmittelchemikerinnen, amtliche Fachassistenten/ amtliche Fachassistentinnen.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die zuständige Kreisverwaltung bzw. in den kreisfreien Städten Kaiserslautern, Koblenz, Ludwigshafen, Mainz und Trier an die Stadtverwaltung der jeweiligen kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Altenkirchen - Abteilung Veterinärwesen und Landwirtschaft - Tierseuchenbekämpfung, Fleischhygiene
Adresse
Hausanschrift
Der kinderwagen- und rollstuhlgerechte Zugang sowie entsprechende Parkplätze sind über die Hochstraße erreichbar.
Öffnungszeiten
Montag - Dienstag   07:30 Uhr bis 17:30 Uhr Mittwoch                  07:30 Uhr bis 13:00 Uhr Donnerstag             07:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag                    07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen, da die Bürozeiten teilweise von den Öffnungszeiten abweichen.
Kontakt
Fax: +49 2681 81-2800
E-Mail: veterinaeramt@kreis-ak.de
Formulare
Hinweise für Altenkirchen (Westerwald): Referat 81 - Tierseuchenbekämpfung, Fleischhygiene
Rechtsgrundlage(n)
- Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene
- Verordnung (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs
- Verordnung (EG) Nr. 854/2004 mit besonderen Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs
- Lebensmittelhygiene-Verordnung
- Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung
- Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung
- Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV)
- Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
Kosten
Hinweise für Altenkirchen (Westerwald): Referat 81 - Tierseuchenbekämpfung, Fleischhygiene
Anfallende Gebühren werden vor Ort vom jeweiligen Kontrolleur in Rechnung gestellt und ergeben sich aus der Fleischhygiene-Gebührensatzung des Kreises Altenkirchen.
Anfallende Gebühren werden vor Ort vom jeweiligen Kontrolleur in Rechnung gestellt und ergeben sich aus der Fleischhygiene-Gebührensatzung des Kreises Altenkirchen.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Altenkirchen (Westerwald): Referat 81 - Tierseuchenbekämpfung, Fleischhygiene
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Schlachten, Schlachtung