Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Handwerksbetrieb

    Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen

    Sie sind Handwerker und möchten direkt am Einsatzort parken? Dann können Sie einen speziellen Parkausweis beantragen.

    Beschreibung

    Handwerker benötigen öfter für die Erfüllung ihrer Tätigkeiten unmittelbar am jeweiligen Einsatzort entsprechenden Parkraum. Bei Bedarf können die Straßenverkehrsbehörden in Rheinland-Pfalz dazu Ausnahmegenehmigungen erteilen, wenn Handwerker für die Erfüllung ihrer Aufgaben zwingend auf die Benutzung eines Kraftfahrzeuges am Einsatzort angewiesen sind. 

      Die Ausnahmegenehmigung ist bei der Inanspruchnahme der Parkerleichterungen mitzuführen und zuständigen Überwachungspersonen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. 

      Ausnahmeregelungen:

      • Ausnahmen von den Parkverboten bei Zeichen 286 (eingeschränktes Haltverbot)
      • bei Zeichen 290 (Haltverbotszone) und Zeichen 325 (Verkehrsberuhigter Bereich)
      • Ausnahmen hinsichtlich der Betätigung von Parkuhren, Parkscheinautomaten oder der Benutzung von Parkscheiben
      • Ausnahmen vom Verbot des Gehwegparkens, wobei nur solche Gehwege zum Parken freigegeben werden sollen, deren Breite bei parkendem Fahrzeug einen ungehinderten Fußgängerverkehr zulässt
      • Verbot der Benutzung von Fußgängerbereichen (Zeichen 242)
      • Ausnahme von dem Verbot, auf Bewohnerparkplätzen zu parken

      Andere Verkehrsteilnehmer dürfen weder gefährdet noch erheblich behindert werden. Auf Gehwegen muss stets die Durchgangsbreite von mindestens 1,50 m verbleiben. Ausgewiesene Schwerbehindertenparkplätze (u.a. für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und für blinde Menschen) dürfen in keinem Fall benutzt werden. Die Benutzung von Fußgängerzonen ist auf die für den Lieferverkehr zugelassenen Zeiten sowie auf Notfälle zu beschränken.

      Hinweise für Trier: Ausnahmegenehmigungen für Handwerker

      Handwerker Parkausweis (Region Trier-Eifel-Mosel-Hunsrück)

      • berechtigt sind alle Handwerksbetriebe
        • zur Nutzung eines Kraftfahrzeuges am Einsatzort
        • zum Parken im eingeschränkten Haltverbot, verkehrsberuhigten Bereich, an Parkscheinautomaten, eingeschränkt auf Gehwegen
      • ermöglicht nicht das Einfahren und Parken von Fahrzeugen in der Fußgängerzone

      Handwerker-Parkausweis (Notfall) für die Fußgängerzone

      • berechtigt sind Firmen und Dienstleister im Handwerkergewerbe, die Notfalltätigkeiten oder Not- und Bereitschaftsdienste anbieten ( z.B. Elektriker, Gas, Wasser- Dachdecker usw.).
        • diese AG erlaubt die Einfahrt und das Parken von einem Fahrzeug in der Fußgängerzone nur in Notfällen ohne zeitliche Beschränkung

      Handwerker-Parkausweis (Fußgängerzone) innerhalb der Liefer- und Ladezeiten

      • berechtigt sind alle Handwerksbetriebe
        • durch diese AG wird für planbare Einsätze, innerhalb der Liefer- und Ladezeiten in der Fußgängerzone das Parken vor der Arbeitsstelle für einen Zeitrahmen von 06:00 Uhr bis 11:00 Uhr  ermöglicht

      Online-Dienste

      Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

      zuständige Stelle

      Zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde (u. a. Verbandsgemeindeverwaltung, Stadtverwaltung der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte, Verwaltung der verbandsfreien Gemeinden und Städte) für ihren jeweiligen örtlichen Geltungsbereich.

      Zuständigkeit

      Zuständig für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde (u.a. Verbandsgemeindeverwaltung, Stadtverwaltung der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte, Verwaltung der verbandsfreien Gemeinden und Städte) für ihren jeweiligen örtlichen Geltungsbereich.

      Ansprechpartner

      Stadtverwaltung Trier - StadtRaum Trier - Strassenverkehrsbehörde

      Adresse

      Hausanschrift

      Am Grüneberg 90

      54294 Trier

      Kontakt

      Fax: +49 651 718-4100

      Telefon Festnetz: 115

      E-Mail: stadtraum@trier.de

      Internet

      Version

      Technisch geändert am 08.02.2024

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      erforderliche Unterlagen

      Schriftlicher Antrag mit entsprechenden Angaben (unter anderem auch Fahrzeugdaten).

      Formulare

      Hinweise für Trier: Ausnahmegenehmigungen für Handwerker

      Voraussetzungen

      Voraussetzungen für die Ausnahmegenehmigungen:

      Die Ausnahmegenehmigungen sind nur für bestimmte Fahrzeuge zu erteilen. Sie sind auf folgende Fälle zu beschränken:

      • bei Einsatz des Fahrzeuges als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von schweren bzw. fest montiertem Werkzeug/Materialien bei hoher Eilbedürftigkeit
      • kein anderer Parkraum in zumutbarer Entfernung des Einsatzortes verfügbar
      • bei Verwendung an Großbaustellen nur unter besonderen Auflagen

      Rechtsgrundlage(n)

      Verfahrensablauf

      Hinweise für Trier: Ausnahmegenehmigungen für Handwerker

      Besondere Regelung für die Fußgängerzone:

      • das Parken ist grundsätzlich nicht erlaubt 
      • Liefer- und Ladezeiten für die gesamte Fußgängerzone 
        • Mo - So und Feiertagen     06:00 - 11:00 Uhr
      • Handwerker
        • dürfen zwischen 06:00 - 11:00 Uhr während der Liefer- und Ladezeiten in die Fußgängerzone einfahren, wenn der Transport von Gegenständen die Nutzung eines Kraftfahrzeuges erfordert
          •  dies gilt nicht,
            • wenn sie in die Fußgängerzone einfahren möchten und keine Gegenstände transportieren, die mit einem Fahrzeug angeliefert werden müssen. Dann fallen sie nicht unter den freigegebenen Liefer- und Ladeverkehr und brauchen eine Ausnahmegenehmigung.
      • Sperrzeiten für die gesamte Fußgängerzone währen dieser Zeit sind Lieferverkehr und Umzüge (gewerblich und privat) verboten: 
        • Mo - So (auch an gesetzlichen Feiertagen)  11:00 -  06:00 Uhr
          • während der Sperrzeiten gilt:
            • für Handwerker ist die Einfahrt ab 11:00 Uhr in die Fußgängerzone nur noch in besonders dringenden und notwendigen Fällen erlaubt

      Beantragung:

      • durch schriftlichen Antrag
      • Anträge werden nach Antragstellung im Einzelfall geprüft

      Fristen

      Die Ausnahmegenehmigung kann grundsätzlich für maximal ein Jahr auf Widerruf ausgestellt werden.

      Bearbeitungsdauer

      Hinweise für Trier: Ausnahmegenehmigungen für Handwerker

      • ca. 2 Wochen

      Kosten

      Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und beträgt zurzeit zwischen 10,20 Euro und 767,00 Euro.

      Hinweise für Trier: Ausnahmegenehmigungen für Handwerker

      Für die Ausnahmegenehmigung (AG) fallen nachfolgend aufgeführte Gebühren an:

      Handwerker Parkausweis (Region Trier-Eifel-Mosel-Hunsrück)

      • Ausnahmegenehmigung 120,00 €/Jahr inklusive 20 Arbeitsstättennachweise
      • Die Ausnahmegenehmigung kann für max. bis zu sechs Fahrzeuge ausgestellt werden - ist jedoch jeweils nur für ein Fahrzeug nutzbar!
      • Für weitere 20 Arbeitsstättennachweise 55,00 €

      Handwerker Parkausweis (Notfall) für die Fußgängerzone

      • Ausnahmegenehmigung 240,00 €/Jahr
      • Die Ausnahmegenehmigung kann für max. bis zu drei Fahrzeuge ausgestellt werden - ist jedoch jeweils nur für ein Fahrzeug nutzbar
      • Es werden keine Bedarfsausweise benötigt!

      Handwerker Parkausweis (Fußgängerzone) innerhalb der Liefer- und Ladezeiten

      • Ausnahmegenehmigung 40,00 €/Jahr ohne Arbeitsstättennachweise
      • 10 Arbeitsstättennachweise für diese AG 200,00 €
      • Die Ausnahmegenehmigung kann für max. bis zu drei Fahrzeuge ausgestellt werden - ist jedoch jeweils nur für ein Fahrzeug nutzbar
        • für weitere 10 Arbeitsstättennachweise 200,00 €

      Gültigkeitsgebiet

      Rheinland-Pfalz

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben am 20.09.2023

      Version

      Technisch geändert am 21.09.2023

      Stichwörter

      Werkstatt, Ausnahmegenehmigung, Werkstattwagen, Handwerkerparkausweis

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English