Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung Erteilung

    Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung beantragen

    Wenn Sie eine Veranstaltung auf Ihrem Flugplatz durchführen möchten, bei der Luftfahrzeuge im Flug zu Schau gestellt werden oder in einem Wettbewerb gegeneinander antreten, dann benötigen Sie eine Genehmigung. Diese müssen Sie bei der zuständigen Luftfahrtbehörde beantragen.

    Beschreibung

    Luftfahrtveranstaltungen sind wegen der erhöhten Verkehrsdichte und einer Vielzahl von Besucherinnen und Besuchern mit besonderen Gefahren verbunden. Sie müssen daher akribisch geplant, penibel durchgeführt und streng kontrolliert werden.

    Die zuständige Luftfahrtbehörde prüft, ob das Programm und die Teilnehmenden die Gewähr für eine sichere Durchführung der Veranstaltung bieten und regeln im Fall der Veranstaltungsgenehmigung notwendige Sicherheits- und Lärmschutzvorkehrungen.

    Während der Veranstaltung kontrolliert die Luftfahrtbehörde die Einhaltung dieser Vorgaben.

    Sie benötigen keine Genehmigung für Luftfahrtveranstaltungen, an denen nur Flugmodelle und nicht-motorbetriebene Luftsportgeräte im Rahmen einer bereits erteilten Aufstiegserlaubnis teilnehmen, die nicht der Verkehrszulassungspflicht unterliegen und mit denen keine Fluggäste befördert werden.

    zuständige Stelle

    Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (Fachgruppe Luftverkehr)

    Ansprechpartner

    Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz - Außenstelle Flughafen Hahn

    Adresse

    Hausanschrift

    Gebäude 667C

    55483 Lautzenhausen

    Hahn-Flughafen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6543 8780-1640

    Fax: +49 261 29141-2217

    E-Mail: luftverkehr@lbm.rlp.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 03.01.2012 (von: Blanka Gros)

    Technisch geändert am 19.06.2024 (von: Oswald, Phillip)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Verbandsgemeinde Kirner Land

    Aktuelles

    Die Verbandsgemeinde Kirner Land umfasst die Stadt Kirn sowie die Ortsgemeinden Bärenbach, Becherbach bei Kirn, Brauweiler, Bruschied, Hahnenbach, Heimweiler, Heinzenberg, Hennweiler, Hochstetten-Dhaun, Horbach, Kellenbach, Königsau, Limbach, Meckenbach, Oberhausen bei Kirn, Otzweiler, Schneppenbach, Schwarzerden, Simmertal und Weitersborn.

    Adresse

    Besucheranschrift

    Bahnhofstraße 31

    55606 Kirn

    Verwaltungsgebäude

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Kirchstraße 3

    55606 Kirn

    Rathaus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:30 Uhr Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Bürgerbüro Montag und Dienstag: 07:30 Uhr - 12:30 und 13:30 - 16:00 Uhr Mittwoch 07:30 Uhr - 12:30 Uhr; nachmittags nach Vereinbarung Donnerstag 07:30 Uhr - 12:30 und 13:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 Uhr - 12:30 Uhr; nachmittags geschlossen Verwaltung Montag und Dienstag: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr; nachmittags geschlossen Donnerstag: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr -18:00 Uhr Freitag: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr; nachmittags geschlossen

    Kontakt

    E-Mail: verwaltung@kirner-land.de

    Telefon Festnetz: 06752 135-0

    Fax: 06752 135-255

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2018 (von: Webservice, VG_Kirn-Land)

    Technisch geändert am 22.11.2024 (von: Webservice, VG_Kirner_Land)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Vollständig ausgefüllter Antrag zur Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung
    • Einwilligung der oder des Flugplatzbetreibenden (sofern nicht die oder der Veranstaltende zugleich Flugplatzbetreibende oder Flugplatzbetreibender ist)
    • Außerhalb eines Flugplatzes liegende Luftfahrtveranstaltung:
      • Nachweis des Benutzungsrechts
      • Skizze des in Aussicht genommenen Geländes mit Angabe seiner Abmessungen und ein Gutachten über seine Eignung
      • Karte im Maßstab 1:25000
      • Lageplan im Maßstab 1:1500 bis 1:5000 mit eingezeichnetem Veranstaltungsgelände. In den Plan sind Abmessungen des Veranstaltungsgeländes, Start und Landeflächen, die Standorte der Rettungskräfte und der Ärztin beziehungsweise des Arztes sowie Parkplätze und die Absperrungen einzuzeichnen.
      • Programm der Veranstaltung einschließlich Flugprogramm
      • Flugsicherungsangaben (Beschreibung des für die Luftfahrtveranstaltung benötigten Luftraumes oder Streckenführung
    • Auf Verlangen der zuständigen Stelle:
      • Sicherheitskonzept einschließlich Notfallplanung
      • Flugbetriebsanweisung der veranstaltungsleitenden Person
      • Namen und Luftfahrerscheine oder amtlich beglaubigte Abschriften der Luftfahrerscheine der beteiligten Luftfahrzeugführenden
      • Vereinbarungen des Veranstaltenden mit den Luftfahrenden, Luftfahrtunternehmen, sonstigen an den Flugvorführungen in der Luft und am Boden Beteiligten und mit den Haftpflicht und Unfallversicherten
      • Nachweis der Veranstalterhaftpflichtversicherung
      • Nachweis der Bodenunfallversicherung
      • Nachweis über stetige Flugübungen der teilnehmenden Kunstflugpilotinnen und Kunstflugpiloten
      • Gutachten über die Eignung des Veranstaltungsgeländes

    Voraussetzungen

    • Als Veranstalterin oder Veranstalter haben Sie eine VeranstaltendenHaftpflichtversicherung zur Deckung etwaiger Drittschäden abgeschlossen.
    • Die Luftfahrtveranstaltung gefährdet die öffentliche Sicherheit oder Ordnung nicht.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Sie können die Genehmigung einer Veranstaltung mit Luftfahrzeugen per Post beantragen:

    • Reichen Sie mit Ihrem Antrag alle erforderlichen Unterlagen ein.
    • Die zuständige Stelle führt eine Prüfung Ihres Antrags durch.
    • Es wird geprüft, ob das Programm und die Teilnehmenden eine sichere Durchführung der Veranstaltung gewährleisten.
    • Nach Prüfung der Unterlagen, entscheidet die zuständige Stelle, ob Sie eine Genehmigung zur Durchführung der Luftfahrtveranstaltung erhalten.
    • Sie erhalten einen Genehmigungs oder Ablehnungsbescheid (per Post oder gegebenenfalls über das Serviceportal der zuständigen Stelle).
    • Die zuständige Stelle regelt im Fall der Veranstaltungsgenehmigung notwendige Sicherheits und Lärmschutzvorkehrungen.

    Während der Veranstaltung kontrolliert die zuständige Stelle die Einhaltung dieser Vorgaben.

    Fristen

    Antragsfrist: 8 Wochen (Reichen Sie Ihren Antrag mindestens 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung in doppelter Ausführung ein.)

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 8 Wochen

    Kosten

    Bemerkung: Bei Antragstellung fallen noch keine Kosten an. Erst nach Antragsprüfung ist eine Gebühr zu entrichten, die von Art und Größe der Veranstaltung abhängig ist.: Abgabe kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie benötigen keine Genehmigung für Luftfahrtveranstaltungen, an denen nur Flugmodelle und nicht-motorbetriebene Luftsportgeräte im Rahmen einer bereits erteilten Aufstiegserlaubnis teilnehmen, die nicht der Verkehrszulassungspflicht unterliegen und mit denen keine Fluggäste befördert werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 18.10.2023

    Version

    Technisch erstellt am 16.04.2009 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Luftfahrschau, Wettkampf Fallschirmsprung, Kunst- und Formationsflug, Luftverkehrsveranstaltung, Ballonglühen, Veranstaltungen, Flugzeug, Kunstflug, Flugprogramm, Drohnenflug, Flugtage, Flugschau, Ballonwettfahrten, Flyin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)