Familienerholung und Familienfreizeiten – Förderung
Beschreibung
Urlaub und Erholung sind ein Grundbedürfnis, das gerade für Eltern und Kinder besondere Relevanz hat.
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt insbesondere Mehr-Kinder-Familien und Alleinerziehende mit niedrigem Einkommen durch Individualzuschüsse bei der Finanzierung von gemeinsamen Ferien in Familienferienstätten gemeinnütziger Träger oder in familiengeeigneten Jugendherbergen sowie auf Winzer- und Bauernhöfen in Rheinland-Pfalz. Der Zuschuss ist einkommensabhängig, d.h. das Familieneinkommen darf eine von der Größe der Familie abhängige Einkommensgrenze nicht überschreiten. Voraussetzung ist, dass die Familien über einen Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz verfügen und mindestens ein kindergeldberechtigtes Kind haben. Zuschussfähig sind Ferienaufenthalte von mindestens 5 und höchstens 21 Tage.
Der allgemeine Zuschuss beträgt
- 25,00 € pro Tag und Kind
- 30,00 € für ein Kind mit einer wesentlichen Behinderung
- Eltern mit besonders niedrigem Einkommen erhalten außerdem einen Zuschuss für sich selbst, und zwar 10,00 € pro Tag und Elternteil.
Zuständigkeit
Nähere Informationen und Auskünfte erteilt das Landesamt für Soziales, Jugend, und Versorgung in Landau – Landesjugendamt.
Ansprechpartner
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Koblenz
Adresse
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Kontakt
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Landau
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Hausanschrift
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Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Mainz
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Internet
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Trier
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Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Trier
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Internet
Hinweise (Besonderheiten)
Im Rahmen des Bundesprogramms "Corona-Auszeit für Familien" können Familien mit kleineren Einkommen und Familien mit Angehörigen mit einer Behinderung in gemeinnützigen Familienerholungseinrichtungen im Zeitraum Oktober 2021 bis Dezember 2022 vergünstigt Familienurlaub machen. Der vergünstigte Urlaub kann direkt über die teilnehmenden Familienerholungseinrichtungen gebucht werden. Bundes- und Landesförderung können für den selben Buchungszeitraum nicht verbunden werden.
Weiterführende Informationen auch nachfolgend:
- Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Familienerholung gibt den Katalog „Urlaub mit der Familie“ heraus, der einen Überblick aller gemeinnützigen Familienferienstätten in Deutschland enthält.
- Die Jugendherbergen in Rheinland-Pfalz und dem Saarland.
- Informationen über familiengeeignete Winzer- und Bauernhöfe in Rheinland-Pfalz finden Sie in der Broschüre „NatUrlaub auf Winzer- und Bauernhöfen“.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MFFJIV am 17.12.2018