Vormundschaft und Pflegschaft übernehmen
Sie fragen sich, wann eine Vormundschaft oder Pflegschaft besteht und welche Aufgaben damit einhergehen? Die Vormundschaft oder Pflegschaft für ein Kind oder Jugendlichen ist die gesetzliche Vertretung anstelle der Eltern und soll das Kindeswohl garantieren.
Beschreibung
Ein Vormund ist der gesetzliche Vertreter eines Minderjährigen, der anstelle der Eltern ersatzweise die Verantwortung für das Kind oder den Jugendlichen übernimmt. Wenn die Eltern nur einen Teil der rechtlichen Verantwortung entzogen bekommen, wird eine Pflegschaft angeordnet. Dieser nur in bestimmten Angelegenheiten verantwortliche Vertreter wird Ergänzungspfleger oder kurz Pfleger genannt. Volljährige Personen können in Deutschland durch ein Gericht einen gesetzlichen Betreuer bekommen. Kinder und Jugendliche die einen Vormund oder Ergänzungspfleger haben werden Mündel genannt.
Der Vormund vertritt unabhängig das Kind oder Jugendlichen in allen rechtlichen Belangen und kümmert sich um die Pflege und Erziehung. Der Vormund bzw. Ergänzungspfleger muss immer das Wohlergehen und die Interessen des Minderjährigen beachten und gute Entscheidungen treffen. Der Vormund muss mit dem Kind oder Jugendlichen regelmäßig persönlich Kontakt haben und wichtige Entscheidungen müssen gemeinsam abgesprochen werden.
Zum Vormund kann eine geeignete erwachsene Person, ein Verein oder das örtliche Jugendamt bestellt werden. Ebenso können geeignete Verwandte, Pflegeeltern oder ehrenamtlich tätige Personen die Vormundschaft übernehmen. Betreuer des Kindes oder Jugendlichen im Heim dürfen nicht Vormund werden.
Die Vormundschaft oder Pflegschaft endet entweder mit Erreichen der Volljährigkeit des Mündels oder durch Entlassung durch das Gericht.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 12 - Jugend und Familie
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 14 20
54504 Wittlich
Öffnungszeiten
Hier finden Sie die Öffnungszeiten.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Achim Franzen
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
E-Mail: Achim.Franzen@Bernkastel-Wittlich.de
Fax: 06571 14-42349
Telefon Festnetz: 06571 14-2349
Frau Sophie Göbel
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06571 14-2343
Fax: 06571 14-42343
Herr Thomas Heid
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Postfach 1420
54504 Wittlich
Telefon Festnetz: 06571 14-2384
E-Mail: Thomas.Heid@Bernkastel-Wittlich.de
Fax: 06571 14-42384
Herr Dierk Pelm
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Postfach 1420
54504 Wittlich
Telefon Festnetz: 06571 14-2280
Fax: 06571 14-42280
Frau Claudia Schnauß
Hausanschrift
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Postfach 1420
54504 Wittlich
E-Mail: Claudia.Schnauss@Bernkastel-Wittlich.de
Telefon Festnetz: 06571 14-2231
Fax: 06571 14-42231
Frau Stefanie Steffens
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Postfach 1420
54504 Wittlich
Fax: 06571 14-42136
E-Mail: Stefanie.Steffens@Bernkastel-Wittlich.de
Telefon Festnetz: 06571 14-2136
Internet
Weitere Informationen
Im Fachbereich 12 - Jugend und Familie setzen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Fachbereichsleiter Bernd Bäumler (Tel.: 06571 14-2210) für das Wohl der Familien und unserer Kinder und Jugendlichen ein. Sie helfen auch bei erzieherischen Problemlagen weiter.
Sozialpädagogische Beratung für Familien, Kinder und Jugendliche erhalten Sie durch den Pädagogischen Dienst um die Teamleitungen Mathias Flesch (Tel: 06571 14-2430) und Adele Ruppenthal (Tel.: 06571 14-2410). Hier erhalten Eltern auch Beratung in Fragen der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche.
Im Bereich der Kindertagesbetreuung obliegt dem Fachbereich die Bedarfsplanung, Fachberatung, Abrechnung der Personalkosten und die Festsetzung von Hort- und Krippenbeiträgen. Die Vermittlung von Tagespflegepersonen gehört ebenfalls zu den Aufgaben des Fachbereiches. Weiterhin werden Träger von Kindertagesstätten und Sportstätten über Fördermöglichkeiten bei Baumaßnahmen beraten.
Weitere Aufgaben im Fachbereich stellen der Kinder- und Jugendschutz, die Familienbildung, die Jugendhilfeplanung und die Kreisjugendpflege dar.
Im Team "Finanzielle Hilfen für Familien" bearbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Teamleitungen Marion Baden-Caspari (Tel.: 06571 14-2067) und Stefanie Clemens (Tel.: 06571 14-2267) Anträge auf Elterngeld und Unterhaltsvorschuss. Daneben haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesem Team die Aufgabe, allein erziehende Elternteile bei der Ausübung der Personensorge, der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes, sowie der eigenen Unterhaltsansprüche zu beraten und zu unterstützen.
Beratung und Unterstützung wird auch jungen Volljährigen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres hinsichtlich der Regelung von Unterhaltsansprüchen gewährt und Müttern, die im Zeitpunkt der Geburt ihres Kindes nicht verheiratet sind, im Hinblick auf Möglichkeiten und Bedeutung der Vaterschaftsfeststellung, die Realisierung von Unterhaltsansprüchen, die Begründung der gemeinsamen elterlichen Sorge und die Einrichtung einer Beistandschaft angeboten. Die nachhaltige Vertretung der Interessen der Kinder und Jugendlichen erfolgt im Rahmen der Bearbeitung von Vormundschaften, Pflegschaften und Beistandschaften.
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 12 - Team Finanzielle Hilfen für Familien
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Öffnungszeiten
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Voraussetzungen
Für ein minderjähriges Kind oder Jugendlichen wird durch das Gericht insbesondere ein Vormund oder Ergänzungspfleger bestellt:
- wenn beide Elternteile sich nicht ausreichend um die Angelegenheiten Ihres Kindes kümmern können oder wollen. Den Eltern wird in diesem Fall ein Teil oder die ganze elterliche Sorge entzogen.
- wenn beide sorgeberechtigten Eltern versterben bzw. die elterliche Sorge des lebenden Elternteils ruht oder aber der alleinige sorgeberechtigte Elternteil stirbt.
- wenn eine minderjährige Jugendliche ein Kind bekommt. Dies gilt nicht in allen Fällen, etwa wenn der anerkannte Vater des Kindes volljährig ist und die Eltern eine Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge abgegeben haben.
- wenn die Eltern nicht ermittelt werden können, zum Beispiel bei vertraulicher Geburt oder Abgabe eines Neugeborenen bei einer Babyklappe.
- beim Ruhen der elterlichen Sorge etwa bei Einwilligung in eine Adoption, Geschäftsunfähigkeit, beschränkter Geschäftsfähigkeit oder weil aufgrund tatsächlicher Hindernisse die elterliche Sorge auf längere Zeit nicht ausgeübt werden kann.
- nach unbegleiteter Einreise und Aufenthalt von ausländischen Kindern oder Jugendlichen ohne eines verantwortlichen Erwachsenen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Das Verfahren für eine Vormundschaft oder Pflegschaft wird durch einen Antrag oder von Amts wegen in Gang gesetzt. Es sind dann die Fristen und Terminsachen des familiengerichtlichen Verfahrens zu beachten.
Kosten
Im Rahmen des familiengerichtlichen Verfahrens können Kosten entstehen, über deren Erhebung das Gericht entscheidet.
Für seine Tätigkeit als Vormund oder Ergänzungspfleger erhebt das Jugendamt keine Gebühren.
Wird von Beteiligten eine anwaltliche Vertretung für erforderlich gehalten, müssen die Kosten dieser Vertretung selbst getragen werden. Ggf. besteht die Möglichkeit, Leistungen der Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MFFJIV am 20.09.2019
Stichwörter
Eltern, Verein, Gericht, Sorgerecht, gesetzlicher Vertreter, Pflegschaft, Finanzen, Kind, Jugendamt, Pfleger, Jugendlicher, Kinder, Jugendliche, Ergänzungspfleger, Vater, Mündel, Mutter, Vormundschaft, Vormund