Tuberkuloseberatung beanspruchen
Sie leiden an Tuberkulose? Dann haben Sie die Möglichkeit an einer Tuberkuloseberatung teil zu nehmen.
Beschreibung
Die Tuberkulose ist eine ansteckende Krankheit. Sie ist eine häufig mit uncharakteristischen Beschwerden (Husten, Müdigkeit, leichtes Fieber u. a.) beginnende Infektionskrankheit, die vor allem die Lunge befällt, aber auch andere Organe betreffen kann.
Um eine Ausbreitung im Körper zu verhindern und eine Ansteckung weiterer Personen zu verhüten, sind das frühzeitige Erkennen und der Beginn der medikamentösen Behandlung wichtig. Die Tuberkulose ist in Deutschland als meldepflichtige Krankheit klassifiziert.
Eine Behandlung ist langwierig und konsequent durchzuführen, da es sonst zu einem erneuten Ausbruch der Krankheit, zur Unwirksamkeit von Antibiotika (so genannte Resistenzentwicklung) und durch Ansteckung zu weiteren Erkrankungsfällen kommen kann.
Zuständigkeit
Bei Fragen zur Tuberkuloseberatung wenden Sie sich bitte an Ihren Lungenfacharzt oder Ihr zuständiges Gesundheitsamt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Gesundheitsamt (Amt 14)
Adresse
Besucheranschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Johanna Hoffmann
Frau Melanie Peier (stellv. Amtsleiterin Gesundheitsamt (Amt 14) Amtsärztin)
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06561 15-4610
E-Mail: peier.melanie@bitburg-pruem.de
Fax: 06561 15-1010
Herr Michael Fischer
Besucheranschrift
Fax: 06561 15-1010
E-Mail: fischer.michael@bitburg-pruem.de
Telefon Festnetz: 06561 15-4671
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Aufgaben der Tuberkuloseberatung sind:
- Ermittlung und Untersuchung von Kontaktpersonen zu Tuberkuloseerkrankten,
- Begleitung und Überwachung einer ambulant durchgeführten antituberkulösen Therapie,
- unter Umständen Durchführung einer Therapie und deren Sicherstellung,
- weitere Verlaufskontrollen nach Beendigung der Therapie.
Kosten
Die Tuberkuloseberatung ist für Sie als betroffene Person kostenfrei. Die Kosten übernehmen in der Regel die Krankenkassen.
Hinweise (Besonderheiten)
Prinzipiell wird in Deutschland jeder Asylbegehrende, der in einer Gemeinschaftsunterkunft lebt, auf Tuberkulose-Erreger untersucht.
Auf der Internetseite des Landesuntersuchungsamtes finden Sie weitere Informationen zur Thematik.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Lungenerkrankung, Müdigkeit, ansteckend, Husten, Tuberkulose, Brustschmerzen, Fieber