Tuberkuloseberatung

    Tuberkuloseberatung beanspruchen

    Sie leiden an Tuberkulose? Dann haben Sie die Möglichkeit an einer Tuberkuloseberatung teil zu nehmen.

    Beschreibung

    Die Tuberkulose ist eine ansteckende Krankheit. Sie ist eine häufig mit uncharakteristischen Beschwerden (Husten, Müdigkeit, leichtes Fieber u. a.) beginnende Infektionskrankheit, die vor allem die Lunge befällt, aber auch andere Organe betreffen kann.

    Um eine Ausbreitung im Körper zu verhindern und eine Ansteckung weiterer Personen zu verhüten, sind das frühzeitige Erkennen und der Beginn der medikamentösen Behandlung wichtig. Die Tuberkulose ist in Deutschland als meldepflichtige Krankheit klassifiziert.


    Eine Behandlung ist langwierig und konsequent durchzuführen, da es sonst zu einem erneuten Ausbruch der Krankheit, zur Unwirksamkeit von Antibiotika (so genannte Resistenzentwicklung) und durch Ansteckung zu weiteren Erkrankungsfällen kommen kann.

    Zuständigkeit

    Bei Fragen zur Tuberkuloseberatung wenden Sie sich bitte an Ihren Lungenfacharzt oder Ihr zuständiges Gesundheitsamt.

    Ansprechpartner

    Praxisfinder der Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 04.10.2021 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 24.10.2022 (von: Meißner, Kathrin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Aufgaben der Tuberkuloseberatung sind:

    • Ermittlung und Untersuchung von Kontaktpersonen zu Tuberkuloseerkrankten,
    • Begleitung und Überwachung einer ambulant durchgeführten antituberkulösen Therapie,
    • unter Umständen Durchführung einer Therapie und deren Sicherstellung,
    • weitere Verlaufskontrollen nach Beendigung der Therapie.

    Kosten

    Die Tuberkuloseberatung ist für Sie als betroffene Person kostenfrei. Die Kosten übernehmen in der Regel die Krankenkassen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Prinzipiell wird in Deutschland jeder Asylbegehrende, der in einer Gemeinschaftsunterkunft lebt, auf Tuberkulose-Erreger untersucht.

    Auf der Internetseite des Landesuntersuchungsamtes finden Sie weitere Informationen zur Thematik.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 08.04.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Lungenerkrankung, Müdigkeit, ansteckend, Husten, Tuberkulose, Brustschmerzen, Fieber

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)