Kind in KiTa anmelden
Sie wollen ihr Kind bei einer KiTa anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.
Beschreibung
Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.
Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:
- Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
- Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
- Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.
Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.
Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:
- Alter
- Entwicklungsstand
- sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
- Lebenssituation
- Interessen und Bedürfnisse
- ethnische Herkunft
Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.
Der Umfang der Betreuung ist unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland.
Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
Kindergärten: Diese sind allgemeine Erziehungs- und Bildungseinrichtungen vorwiegend für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt, die bei ihrem Angebot zwischen Teilzeit- und Ganzzeitplätzen unterscheiden. Sie sollen bei Bedarf die Voraussetzungen dafür schaffen, dass auch Kinder anderer Altersgruppen aufgenommen werden können.
a) In der Regel bieten Kindergärten ein Betreuungsangebot vor- und nachmittags an (Teilzeitplatz).
b) Ein ganztägiges Betreuungsangebot einschließlich Mittagessen wird als Ganzzeit- oder Ganztagsplatz bezeichnet.
Kinderhorte: Horte sind Tageseinrichtungen für Schulkinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Die Betreuung im Hort ist primär gedacht für Kinder, deren Eltern / Elternteile berufstätig oder eine gewisse Zeit von zu Hause abwesend sind bzw. aus anderen sozialen Gründen.
Kinderkrippen: Krippen sind Kindertagesstätten, in denen Kinder bis zum Alter von drei Jahren erzieherisch und pflegerisch betreut und gefördert werden.
Das Kindertagesstättengesetz lässt anstelle eines Nebeneinanders von reinen Krippen, Horten und Kindergärten auch die integrierte Form von altersgemischten Gruppen zu. Im Rahmen einer Bedarfsplanung hat das Jugendamt für alle Altersgruppen einen einheitlichen Bedarfsplan zu erstellen, der jährlich zu aktualisieren ist. Informationen über die Anzahl und die Anschriften der Einrichtungen, die Anzahl der betriebenen Gruppen, die Gesamtkapazität / Belegung, den Bedarf bei 4,0 / 3,5 / 3,0 Geburtenjahrgängen / den Bedarf an Kleinkindplätzen sowie die Träger können den Infoblättern entnommen werden.
- Kindertagesstätten-Bedarfsplan 2024
- Übersicht Kindertagesstätten im Eifelkreis
- Gesamtübersicht Plätze in Kindertagesstätten
- Übersicht Träger von Kindertagesstätten
- Öffnungszeiten der Kindertagesstätten
Kindergärten: Diese sind allgemeine Erziehungs- und Bildungseinrichtungen vorwiegend für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt, die bei ihrem Angebot zwischen Teilzeit- und Ganzzeitplätzen unterscheiden. Sie sollen bei Bedarf die Voraussetzungen dafür schaffen, dass auch Kinder anderer Altersgruppen aufgenommen werden können.
a) In der Regel bieten Kindergärten ein Betreuungsangebot vor- und nachmittags an (Teilzeitplatz).
b) Ein ganztägiges Betreuungsangebot einschließlich Mittagessen wird als Ganzzeit- oder Ganztagsplatz bezeichnet.
Kinderhorte: Horte sind Tageseinrichtungen für Schulkinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Die Betreuung im Hort ist primär gedacht für Kinder, deren Eltern / Elternteile berufstätig oder eine gewisse Zeit von zu Hause abwesend sind bzw. aus anderen sozialen Gründen.
Kinderkrippen: Krippen sind Kindertagesstätten, in denen Kinder bis zum Alter von drei Jahren erzieherisch und pflegerisch betreut und gefördert werden.
Das Kindertagesstättengesetz lässt anstelle eines Nebeneinanders von reinen Krippen, Horten und Kindergärten auch die integrierte Form von altersgemischten Gruppen zu. Im Rahmen einer Bedarfsplanung hat das Jugendamt für alle Altersgruppen einen einheitlichen Bedarfsplan zu erstellen, der jährlich zu aktualisieren ist. Informationen über die Anzahl und die Anschriften der Einrichtungen, die Anzahl der betriebenen Gruppen, die Gesamtkapazität / Belegung, den Bedarf bei 4,0 / 3,5 / 3,0 Geburtenjahrgängen / den Bedarf an Kleinkindplätzen sowie die Träger können den Infoblättern entnommen werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Sie können sich immer an Ihr jeweiliges Jugendamt wenden.
Zuständigkeit
Sie können sich immer an Ihr jeweiliges Jugendamt wenden.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Wirtschaftliche Jugendhilfe und Eingliederungshilfe (Fachbereich 12-01)
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Lydia Burger
Besucheranschrift
E-Mail: burger.lydia@bitburg-pruem.de
Telefon Festnetz: 06561 15-3643
Fax: 06561 15-1013
Frau Antonia Begon
Besucheranschrift
Fax: 06561 15-1013
E-Mail: begon.antonia@bitburg-pruem.de
Telefon Festnetz: 06561 15-1700
Internet
Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Kindertagesbetreuung, Jugendhilfeplanung, Jugendpflege (Fachbereich 12-04)
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Larissa Hahn
Besucheranschrift
E-Mail: hahn.larissa@bitburg-pruem.de
Telefon Festnetz: 06561 15-4100
Fax: 06561 15-1013
Herr Ewald Blasen
Besucheranschrift
E-Mail: blasen.ewald@bitburg-pruem.de
Fax: 06561 15-1013
Telefon Festnetz: 06561 15-4120
Frau Laura Czech (Qualitätsentwicklung in Kindertagesstätten Kreiselternausschuss)
Besucheranschrift
E-Mail: czech.laura@bitburg-pruem.de
Telefon Festnetz: 06561 15-4130
Fax: 06561 15-1013
Internet
Voraussetzungen
Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.
Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.
Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.
Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an.
Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.
Kosten
Die Höhe Ihrer Kosten richten sich unter anderem nach Ihrem Einkommen, der Haushaltsgröße und vom Betreuungsumfang.
Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 12.06.2024
Stichwörter
Tagespflegebörse, Kinderbetreuung, Tagesmutter, Tagesvater, Krippe, Vermittlung von Tagespflegeplätzen, KITA, Kiga, Tagespflegeplatz