Kind in KiTa anmelden
Sie wollen ihr Kind bei einer KiTa anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.
Beschreibung
Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.
Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:
- Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
- Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
- Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.
Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.
Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:
- Alter
- Entwicklungsstand
- sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
- Lebenssituation
- Interessen und Bedürfnisse
- ethnische Herkunft
Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.
Der Umfang der Betreuung ist unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland.
Hinweise für Weißenthurm: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Weißenthurm
Sie sollten Ihr Kind über unsere Anmeldeplattform „Little Bird“ direkt in einer in Ihrem Planungsraum liegenden Kindertageseinrichtung anmelden. Im Rahmen der Aufnahme sind dann neben dem Anmeldeformular ggf. noch weitere Unterlagen, zum Beispiel zur Berechnung der Elternbeiträge für die Inanspruchnahme eines Platzes für unter zweijährige Kinder oder eines Hortplatzes, einzureichen. Im Bedarfsfall erhalten Sie Informationen bei der jeweiligen Einrichtung oder bei den zuständigen Mitarbeitern der Verbandsgemeindeverwaltung.
Sie sollten Ihr Kind über unsere Anmeldeplattform "Little Bird" direkt in einer in Ihrem Planungsraum liegenden Kindertageseinrichtung anmelden. Im Rahmen der Aufnahme sind dann neben dem Anmeldeformular ggf. noch weitere Unterlagen, zum Beispiel zur Berechnung der Elternbeiträge für die Inanspruchnahme eines Platzes für unter zweijährige Kinder oder eines Hortplatzes, einzureichen. Im Bedarfsfall erhalten Sie Informationen bei der jeweiligen Einrichtung oder bei den zuständigen Mitarbeitern der Verbandsgemeindeverwaltung.
Online-Dienst
Anmeldung Kindertageseinrichtung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Sie können sich immer an Ihr jeweiliges Jugendamt wenden.
Hinweise für Mayen-Koblenz: Spezielle Hinweise für Kreis Mayen-Koblenz
Team "Kindertagespflege"
Fachdienst
Tel.: 0261/108-164
Tel.: 0261/108-166
Abrechnung
Tel.: 0261/108-398
E-Mail: kindertagespflege@kvmyk.de
Team "Kindertagespflege"
Fachdienst
Tel.: 0261/108-164
Tel.: 0261/108-166
Abrechnung
Tel.: 0261/108-398
E-Mail: kindertagespflege@kvmyk.de
Zuständigkeit
Sie können sich immer an Ihr jeweiliges Jugendamt wenden.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Weißenthurm - Fachbereich 3 - Jugend, Familie, Bildung
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1263
56572 Weißenthurm
Besucheranschrift
Kontakt
E-Mail: info@vgwthurm.de
E-Mail: jugendarbeitinfo@vgwthurm.de
Telefon Festnetz: +49 2637 913-0
Fax: +49 2637 913-100
Kontaktperson
Herr Sven Normann
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1263
56572 Weißenthurm
E-Mail: sven.normann@vgwthurm.de
Telefon Festnetz: 02637 913-475
Frau Katrin Schneidereit
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1263
56572 Weißenthurm
E-Mail: katrin.schneidereit@vgwthurm.de
Telefon Festnetz: 02637 913-414
Internet
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Abteilung 5.1 / Kinder, Jugend und Familie
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Servicezeiten: Montag bis Freitag 8.30 bis 12 Uhr ab 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0261 108-0
Fax: 0261 35860
Internet
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Referat 5.1.59 / Kinder- und Jugendförderung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Servicezeiten: Montag bis Freitag 8.30 bis 12 Uhr ab 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0261 108-0
Fax: 0261 35860
Internet
Voraussetzungen
Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.
Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.
Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.
Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an.
Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.
Kosten
Die Höhe Ihrer Kosten richten sich unter anderem nach Ihrem Einkommen, der Haushaltsgröße und vom Betreuungsumfang.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 12.06.2024
Stichwörter
Tagespflegebörse, Kinderbetreuung, Tagesmutter, Tagesvater, Krippe, Vermittlung von Tagespflegeplätzen, KITA, Kiga, Tagespflegeplatz