Kind in KiTa anmelden
Sie wollen ihr Kind bei einer KiTa anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.
Beschreibung
Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.
Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:
- Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
- Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
- Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.
Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.
Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:
- Alter
- Entwicklungsstand
- sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
- Lebenssituation
- Interessen und Bedürfnisse
- ethnische Herkunft
Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.
Der Umfang der Betreuung ist unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland.
Hinweise für Bad Kreuznach: Spezielle Hinweise für Stadt Bad Kreuznach
Die genannten Mitarbeiter sind lediglich für den Bereich "Kindertageseinrichtungen" zuständig.
Bei Fragen zum Thema "Kindertagespflege" wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterin Anne Heil, Tel. 0671 800-291 oder anne.heil@bad-kreuznach.de.
Die genannten Mitarbeiter sind lediglich für den Bereich "Kindertageseinrichtungen" zuständig.
Bei Fragen zum Thema "Kindertagespflege" wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterin Anne Heil, Tel. 0671 800-291 oder anne.heil@bad-kreuznach.de.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Sie können sich immer an Ihr jeweiliges Jugendamt wenden.
Zuständigkeit
Sie können sich immer an Ihr jeweiliges Jugendamt wenden.
Ansprechpartner
Stadt Bad Kreuznach - Abteilung Kindertagesstätten (städtische Trägerschaft) und Kita-Sozialarbeit
Beschreibung
Kindertagestätten, Kindergarten, Kindergärten, Kinderhorte, Kinderkrippen, Kita-Sozialarbeit
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeiten: Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr, Do. 14.00 - 17.00 Uhr sowie nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Sara Axtmann (Verwaltung städtische Kindertagesstätten)
Frau Sevim Güler (Verwaltung Kindertagesstätten)
Besucheranschrift
Fax: 0671 800-392
E-Mail: sevim.gueler@bad-kreuznach.de
Telefon Festnetz: 0671 800-142
Frau Linda Zarsazkar (Verwaltung Kindertagesstätten)
Besucheranschrift
E-Mail: linda.zarsazkar@bad-kreuznach.de
Telefon Festnetz: 0671 800-190
Fax: 0671 800-392
Weitere Informationen
Verwaltung der Kindertagestätten (Kindergärten, Kinderhorte, Kinderkrippen) der Stadt Bad Kreuznach, Kita-Sozialarbeit
Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt 5 - Wirtschaftliche Jugendhilfe, Kindertagesstätten, Elterngeld
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 18 61
55543 Bad Kreuznach
Öffnungszeiten
Kreisverwaltung: Mo bis Mi: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr (nachmittags nur nach vorheriger Terminabsprache) Do: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 – 18:00 Uhr Fr: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Fax: +49 671 803-1548
E-Mail: wihi@kreis-badkreuznach.de(Wirtschaftliche Jugendhilfe)
E-Mail: kita-kindertagspflege@kreis-badkreuznach.de(Kindertagesstätten)
E-Mail: eltergeldstelle@kreis-badkreuznach.de(Elterngeld)
Voraussetzungen
Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.
Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.
Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.
Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an.
Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.
Kosten
Die Höhe Ihrer Kosten richten sich unter anderem nach Ihrem Einkommen, der Haushaltsgröße und vom Betreuungsumfang.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 12.06.2024
Stichwörter
Tagespflegebörse, Kinderbetreuung, Tagesmutter, Tagesvater, Krippe, Vermittlung von Tagespflegeplätzen, KITA, Kiga, Tagespflegeplatz