Hilfe zur Erziehung beantragen
Die Eltern kümmern sich in der Regel um die Erziehung und Sorge für ein Kind. Vielleicht können aber auch Hilfen des Staates bei der Erziehung sinnvoll sein.
Beschreibung
In jeder Familie gibt es hin und wieder Streit. Streit zwischen den Eltern oder zwischen Eltern und Kindern. Wenn die Streitereien immer öfter vorkommen, ist das eine große Belastung. Eltern und Kinder brauchen dann manchmal Unterstützung. Hilfen zur Erziehung bieten diese Unterstützung. Hilfen zur Erziehung ist der Name für verschiedene Hilfs-Angebote bei Problemen und in Krisen-Situationen von Familien.
Wenn Sie Hilfe vom Jugendamt erhalten möchten, müssen Sie sich dort melden. Die Hilfe ist keine Pflicht, sondern ein Angebot. Der erste Schritt ist oft ein Beratungsgespräch mit dem Jugendamt. Dort können Sie Ihr Problem erklären. Die Mitarbeiterinnen können Ihnen Vorschläge machen, wie man das Problem lösen könnte.
Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene können sich auch allein Hilfe beim Jugendamt holen. Die Eltern müssen davon nichts wissen, wenn die Jugendlichen das nicht wollen.
Die Hilfen zur Erziehung orientieren sich an den Interessen des Kindes oder Jugendlichen. Die Grundlage für die Gewährung ist das Hilfeplanverfahren. Im Hilfeplanverfahren werden die Sorgeberechtigten, die Kinder oder Jugendlichen und das Jugendamt beteiligt.
Es gibt verschiedene Arten von Hilfen zur Erziehung:
- Eine Pädagogin oder ein Pädagoge beraten und unterstützen Eltern bei Fragen in der Erziehung (Erziehungsberatung).
- Eine Therapeutin oder ein Therapeut versucht in Gruppensitzungen der Familie zu helfen (soziale Gruppenarbeit).
- Eine psychologische oder sozialpädagogische Fachkraft versucht, einzelnen Familienmitgliedern zu helfen (Erziehungsbeistand).
- Kinder bekommen Hilfe, wenn die Eltern eine psychische Krankheit haben.
- Förderung der Verselbstständigung des Kindes oder des Jugendlichen unter Erhalt des Lebensbezugs zur Familie (Betreuungshelfer).
- Betreuung und Versorgung eines Kindes in einer Notsituation. Zum Beispiel kann das Kind für eine gewisse Zeit in eine Pflegefamilie oder in ein Wohnheim kommen (Heimerziehung oder betreute Wohnformen und Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung).
- Für Kinder mit seelischer Behinderung gibt es auch die Eingliederungshilfe (gehört nicht zu den Hilfen zur Erziehung). Sie haben selbstverständlich auch Anspruch auf Hilfen zur Erziehung. Die Hilfen und die Eingliederungshilfe können nebeneinander oder kombiniert gewährt werden.
Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
Erziehung in der Tagesgruppe
Die Erziehung in der Tagesgruppe orientiert sich an Kindern und Jugendlichen im Schulalter (in der Regel Grundschule). Das pädagogische Konzept und Angebot bezieht sich auf den Nachmittagsbereich. Die Kinder sind also am Abend und am Wochenende in ihren Familien. Die Hilfe ist auf befristete Zeit angelegt. Die Betreuung in Tagesgruppen soll Familien entlasten und den Verbleib der Minderjährigen in der Familie ermöglichen. Zudem sollen konkrete pädagogische Inhalte vermittelt werden.
Schwerpunkt der Erziehung in der Tagesgruppe sind somit Soziales Lernen in der Gruppe und Begleitung der schulischen Förderung und Elternarbeit. Es gibt Tagesgruppenangebote in Bitburg, Speicher und Prüm, deren Einzugsbereiche jedoch auch das jeweilige Umland einbeziehen. Die Betreuungsdauer von Kindern und Jugendlichen in Tagesgruppen beträgt durchschnittlich zwei bis drei Jahre. Zu den Kosten der Tagesgruppenerziehung wird ein Kostenbeitrag erhoben.
Erziehungsbeistand
Erziehungsbeistände werden eingesetzt um gemeinsam mit Kindern oder Jugendlichen in deren gewohnten Umfeld Erziehungsprobleme zu überwinden. Sie sind Ansprechpartner in allen Alltagsfragen und bei Problemen in den Bereichen Schule, Ausbildung, Familie, Freundeskreis und Freizeitgestaltung. Erziehungsbeistände sind überwiegend SozialarbeiterInnen und SozialpädagogInnen. Da in der Regel Konflikte mit dem Elternhaus vorliegen, fungieren sie als neutrale Ansprechpartner und Vermittler für das Kind oder den Jugendlichen und versuchen durch einen regelmäßigen Austausch mit den Familienangehörigen vorherrschende und auftretende Probleme zu lösen. Anlass für die Aufnahme einer Erziehungsbeistandschaft können sein:
- Entwicklungsauffälligkeiten
- Beziehungsprobleme,
- Schul- / Ausbildungsprobleme
- Straftaten, Suchtprobleme etc.
Die Erziehungsbeistandschaft ist eine längerfristig angelegte Hilfsmaßnahme und dauert im Durchschnitt zwischen ein und zwei Jahren an. Ein Kostenbeitrag von seiten des Jugendamtes wird nicht erhoben. Die Inanspruchnahme einer Erziehungsbeistandschaft kann auch vom Jugendgericht im Rahmen der Jugendgerichtshilfe zur Auflage gemacht werden.
Erziehungsberatung
Bei der Erziehungsberatung handelt es sich um eine kostenlose, frei zugängliche Beratungsmöglichkeit für alle individuellen und familienbezogene Probleme. Damit stehen sie sowohl Erwachsenen als auch Kindern und Jugendlichen zur Verfügung. Erziehungsberatung kann von freien, unabhängigen Trägern angeboten werden, gehört aber auch zu den gesetzlich verankerten Angeboten der Jugendämter.
Ziel der Beratung ist es, für die unterschiedlichen Problembereiche Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten und diese später eigenständig umzusetzen. Gründe für das Aufsuchen einer Beratungsstelle können sein:
- Erziehungsfragen der Eltern (z.B. Fragen des Erziehungsstils bzw. Unsicherheiten in Erziehungsfragen)
- Auffälligkeiten im Sozialverhalten (z.B. aggressives Verhalten, Gehemmtheit, Isolation, Stehlen, Lügen, Geschwisterrivalität, Drogenmissbrauch)
- Trennung oder Scheidung und Verlust (Trennung der Eltern, Scheidung der Eltern, Tod eines Elternteils oder eines nahen Angehörigen)
- Schwierige Familiensituationen (Konflikte zwischen den Eltern, Alkoholprobleme bzw. Medikamentenmissbrauch eines Elternteils, Arbeitslosigkeit)
- Entwicklungsverzögerungen (z.B. Verzögerungen in der motorischen Entwicklung, im Bereich der Wahrnehmung oder beim Spracherwerb)
Um eine möglichst adäquate Problemlösung zu finden, arbeiten die Fachkräfte oft in einem multidisziplinären Team zusammen. Das heißt, dass versucht wird, möglichst viele verschiedene Berufsgruppen in einem Team zu vereinigen, die ihre unterschiedlichen Sichtweisen mit einbringen. Dabei werden alle Informationen mit äußerster Diskretion behandelt.
Hilfe für Volljährige
Bei der Hilfe für junge Volljährige geht es um Hilfsmöglichkeiten für Jugendliche zwischen 18 und 21 Jahren, die zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung Unterstützung benötigen. Dabei ist der junge Volljährige selbst antragsberechtigt und muß seine Mitwirkung im Hilfeplan erklären. Bei dieser Hilfe geht es weniger um die materielle Unterstützung (Wohnung, etc.); die pädagogische/therapeutische Arbeit mit dem Jugendlichen steht dabei im Vordergrund.
Hilfeplanung
Nehmen Eltern oder Jugendliche eine Hilfe des Jugendamtes in Anspruch, verpflichten sie sich damit auch zur Beteiligung an einer Hilfeplanung. Dabei geht es darum, den Bedarf sowie die zu gewährende Art der Hilfe und die dazu notwendigen Leistungen zu überprüfen und gemeinsam mit allen Beteiligten festzulegen. Auf diese Weise soll regelmäßig geprüft werden, ob die Hilfe noch geeignet und notwendig ist. Ziele werden definiert und neu festgeschrieben, wenn nötig wird auch die Art und der Umfang der Hilfe verändert.
Inobhutnahme
Die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen ist die vorläufige Unterbringung eines Minderjährigen bei einer geeigneten Person, in einer Einrichtung oder in einer sonstigen betreuten Wohnform. Kinder und Jugendliche können sich mit der Bitte um eine Inobhutnahme direkt an das Jugendamt wenden. Die Inobhutnahme bedeutet dabei ein allgemeines Schutzverhältnis zwischen Jugendamt und Minderjährigen. Kommt es zu einer Inobhutnahme, so sind unverzüglich die Personensorgeberechtigten zu benachrichtigen. Sind diese damit nicht einverstanden, so ist ihnen der Minderjährige unverzüglich zu übergeben oder eine Entscheidung des Familiengerichtes herbeizuführen.
Die Aufgabe des Jugendamtes ist dabei die Krisenintervention, diese hat aber nur einen vorläufigen Charakter. Somit bedeutet die Inobhutnahme nicht die Verwahrung von Minderjährigen, sondern die Abklärung einer weiteren Perspektive. Zur Abwendung einer Gefahr kann die Inobhutnahme auch gegen den Willen des Minderjährigen erfolgen. Dem Kind steht es offen, eine Vertrauensperson zu informieren. Während der Inobhutnahme übt das Jugendamt Teile der Personensorge aus.
Sozialpädagogische Familien- und Einzelbetreuung
Die intesnsive sozialpädagogische Betreuung gehört zu der intensivsten Form der ambulanten Hilfen. Sie wird eingesetzt bei multikausalen Problemlagen. Als Hilfe zur Erziehung ist sie nicht auf ein einziges Familienmitglied gerichtet, sondern bezieht die gesamte Familie und das häusliche Umfeld mit ein. Das setzt natürlich eine hohe Mitarbeitsbereitschaft der Familie voraus, da diese Maßnahme in Form einer sozialpädagogischen Familienhelferin für mehrere Stunden in der Woche in den Haushalt kommt. Das Ziel dieser Hilfe ist es, der Familie in Krisen zu helfen und langfristig ohne diese Hilfe alleine klar zu kommen. Dabei müssen sich alle Familienmitglieder zur Mitarbeit bereit erklären.
Die Einzelbetreuung wird Jugendlichen gewährt, die intensive Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. Dabei richtet sich auch hier die Hilfe nach dem besonderen Bedarf im Einzelfall und muss zur Bewilligung notwendig und geeignet sein.
Erziehung in der Tagesgruppe
Die Erziehung in der Tagesgruppe orientiert sich an Kindern und Jugendlichen im Schulalter (in der Regel Grundschule). Das pädagogische Konzept und Angebot bezieht sich auf den Nachmittagsbereich. Die Kinder sind also am Abend und am Wochenende in ihren Familien. Die Hilfe ist auf befristete Zeit angelegt. Die Betreuung in Tagesgruppen soll Familien entlasten und den Verbleib der Minderjährigen in der Familie ermöglichen. Zudem sollen konkrete pädagogische Inhalte vermittelt werden.
Schwerpunkt der Erziehung in der Tagesgruppe sind somit Soziales Lernen in der Gruppe und Begleitung der schulischen Förderung und Elternarbeit. Es gibt Tagesgruppenangebote in Bitburg, Speicher und Prüm, deren Einzugsbereiche jedoch auch das jeweilige Umland einbeziehen. Die Betreuungsdauer von Kindern und Jugendlichen in Tagesgruppen beträgt durchschnittlich zwei bis drei Jahre. Zu den Kosten der Tagesgruppenerziehung wird ein Kostenbeitrag erhoben.
Erziehungsbeistand
Erziehungsbeistände werden eingesetzt um gemeinsam mit Kindern oder Jugendlichen in deren gewohnten Umfeld Erziehungsprobleme zu überwinden. Sie sind Ansprechpartner in allen Alltagsfragen und bei Problemen in den Bereichen Schule, Ausbildung, Familie, Freundeskreis und Freizeitgestaltung. Erziehungsbeistände sind überwiegend SozialarbeiterInnen und SozialpädagogInnen. Da in der Regel Konflikte mit dem Elternhaus vorliegen, fungieren sie als neutrale Ansprechpartner und Vermittler für das Kind oder den Jugendlichen und versuchen durch einen regelmäßigen Austausch mit den Familienangehörigen vorherrschende und auftretende Probleme zu lösen. Anlass für die Aufnahme einer Erziehungsbeistandschaft können sein:
- Entwicklungsauffälligkeiten
- Beziehungsprobleme,
- Schul- / Ausbildungsprobleme
- Straftaten, Suchtprobleme etc.
Die Erziehungsbeistandschaft ist eine längerfristig angelegte Hilfsmaßnahme und dauert im Durchschnitt zwischen ein und zwei Jahren an. Ein Kostenbeitrag von seiten des Jugendamtes wird nicht erhoben. Die Inanspruchnahme einer Erziehungsbeistandschaft kann auch vom Jugendgericht im Rahmen der Jugendgerichtshilfe zur Auflage gemacht werden.
Erziehungsberatung
Bei der Erziehungsberatung handelt es sich um eine kostenlose, frei zugängliche Beratungsmöglichkeit für alle individuellen und familienbezogene Probleme. Damit stehen sie sowohl Erwachsenen als auch Kindern und Jugendlichen zur Verfügung. Erziehungsberatung kann von freien, unabhängigen Trägern angeboten werden, gehört aber auch zu den gesetzlich verankerten Angeboten der Jugendämter.
Ziel der Beratung ist es, für die unterschiedlichen Problembereiche Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten und diese später eigenständig umzusetzen. Gründe für das Aufsuchen einer Beratungsstelle können sein:
- Erziehungsfragen der Eltern (z.B. Fragen des Erziehungsstils bzw. Unsicherheiten in Erziehungsfragen)
- Auffälligkeiten im Sozialverhalten (z.B. aggressives Verhalten, Gehemmtheit, Isolation, Stehlen, Lügen, Geschwisterrivalität, Drogenmissbrauch)
- Trennung oder Scheidung und Verlust (Trennung der Eltern, Scheidung der Eltern, Tod eines Elternteils oder eines nahen Angehörigen)
- Schwierige Familiensituationen (Konflikte zwischen den Eltern, Alkoholprobleme bzw. Medikamentenmissbrauch eines Elternteils, Arbeitslosigkeit)
- Entwicklungsverzögerungen (z.B. Verzögerungen in der motorischen Entwicklung, im Bereich der Wahrnehmung oder beim Spracherwerb)
Um eine möglichst adäquate Problemlösung zu finden, arbeiten die Fachkräfte oft in einem multidisziplinären Team zusammen. Das heißt, dass versucht wird, möglichst viele verschiedene Berufsgruppen in einem Team zu vereinigen, die ihre unterschiedlichen Sichtweisen mit einbringen. Dabei werden alle Informationen mit äußerster Diskretion behandelt.
Hilfe für Volljährige
Bei der Hilfe für junge Volljährige geht es um Hilfsmöglichkeiten für Jugendliche zwischen 18 und 21 Jahren, die zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung Unterstützung benötigen. Dabei ist der junge Volljährige selbst antragsberechtigt und muß seine Mitwirkung im Hilfeplan erklären. Bei dieser Hilfe geht es weniger um die materielle Unterstützung (Wohnung, etc.); die pädagogische/therapeutische Arbeit mit dem Jugendlichen steht dabei im Vordergrund.
Hilfeplanung
Nehmen Eltern oder Jugendliche eine Hilfe des Jugendamtes in Anspruch, verpflichten sie sich damit auch zur Beteiligung an einer Hilfeplanung. Dabei geht es darum, den Bedarf sowie die zu gewährende Art der Hilfe und die dazu notwendigen Leistungen zu überprüfen und gemeinsam mit allen Beteiligten festzulegen. Auf diese Weise soll regelmäßig geprüft werden, ob die Hilfe noch geeignet und notwendig ist. Ziele werden definiert und neu festgeschrieben, wenn nötig wird auch die Art und der Umfang der Hilfe verändert.
Inobhutnahme
Die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen ist die vorläufige Unterbringung eines Minderjährigen bei einer geeigneten Person, in einer Einrichtung oder in einer sonstigen betreuten Wohnform. Kinder und Jugendliche können sich mit der Bitte um eine Inobhutnahme direkt an das Jugendamt wenden. Die Inobhutnahme bedeutet dabei ein allgemeines Schutzverhältnis zwischen Jugendamt und Minderjährigen. Kommt es zu einer Inobhutnahme, so sind unverzüglich die Personensorgeberechtigten zu benachrichtigen. Sind diese damit nicht einverstanden, so ist ihnen der Minderjährige unverzüglich zu übergeben oder eine Entscheidung des Familiengerichtes herbeizuführen.
Die Aufgabe des Jugendamtes ist dabei die Krisenintervention, diese hat aber nur einen vorläufigen Charakter. Somit bedeutet die Inobhutnahme nicht die Verwahrung von Minderjährigen, sondern die Abklärung einer weiteren Perspektive. Zur Abwendung einer Gefahr kann die Inobhutnahme auch gegen den Willen des Minderjährigen erfolgen. Dem Kind steht es offen, eine Vertrauensperson zu informieren. Während der Inobhutnahme übt das Jugendamt Teile der Personensorge aus.
Sozialpädagogische Familien- und Einzelbetreuung
Die intesnsive sozialpädagogische Betreuung gehört zu der intensivsten Form der ambulanten Hilfen. Sie wird eingesetzt bei multikausalen Problemlagen. Als Hilfe zur Erziehung ist sie nicht auf ein einziges Familienmitglied gerichtet, sondern bezieht die gesamte Familie und das häusliche Umfeld mit ein. Das setzt natürlich eine hohe Mitarbeitsbereitschaft der Familie voraus, da diese Maßnahme in Form einer sozialpädagogischen Familienhelferin für mehrere Stunden in der Woche in den Haushalt kommt. Das Ziel dieser Hilfe ist es, der Familie in Krisen zu helfen und langfristig ohne diese Hilfe alleine klar zu kommen. Dabei müssen sich alle Familienmitglieder zur Mitarbeit bereit erklären.
Die Einzelbetreuung wird Jugendlichen gewährt, die intensive Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. Dabei richtet sich auch hier die Hilfe nach dem besonderen Bedarf im Einzelfall und muss zur Bewilligung notwendig und geeignet sein.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Soziale Dienste (Fachbereich 12-03)
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Lisa Berner
Besucheranschrift
E-Mail: berner.lisa@bitburg-pruem.de
Fax: 06561 15-1013
Telefon Festnetz: 06561 15-2641
Frau Susanne Zeimetz
Besucheranschrift
E-Mail: zeimetz.susanne@bitburg-pruem.de
Telefon Festnetz: 06561 15-2541
Fax: 06561 15-1013
Frau Lea Mossal
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06561 15-2680
E-Mail: mossal.lea@bitburg-pruem.de
Fax: 06561 15-1013
Frau Jessica Puhl
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06561 15-2660
Fax: 06561 15-1013
E-Mail: puhl.jessica@bitburg-pruem.de
Frau Carina Schmitz
Besucheranschrift
Fax: 06561 15-1013
E-Mail: schmitz.carina@bitburg-pruem.de
Telefon Festnetz: 06561 15-2511
Frau Tamara Neises
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06561 15-2512
E-Mail: neises.tamara@bitburg-pruem.de
Fax: 06561 15-1013
Frau Daniela Gladovic
Besucheranschrift
Fax: 06561 15-1013
E-Mail: gladovic.daniela@bitburg-pruem.de
Telefon Festnetz: 06561 15-2650
Frau Mareike Ingeln
Besucheranschrift
Fax: 06561 15-1013
E-Mail: ingeln.mareike@bitburg-pruem.de
Telefon Festnetz: 06561 15-2530
Herr Eric Reuter
Besucheranschrift
E-Mail: reuter.eric@bitburg-pruem.de
Fax: 06561 15-1013
Telefon Festnetz: 06561 15-2640
Frau Alina Guntermann
Besucheranschrift
E-Mail: guntermann.alina@bitburg-pruem.de
Fax: 06561 15-1013
Telefon Festnetz: 06561 15-2690
Herr Jan Zeimers
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Fax: 06561 15-1013
Telefon Festnetz: 06561 15-2510
E-Mail: zeimers.jan@bitburg-pruem.de
Frau Stefanie Bisdorf
Herr Alexander Stoffel
Herr Stefan Urmes
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Fax: 06561 15-1013
Telefon Festnetz: 06561 15-2620
E-Mail: urmes.stefan@bitburg-pruem.de
Herrn Christoph Weinand
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E-Mail: weinand.christoph@bitburg-pruem.de
Telefon Festnetz: 06561 15-2540
Fax: 06561 15-1013
Internet
Voraussetzungen
Hilfen zur Erziehung kommen in Frage, wenn klar ist, dass sie den betroffenen Kindern hilft und ohne sie eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist.
Eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg der Leistung ist Ihre Bereitschaft, Hilfe anzunehmen und an Veränderungen mitzuarbeiten.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Wenden Sie sich mit Ihren Problemen an die zuständige Stelle. Es entscheidet, ob Hilfen zur Erziehung sinnvoll sind und welche Hilfen in Frage kommen.
- Die zuständige Stelle hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.
- Wenn die Hilfe zur Erziehung bewilligt ist, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin wird festlegt, wie die Hilfen zur Erziehung in Ihrem Fall gestaltet werden soll. Wichtig ist, dass alle Familienmitglieder davon profitieren.
Kosten
Die Kosten trägt die zuständige Stelle.
Bei Hilfen zur Erzieung in teil- oder vollstationärer Form können Kostenbeiträge erhoben werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt einen Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung. Neben den Eltern und Kindern können auch andere diese Hilfen in Anspruch nehmen, zum Beispiel ein Vormund oder Pflegepersonen des Kindes.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Bremen am 10.11.2022
Stichwörter
Streit, Erziehungshilfe, Trennung, Probleme, Erziehungsberatung, Jugendamt