Unternehmenskarte erstmalig beantragen
Ihr Unternehmen ist in der gewerblichen Güter- oder Personenbeförderung tätig und Sie benötigen erstmalig eine Unternehmenskarte? Dann müssen Sie diese Karte bei der zuständigen Stelle beantragen.
Beschreibung
Eine Unternehmenskarte können Sie als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise als vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person beantragen. Sie benötigen immer dann eine Unternehmenskarte, wenn Sie Fahrzeuge einsetzen, die über einen digitalen Fahrtenschreiber verfügen müssen.
Als Unternehmernehmerin oder Unternehmer sind Sie für die ordnungsgemäße Verwendung der Karte oder Karten verantwortlich. Zudem müssen Sie dafür sorgen, dass zu Beginn und am Ende des Fahrzeugeinsatzes für das Unternehmen die Unternehmenskarte in den Fahrtenschreiber eingegeben wird, um den Einsatz des Fahrzeuges dem Unternehmen zuzuordnen.
Zudem sind Sie dafür verantwortlich, dass die ausgelesenen Daten aus den Fahrtenschreibern regelmäßig gespeichert werden. Auf Verlangen müssen Sie diese den Behörden oder deren Beauftragten aushändigen.
Unternehmenskarten sind 5 Jahre gültig und unpersönlich auf das Unternehmen ausgestellt.
Sie können mehrere dieser Karten für Ihr Unternehmen beantragen. Die Anzahl ist je Kartennummernserie auf maximal 62 Unternehmenskarten pro Unternehmen begrenzt. Benötigen Sie darüber hinaus mehr Unternehmenskarten, müssen Sie einen neuen Antragsprozess starten.
Hinweise für Rhein-Pfalz-Kreis: Spezielle Hinweise für Kreis Rhein-Pfalz-Kreis
Als Nachfolger der analogen Fahrtenschreiber wurden die neuen digitalen Kontrollgeräte eingeführt, mit denen europaweit die Lenk- und Ruhezeiten überwacht werden können. Bei uns können Sie die passenden
- Fahrerkarten
- Unternehmenskarten und
- Werkstattkarten
beantragen.
Informationsblatt zum Ausdrucken
Achtung! Für die Identitätsprüfung müssen Sie bei der Beantragung der Karte persönlich erscheinen. Bei uns können Sie nur die Karten bestellen.
Auskünfte zur Einbaupflicht des Kontrollgerätes und über die Lenk- und Ruhezeiten erhalten Sie bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Regionalstelle Gewerbeaufsicht Karl-Helfferich-Str. 2 67433 Neustadt Telefon 06321/99-0
Als Nachfolger der analogen Fahrtenschreiber wurden die neuen digitalen Kontrollgeräte eingeführt, mit denen europaweit die Lenk- und Ruhezeiten überwacht werden können. Bei uns können Sie die passenden
- Fahrerkarten
- Unternehmenskarten und
- Werkstattkarten
beantragen.
Informationsblatt zum Ausdrucken
Achtung! Für die Identitätsprüfung müssen Sie bei der Beantragung der Karte persönlich erscheinen. Bei uns können Sie nur die Karten bestellen.
Auskünfte zur Einbaupflicht des Kontrollgerätes und über die Lenk- und Ruhezeiten erhalten Sie bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Regionalstelle Gewerbeaufsicht Karl-Helfferich-Str. 2 67433 Neustadt Telefon 06321/99-0
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Kreisverwaltungen beziehungsweise Stadtverwaltungen der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte
Zuständigkeit
Bei der Beantragung einer Unternehmenskarte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde der örtlich zuständigen Kreis- bzw. Stadtverwaltung der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte; im Gebiet der großen kreisangehörigen Städte Bingen am Rhein und Ingelheim am Rhein an die Kreisverwaltung Mainz-Bingen.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis - Führerscheinstelle (23)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
montags = geschlossen dienstags = 7:30 - 12:30 Uhr mittwochs = geschlossen donnerstags = 7:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr freitags = 7:30 - 13:00 Uhr An den Schließtagen ist keine telefonische Erreichbarkeit gewährleistet. Sie können nur mit einem vorab vereinbarten Termin die Führerscheinstelle zu unseren Öffnungszeiten aufsuchen. Die Terminbuchung ist unter folgendem Link möglich Online Termin | Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
Kontakt
Kontaktperson
Frau Andrea Brocker
Postanschrift
Europaplatz 5
67063 Ludwigshafen am Rhein
Gebäude: Kreishaus
E-Mail: andrea.brocker@rheinpfalzkreis.de
Telefon Festnetz: 0621 5909-5450
Fax: 0621 5909-5600
Frau Lisa Mangold
Postanschrift
Europaplatz 5
67063 Ludwigshafen am Rhein
Gebäude: Kreishaus
E-Mail: lisa.mangold@rheinpfalzkreis.de
Telefon Festnetz: 0621 5909-5280
Fax: 0621 5909-5600
Frau Natalie Klehr
Hausanschrift
E-Mail: natalie.klehr@rheinpfalzkreis.de
Fax: 0621 5909-5600
Telefon Festnetz: 0621 5909-5760
Frau Anne-Sophie Ritter
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 0621 5909-5013
E-Mail: anne-sophie.ritter@rheinpfalzkreis.de
Fax: 0621 5909-5600
Weitere Informationen
Ansprechpartner:
Frau Andrea Brocker Telefon 0621 5909-5450
Frau Lisa Mangold Telefon 0621 5909-5441
Frau Anne-Sophie Ritter Telefon 0621 5909-5013
Frau Natalie Klehr Telefon 0621 5909-5760
Gemeinde Limburgerhof
Aktuelles
Die Gemeinde Limburgerhof gehört als verbandsfreie Gemeinde zum Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis.
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:30 Uhr Montag 14:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Erteilung einer Unternehmenskarte
- belegbare Unterlagen zu Name, Anschrift und Sitz des Unternehmens
- Identitätsnachweis der Unternehmerin oder des Unternehmers beziehungsweise der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berechtigten Person oder Personen
Hinweise für Rhein-Pfalz-Kreis: Spezielle Hinweise für Kreis Rhein-Pfalz-Kreis
Zur Bestellabwicklung benötigen wir...
Für die Fahrerkarte:
- gültiger EU-Kartenführerschein
- Biometrisches Lichtbild (1)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
Für die Unternehmenskarte:
- Personalausweis des Unternehmers
- Gewerbeanmeldung (nicht älter als 5 Jahre) im Original
- ggf. Vollmacht des Unternehmers sowie Personalausweis des Bevollmächtigten
Für die Werkstattkarte:
- Gewerbeanmeldung im Original
- Nachweis über die Anerkennung der Werkstatt nach § 57 b StVO im Original
- Arbeitsvertrag bzw. Erklärung des Arbeitgebers daß das Arbeitsverhältnis des Antragstellers noch besteht im Original
- Schulungsnachweis der verantwortlichen Fachkraft im Original
Zur Bestellabwicklung benötigen wir...
Für die Fahrerkarte:
- gültiger EU-Kartenführerschein
- Biometrisches Lichtbild (1)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
Für die Unternehmenskarte:
- Personalausweis des Unternehmers
- Gewerbeanmeldung (nicht älter als 5 Jahre) im Original
- ggf. Vollmacht des Unternehmers sowie Personalausweis des Bevollmächtigten
Für die Werkstattkarte:
- Gewerbeanmeldung im Original
- Nachweis über die Anerkennung der Werkstatt nach § 57 b StVO im Original
- Arbeitsvertrag bzw. Erklärung des Arbeitgebers daß das Arbeitsverhältnis des Antragstellers noch besteht im Original
- Schulungsnachweis der verantwortlichen Fachkraft im Original
Voraussetzungen
Ihr Unternehmen setzt Fahrzeuge ein, die über einen digitalen Fahrtenschreiber verfügen müssen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 4 Absatz 1 Nummer 3 Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV)
- § 9 Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV)
Hinweise für Rhein-Pfalz-Kreis: Spezielle Hinweise für Kreis Rhein-Pfalz-Kreis
Fahrpersonalgesetz
Fahrpersonalverordnung
Fahrpersonalgesetz
Fahrpersonalverordnung
Fristen
Geltungsdauer: 5 Jahre (Wenn Sie zum ersten Mal eine Unternehmenskarte beantragen, müssen Sie keine Frist einhalten.)
Kosten
Hinweise für Rhein-Pfalz-Kreis: Spezielle Hinweise für Kreis Rhein-Pfalz-Kreis
Für die Bearbeitung des Antrages auf Erteilung der Unternehmenskarte können durch die zuständige Kreis- oder Stadtverwaltung bei der Erst- und der Folgeausstellung Gebühren zwischen 20,00 – 50,00 EUR erhoben werden. Neben den Gebühren können Auslagen für Fremdleistungen Dritter und Gebühren und Auslagen anderer Behörden erhoben werden.
Fahrerkarte: 47,00 €
Unternehmerkarte: 47,00 €
Werkstattkarte: 47,00 €
Für die Bearbeitung des Antrages auf Erteilung der Unternehmenskarte können durch die zuständige Kreis- oder Stadtverwaltung bei der Erst- und der Folgeausstellung Gebühren zwischen 20,00 - 50,00 EUR erhoben werden. Neben den Gebühren können Auslagen für Fremdleistungen Dritter und Gebühren und Auslagen anderer Behörden erhoben werden.
Fahrerkarte: 47,00 €
Unternehmerkarte: 47,00 €
Werkstattkarte: 47,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz am 06.02.2023
Stichwörter
Kontrollgerätekarte, Fahrtenschreiberkartenregister, Unternehmer, Kraftfahrt-Bundesamt, Fahrtenschreiber, Fahrtenschreiberkarten, Kontrollgerätekarten, Unternehmen, FKR, Antrag Unternehmenskarte