Unternehmenskarte erstmalig beantragen
Ihr Unternehmen ist in der gewerblichen Güter- oder Personenbeförderung tätig und Sie benötigen erstmalig eine Unternehmenskarte? Dann müssen Sie diese Karte bei der zuständigen Stelle beantragen.
Beschreibung
Eine Unternehmenskarte können Sie als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise als vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person beantragen. Sie benötigen immer dann eine Unternehmenskarte, wenn Sie Fahrzeuge einsetzen, die über einen digitalen Fahrtenschreiber verfügen müssen.
Als Unternehmernehmerin oder Unternehmer sind Sie für die ordnungsgemäße Verwendung der Karte oder Karten verantwortlich. Zudem müssen Sie dafür sorgen, dass zu Beginn und am Ende des Fahrzeugeinsatzes für das Unternehmen die Unternehmenskarte in den Fahrtenschreiber eingegeben wird, um den Einsatz des Fahrzeuges dem Unternehmen zuzuordnen.
Zudem sind Sie dafür verantwortlich, dass die ausgelesenen Daten aus den Fahrtenschreibern regelmäßig gespeichert werden. Auf Verlangen müssen Sie diese den Behörden oder deren Beauftragten aushändigen.
Unternehmenskarten sind 5 Jahre gültig und unpersönlich auf das Unternehmen ausgestellt.
Sie können mehrere dieser Karten für Ihr Unternehmen beantragen. Die Anzahl ist je Kartennummernserie auf maximal 62 Unternehmenskarten pro Unternehmen begrenzt. Benötigen Sie darüber hinaus mehr Unternehmenskarten, müssen Sie einen neuen Antragsprozess starten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Kreisverwaltungen beziehungsweise Stadtverwaltungen der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte
Zuständigkeit
Bei der Beantragung einer Unternehmenskarte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde der örtlich zuständigen Kreis- bzw. Stadtverwaltung der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte; im Gebiet der großen kreisangehörigen Städte Bingen am Rhein und Ingelheim am Rhein an die Kreisverwaltung Mainz-Bingen.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Altenkirchen - Abteilung Ordnung und Verkehr - Straßenverkehr, ÖPNV, Schülerverkehr
Adresse
Hausanschrift
Der kinderwagen- und rollstuhlgerechte Zugang sowie entsprechende Parkplätze sind über die Hochstraße erreichbar.
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten [DE] Montag - Dienstag   07:30 Uhr bis 17:30 Uhr Mittwoch                  07:30 Uhr bis 13:00 Uhr Donnerstag             07:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag                    07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Hinweis: Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen, da die Bürozeiten teilweise von den Öffnungszeiten abweichen. Für einen Besuch der Fahrerlaubnisbehörde ist es zwingend erforderlich, dass Sie vorab telefonisch mit der/dem jeweiligen Ansprechpartner/in einen Termin vereinbaren. Eine Online-Terminvereinbarung ist derzeit noch nicht möglich, befindet sich aber in Planung.
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Erteilung einer Unternehmenskarte
- belegbare Unterlagen zu Name, Anschrift und Sitz des Unternehmens
- Identitätsnachweis der Unternehmerin oder des Unternehmers beziehungsweise der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berechtigten Person oder Personen
Voraussetzungen
Ihr Unternehmen setzt Fahrzeuge ein, die über einen digitalen Fahrtenschreiber verfügen müssen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Geltungsdauer: 5 Jahre (Wenn Sie zum ersten Mal eine Unternehmenskarte beantragen, müssen Sie keine Frist einhalten.)
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz am 06.02.2023
Stichwörter
Kontrollgerätekarte, Fahrtenschreiberkartenregister, Unternehmer, Kraftfahrt-Bundesamt, Fahrtenschreiber, Fahrtenschreiberkarten, Kontrollgerätekarten, Unternehmen, FKR, Antrag Unternehmenskarte