Planfeststellung
Beschreibung
Die Planfeststellung ist in Deutschland ein förmliches Verwaltungsverfahren zur verbindlichen behördlichen Feststellung eines Planes in gesetzlich vorgesehenen Fällen. Dabei werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens und den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt. Die Planfeststellung beinhaltet und bündelt andere behördliche Genehmigungen, Erlaubnisse, Bewilligungen und Zustimmungen. Ohne die Planfeststellung wäre bei größeren Vorhaben eine Vielzahl von öffentlich-rechtlichen Verfahren durchzuführen, die eine effiziente und konsistente Planung sehr schwierig und zeitaufwändig machen würden. Dabei wird eine umfassende Beteiligung der Bürger und Betroffenen durch die Möglichkeit der Einwendungen und eines eventuellen Erörterungstermins gewährleistet.
Insbesondere
- die Errichtung und Änderung von
- Bergbahnen,
- Energiefreileitungen ab 110 kV,
- Flughäfen und Landeplätzen,
- Gasversorgungsleitungen über 300 mm Durchmesser,
- Eisenbahnstrecken,
- der Deichbau und Gewässerausbau sowie
- der Neubau und wesentliche Änderungen von Bundesfern-, Landes- und Kreisstraßen
unterliegen grundsätzlich der Planfeststellung.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Bauen und Umwelt
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 14 20
54504 Wittlich
Öffnungszeiten
Hier finden Sie die Öffnungszeiten.
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Unter dem folgendem Link finden Sie Informationen zum Leben in und mit moseltypischer Architektur.
Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues - FB III Natürliche Lebensgrundlagen, Bauen
Adresse
Postanschrift
Gestade 18
54470 Bernkastel-Kues
Öffnungszeiten
Mo 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 08.30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00
Kontakt
Kontaktperson
Frau Julia Oster (Sachbearbeitung: Bauleitplanung, Raumordnung, Landesplanung, Verkehrsplanung)
Frau Vera Jüngling (Sachbearbeitung: Bauleitplanung (Bebauungspläne, Satzungen gem. BauGB))
Weitere Informationen
Bauleitplanung
Kommunale Baumaßnahmen
Dorferneuerung, Denkmalpflege
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 72 bis 77 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG)und i. V. m. den speziellen Fachgesetzen, z. B. Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Landesstraßengesetz (LStrG), Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG), Luftverkehrsgesetz (LuftVG) etc
- Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
- Landesstraßengesetz (LStrG)
- Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
- Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz