Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, von Festsetzungen eines Bebauungsplans bzw. einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung beantragen
Beschreibung
Die Errichtung und Änderung insbesondere von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 - 3 (das heißt der Fußboden keines Geschosses, in dem Aufenthaltsräume möglich sind, darf im Mittel mehr als 7 m über der Geländeoberfläche liegen) einschließlich ihrer Nebengebäude und Nebenanlagen sowie von gebäudeunabhängigen Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie bedarf keiner Baugenehmigung, wenn
- das Vorhaben im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans oder eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans liegt,
- das Vorhaben den Festsetzungen dieses Bebauungsplans entspricht und
- die Erschließung gesichert ist.
Das gilt unter anderem dann nicht, wenn die Gemeinde erklärt, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.
Bei Vorhaben wie beispielsweise Wohngebäude der Gebäudeklasse 4 bis zur Hochhausgrenze, die die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen, wird auf Verlangen der Bauherrin oder des Bauherrn das Freistellungsverfahren durchgeführt.
Die Bauunterlagen, die von der Bauherrin oder dem Bauherrn und bei Baunterlagen zu Gebäuden einer bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasserin oder einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser unterschrieben sein müssen, sind bei der Gemeindeverwaltung bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen. Welche Bauunterlagen das im Einzelnen sind, ergibt sich aus der Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung.
Hinweise für Bad Dürkheim: Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, von Festsetzungen eines Bebauungsplans bzw. einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung beantragen
Wohngebäude der Gebäudeklasse 1 bis 3 bedürfen keiner Baugenehmigung, wenn sie
im Bereich eines qualifizierten Bebauungsplanes oder eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes liegen,
nicht von den Festsetzungen dieses Planes abweichen,
den örtlichen Bauvorschriften (Satzungen) entsprechen,
die Erschließung gesichert ist,
die jeweilige Gemeinde nicht die Durchführung eines Genehmigungsverfahrens fordert. Gründe dafür können neue planerische Zielsetzungen sein oder die Beachtung denkmalrechtlicher Belange.
Auf Verlangen des Bauherrn können jedoch auch Vorhaben von der Genehmigungspflicht freigestellt werden, die in der Regel im vereinfachten Verfahren unter Hinzuziehung von staatlich anerkannten Sachverständigen bearbeitet werden. Voraussetzung ist auch hier die Einhaltung des Bebauungsplanes, die Sicherheit der Erschließung und Beibringung von Bescheinigung zum Arbeits- und Immissionsschutz entsprechend den Regelungen der Landesbauordnung.
Was müssen Sie als Bauherr berücksichtigen, wenn Sie ein Gebäude genehmigungsfrei errichten wollen:
Beauftragen Sie einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser.
Halten Sie alle Vorschriften genau ein, da das Bauvorhaben sonst nicht von der Genehmigung freigestellt wird.
Überprüfen Sie, ob nach anderen Fachrechten Genehmigungen erforderlich sind, z.B. nach Wasser- oder Denkmalrecht.
Reichen Sie Unterlagen wie für einen normalen Bauantrag bei der für Sie zuständigen Stadt-/Gemeine-/Verbandsgemeindeverwaltung ein.
Nach Ablauf der Frist von einem Monat ab dem Datum der Eingangsbestätigung oder sofort nach der Mitteilung der Stadt-/Gemeinde-/Verbandsgemeindeverwaltung, dass kein Genehmigungsverfahren durchgeführt wird, dürfen Sie mit dem Bau beginnen.
Links
Baubezirke eingeteilt auf Sachbearbeiter:
Altleiningen
Frau van der Hoofd
Bad Dürkheim
Frau Wolf
Battenberg
Frau van der Hoofd
Bissersheim
Frau van der Hoofd
Bobenheim
Herr Luffy
Bockenheim
Frau van der Hoofd
Carlsberg
Herr Luffy
Dackenheim
Herr Luffy
Deidesheim
Frau Hoffmann
Dirmstein
Frau van der Hoofd
Ebertsheim
Frau van der Hoofd
Ellerstadt
Frau Hoffmann
Elmstein
Herr Hoock
Erpolzheim
Herr Luffy
Esthal
Herr Hoock
Forst
Frau Hoffmann
Frankeneck
Herr Hoock
Freinsheim
Herr Luffy
Friedelsheim
Frau Hoffmann
Gerolsheim
Frau van der Hoofd
Gönnheim
Frau Hoffmann
Großkarlbach
Frau van der Hoofd
Grünstadt
Herr Hoock
Haßloch
Frau Wolf
Herxheim
Herr Luffy
Hettenleidelheim
Herr Luffy
Kallstadt
Herr Luffy
Kindenheim
Frau van der Hoofd
Kirchheim
Frau van der Hoofd
Kleinkarlbach
Frau van der Hoofd
Lambrecht
Herr Hoock
Laumersheim
Frau van der Hoofd
Lindenberg
Herr Hoock
Meckenheim
Frau Hoffmann
Mertesheim
Frau van der Hoofd
Neidenfels
Herr Hoock
Neuleiningen
Frau van der Hoofd
Niederkirchen
Frau Hoffmann
Obersülzen
Frau van der Hoofd
Obrigheim
Frau van der Hoofd
Quirnheim
Frau van der Hoofd
Ruppertsberg
Frau Hoffmann
Tiefenthal
Frau van der Hoofd
Wachenheim
Frau Hoffmann
Wattenheim
Herr Luffy
Weidenthal
Herr Hoock
Weisenheim am Berg
Herr Luffy
Weisenheim am Sand
Herr Luffy
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Für nähere Informationen können Sie sich an die Stadtverwaltung, Gemeindeverwaltung bzw. Verbandsgemeindeverwaltung Ihres Wohnortes wenden.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Allgemeine Bauverwaltung, Bauaufsicht, Bauförderung (Ref. 50)
Adresse
Postanschrift
Philipp-Fauth-Straße 11
67098 Bad Dürkheim
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten ( Terminvereinbarung erforderlich ! ): Montag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Dienstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Mittwoch: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Donnerstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
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Postanschrift
Philipp-Fauth-Straße 11
67098 Bad Dürkheim
Gebäude: Kreisverwaltung
Telefon Festnetz: 06322 961-5019
Fax: 06322 961-85019
Herr Maximilian Hoock
Herr Thomas Luffy
Postanschrift
Philipp-Fauth-Straße 11
67098 Bad Dürkheim
Telefon Festnetz: 06322 961-5008
Fax: 06322 961-85008
Frau Fabienne van der Hoofd
Postanschrift
Philipp-Fauth-Straße 11
67098 Bad Dürkheim
Fax: 06322 961-85014
Telefon Festnetz: 06322 961-5014
Frau Heidi Wolf
Postanschrift
Philipp-Fauth-Straße 11
67098 Bad Dürkheim
Gebäude: Kreisverwaltung
Fax: 06322 961-85003
Telefon Festnetz: 06322 961-5003
Internet
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Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich 14.00 bis 18.00 Uhr
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Kontaktperson
Frau Diana Braun
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06322 935-2123
Fax: 06322 935-1099
E-Mail: diana.braun@bad-duerkheim.de
Frau Ulrike Müsse
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06322 935-2122
Fax: 06322 935-1099
E-Mail: ulrike.muesse@bad-duerkheim.de
Internet
Stadt Bad Dürkheim - Sachgebiet 2.1 - Stadtplanung einschließlich Raumordnung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich 14.00 bis 18.00 Uhr
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Internet
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Mit dem Vorhaben darf einen Monat nach Vorlage der erforderlichen Bauunterlagen bei der Gemeindeverwaltung bzw. Verbandsgemeindeverwaltung begonnen werden, es sei denn, die Gemeinde erklärt innerhalb dieser Frist, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 04.01.2023
Metainformation
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