Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, von Festsetzungen eines Bebauungsplans bzw. einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung beantragen
Beschreibung
Die Errichtung und Änderung insbesondere von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 - 3 (das heißt der Fußboden keines Geschosses, in dem Aufenthaltsräume möglich sind, darf im Mittel mehr als 7 m über der Geländeoberfläche liegen) einschließlich ihrer Nebengebäude und Nebenanlagen sowie von gebäudeunabhängigen Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie bedarf keiner Baugenehmigung, wenn
- das Vorhaben im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans oder eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans liegt,
- das Vorhaben den Festsetzungen dieses Bebauungsplans entspricht und
- die Erschließung gesichert ist.
Das gilt unter anderem dann nicht, wenn die Gemeinde erklärt, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.
Bei Vorhaben wie beispielsweise Wohngebäude der Gebäudeklasse 4 bis zur Hochhausgrenze, die die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen, wird auf Verlangen der Bauherrin oder des Bauherrn das Freistellungsverfahren durchgeführt.
Die Bauunterlagen, die von der Bauherrin oder dem Bauherrn und bei Baunterlagen zu Gebäuden einer bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasserin oder einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser unterschrieben sein müssen, sind bei der Gemeindeverwaltung bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen. Welche Bauunterlagen das im Einzelnen sind, ergibt sich aus der Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Für nähere Informationen können Sie sich an die Stadtverwaltung, Gemeindeverwaltung bzw. Verbandsgemeindeverwaltung Ihres Wohnortes wenden.
Ansprechpartner
Stadt Mayen - Räumliche Planung
Adresse
Postanschrift
Rosengasse 2
56727 Mayen
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr Freitag 9.00 - 12.00 Uhr oder nach Vereinbarung
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Internet
Weitere Informationen
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Stadt Mayen - Bauordnung, Wohnbauförderung, Immissionsrechtliche Verfahren
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Telefon Festnetz: 02651 88-6204
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Telefon Festnetz: 02651 88-6203
Fax: 02651 88-1900
E-Mail: info@mayen.de
Kontaktperson
Frau Michelle Gérard
Postanschrift
Rosengasse 2
56727 Mayen
Telefon Festnetz: 02651 88-6204
Fax: 02651 88-53000
E-Mail: Michelle.Gerard@Mayen.de
Frau Brunhilde Oehms
Herr Markus Münch
Herr Dirk Wilbert
Internet
Formulare
Hinweise für Mayen: Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, von Festsetzungen eines Bebauungsplans bzw. einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung beantragen
- Antrag auf Baugenehmigung
- Einbruchschutz - Informationsblatt (Stand 01/2021)
- Entwässerungsantrag Stand 10/2023
- Bauvorhaben - Mitteilung abschließende Fertigstellung
- Antrag auf Baugenehmigung - Hinweise
- Bauvorhaben - Baubeginnanzeige
- Bauvorhaben - Mitteilung Fertigstellung des Rohbaus
- Baugenehmigungen / Bauabgänge - Statistischer Erhebungsbogen
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Mit dem Vorhaben darf einen Monat nach Vorlage der erforderlichen Bauunterlagen bei der Gemeindeverwaltung bzw. Verbandsgemeindeverwaltung begonnen werden, es sei denn, die Gemeinde erklärt innerhalb dieser Frist, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 04.01.2023
Metainformation
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