Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach FlurbG beschließen
Um eine integrierte, nachhaltige ländliche Bodenordnung zu betreiben sowie die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft zu verbessern, sind Landnutzungskonflikte zu lösen, Flächen neu zu ordnen und Erschließungsmaßnahmen durchzuführen.
Beschreibung
Durch Planung, Bodenordnung und Realisierung in einer Hand dient die Flurbereinigung nach dem Flurbereinigungsgesetz dazu, konkurrierende Nutzungsansprüche an Grund und Boden im ländlichen Raum zu entflechten, eine markt- und umweltgerechte bäuerliche Landwirtschaft zu sichern und eine vielfältige, ökologisch leistungsfähige Kulturlandschaft zu bewahren oder zu entwickeln. Gleichzeitig werden infrastrukturelle Vorhaben der Gemeinden oder Regionen unterstützt.
Alle Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz werden finanziell unterstützt. Die genaue Förderung ist unter anderem abhängig vom Schwerpunkt des Verfahrens und ist beim zuständigen DLR zu erfragen.
Unter den nachfolgenden Schwerpunkten sind die Hauptleistungen kurz zusammengefasst. Suchen Sie sich den für Sie passenden Schwerpunkt heraus.
Weinbau
Die ländliche Bodenordnung trägt zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der weinbaulichen Betriebe und zum Erhalt der für Rheinland-Pfalz prägenden WeinKulturLandschaft bei, durch
- Zusammenlegung der Grundstücke unter Berücksichtigung der Pachtflächen,
- Optimierung der Grundstücke für den Vollerntereinsatz,
- Widerbelebung und Erhalt des landschaftsbildprägenden Terrassenweinbaus,
- Erhalten und Erweitern von Trockenmauern,
- Entflechtung von Brachflächen und bestockten Flächen,
- verbesserte landwirtschaftliche Nebenerwerbsmöglichkeiten,
- bedarfsgerecht gestaltete Wegenetze,
- Unterstützung der touristischen Programme, wie z.B. Wanderwege, Ausweisung von Einkehr- und Rastmöglichkeiten…
- Bau von Schienenbahnen für ansonsten nicht erschließbare Steillagen
Landwirtschaft
Ländliche Bodenordnung trägt zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe bei, durch
- Zusammenlegung der Grundstücke unter Berücksichtigung der Pachtflächen,
- verbesserte Grundstücksformen für einen wirtschaftlichen Einsatz moderner Maschinen,
- bedarfsgerecht gestaltete Wegenetze,
- Umsetzung von Aufforstungs-, Extensivierungs-, und Stillegungswünschen sowie
- verbesserte landwirtschaftliche Nebenerwerbsmöglichkeiten,
Naturschutz und Landschaftspflege
Ländliche Bodenordnung trägt zum nachhaltigen Naturschutz und zur Landschaftspflege bei, durch:
- Auflösung von Nutzungskonflikten,
- Arrondierung von zusammenhängenden werthaltigen Naturschutzflächen,
- neue oder breitere Uferrandstreifen an Gewässern,
- Renaturierung und Bepflanzung von Bächen,
- Erhalten, Erweitern bzw. Neuschaffen von Teichen oder Tümpeln,
- Erhalten von Feuchtgebieten einschließlich ihrer Pufferzonen,
- Erhalten und Erweitern von Trockenrasen und Feldgehölzen oder
- Sichern von Hecken, Mauern, Böschungen und Streuobstwiesen.
Freizeit und Entwicklung
Ländliche Bodenordnung unterstützt die Gestaltung von:
- Radwegen, Wanderwegen, Aussichtspunkten, Parks
- Sportplätzen, Spielplätzen, Tennisplätzen, Reitanlagen
- Badeseen, Campingplätzen, Grillplätzen
Infrastruktur in Gemeinden
Ländliche Bodenordnung trägt zur Verbesserung der dörflichen und regionalen Infrastruktur durch Anpassung der Eigentums- und Nutzungsverhältnisse bei. Hier kann Bodenordnung schnell, zielgerichtet und kostengünstig Hilfestellung leisten durch:
- Anpassung der Grundstückszuschnitte
- Landzwischenerwerb und
- Minderung der agrarstrukturellen Beeinträchtigungen
Bereitstellung von Flächen bei Infrastrukturvorhaben:
- Ausbau von Straßen, Wegen, Dorfplätzen, Parkflächen
- Rückhaltebecken, Hochwasserdämme, Friedhofserweiterungen
- Wertstoffhöfe, Kompostieranlagen, Wasserversorgungsanlagen,
- Kläranlagen, Deponien, Umspannanlagen
Verkehrsanlagen
Ländliche Bodenordnung trägt zur eigentums-, sozial- und umweltverträglichen Einbindung von öffentlichen Verkehrsprojekten (Ortsumgehungen, überörtliche Straßen, Bahntrassen, Wasserstraßen, Flugplätze etc.) bei, durch:
- Hilfestellungen bei der Ausweisung der Trassen und Ausgleichsflächen,
- großräumigen, vorsorglichen Landzwischenerwerb auch außerhalb der Bedarfsflächen,
- lagerichtige, zeitgerechte und wirtschaftliche Ausweisung der Bedarfsflächen und
- Minimierung der Beeinträchtigungen von Flächennutzungen, insbesondere für die Landwirtschaft, durch Neuordnung der Flächen entlang der Trasse.
Boden un Wasser
Ländliche Bodenordnung trägt durch vielfältige Maßnahmen zum nachhaltigen Schutz von Wasser und Boden bei:
- Bereitstellen von Pufferflächen entlang von Gewässern,
- Sicherung von Trinkwasserschutzgebieten,
- Förderung einer ökologisch standortgerechten Landbewirtschaftung,
zuständige Stelle
Das jeweils regional zuständige Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR):
- DLR Westerwald-Osteifel,
- DLR Eifel, DLR Rheinpfalz,
- DLR Mosel,
- DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück und
- DLR Westpfalz.
Zuständigkeit
Informationen erhalten Sie hinsichtlich
- allgemeinen Fragen zur ländlichen Bodenordnung: beim rheinland-pfälzischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
- Fragen zu Planung und Planfeststellung: bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
- Fragen zu einzelnen Bodenordnungsverfahren: bei den Dienstleistungszentren Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel, Eifel, Rheinpfalz, Mosel, Rheinhessen-Nahe-Hunsrück und Westpfalz
Ansprechpartner
Für Wiebelsheim wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Eine Vielzahl von Verwaltungsakten mit unterschiedlichen Widerspruchsfristen im Ablauf eines Flurbereinigungsverfahrens.
Verfahrensablauf
Stark vereinfachter Ablauf:
- Projektbezogene Untersuchung
- Einleitung des Verfahrens
- Bestandserhebung
- Neugestaltung des Verfahrensgebietes
- Abschluss des Verfahrens
Kosten
Variable Eigenleistungen der Beteiligten in Abhängigkeit des Verfahrensschwerpunktes und der umgesetzten Maßnahmen sind möglich.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MWVLW am 05.04.2022
Stichwörter
Landwirtschaft, ländlicher Raum, Bodenordnung