Fahrerkarte Erteilung

    Fahrerkarte für die gewerbliche Güter- und Personenbeförderung erstmalig beantragen

    Sie sind Fahrerin oder Fahrer eines Lkws oder Busses und benötigen erstmalig eine Fahrerkarte? Dann müssen Sie diese bei der für Sie zuständigen Stelle beantragen.

    Beschreibung

    Die Fahrerkarte dient der Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten bei der gewerblichen Güter- und Personenbeförderung. Als Fahrerin oder Fahrer benötigen Sie für folgende Kraftfahrzeuge (Kfz) eine Fahrerkarte:

    • Kfz mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 3,5 Tonnen einschließlich Anhänger
    • Kfz mit einer zulässigen Höchstmasse von 2,8 bis 3,5 Tonnen einschließlich Anhänger, sofern ein digitaler Fahrtenschreiber eingebaut ist
    • Kfz, die für die Beförderung von mehr als 9 Personen einschließlich des Fahrers ausgelegt sind

    Dabei gibt es gewisse Ausnahmeregelungen für Landwirte oder bei Universaldienstleistungen.

    Wenn Sie noch keine gültige Fahrerkarte besitzen, können Sie diese bei der für Sie zuständigen Stelle beantragen. 

    Die Fahrerkarte ist ab dem Datum der Personalisierung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 5 Jahre gültig. Eine Erneuerung Ihrer Karte müssen Sie spätestens 15 Werktage vor Kartenablauf beantragen.

    Sie wollen eine Fahrerkarte erneuern, deren Gültigkeit bereits abgelaufen ist? Dann müssen Sie wieder eine Erstbestellung durchführen.

    Die für Sie persönlich ausgestellte Fahrerkarte dürfen nur Sie nutzen. Sie bleibt immer Ihr Eigentum, auch wenn Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber die Fahrerkarte bezahlt hat. Grundsätzlich sind diese nicht verpflichtet, die Kosten zu übernehmen. 

    Bei Beschädigung, Fehlfunktion, Verlust oder Diebstahl der Fahrerkarte müssen Sie spätestens nach 7 Kalendertagen bei der für Sie zuständigen Stelle eine Ersatzkarte beantragen. Den Diebstahl oder Verlust der Fahrerkarte müssen Sie unverzüglich bei der Behörde oder Stelle anzeigen, die die Fahrerkarte ausgestellt hat.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Kreisverwaltungen beziehungweise Stadtverwaltungen der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Fahrerkarte Erteilung

    Kreisverwaltungen beziehungweise Stadtverwaltungen der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte

    Zuständigkeit

    Bei der Beantragung einer Fahrerkarte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde der örtlich zuständigen Kreis- beziehungsweise Stadtverwaltung der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte; im Gebiet der großen kreisangehörigen Städte Bingen am Rhein und Ingelheim am Rhein an die Kreisverwaltung Mainz-Bingen.

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Fahrerkarte Erteilung

    Bei der Beantragung einer Fahrerkarte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde der örtlich zuständigen Kreis- beziehungsweise Stadtverwaltung der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte; im Gebiet der großen kreisangehörigen Städte Bingen am Rhein und Ingelheim am Rhein an die Kreisverwaltung Mainz-Bingen.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Mainz-Bingen (Behörde des Landkreis Mainz-Bingen)

    Aktuelles

    Der Landkreis Mainz-Bingen mit der Kreisverwaltung Mainz-Bingen umfasst die Städte Bingen am Rhein und Ingelheim am Rhein, die Gemeinde Budenheim und die Verbandsgemeinden Bodenheim, Gau-Algesheim, Heidesheim am Rhein, Nieder-Olm, Rhein-Selz, Rhein-Nahe und Sprendlingen-Gensingen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Georg-Rückert-Straße 11

    55218 Ingelheim am Rhein

    3 Minuten Fußweg vom Bahnhof

    Behindertenparkplatz: null
    Gebühren: ja


    Mutter- und Kindparkplatz: null
    Gebühren: ja


    Parkplatz: null
    Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag  09:00-12:00 Uhr, 14:00-15:30 Uhr Dienstag 09:00-12:00 Uhr, 14:00-15:30 Uhr Mittwoch 14:00-15:30 Uhr Donnerstag 09:00-12:00 Uhr, 14:00-18:00 Uhr Freitag 09:00-12:00 Uhr Hinweis: Kreuzhof Nieder-Olm donnerstags 09:00-12:00 Uhr, 14:00-15:30 Uhr

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0613 27870(Telefonanschluss der Zentrale )

    Fax: 0613 27871122(Zentralfax)

    E-Mail: kreisverwaltung@mainz-bingen.de(Allgemeine E-Mailadresse der Kreisverwaltung Mainz-Bingen)

    Internet

    Bankverbindung

    Kreisverwaltung Mainz-Bingen

    Empfänger: Kreisverwaltung Mainz-Bingen

    IBAN: DE23 5605 0180 0030 0003 50

    BIC: MALADE51KRE

    Bankinstitut: Sparkasse Rhein-Nahe

    Kreisverwaltung Mainz-Bingen

    Empfänger: Kreisverwaltung Mainz-Bingen

    IBAN: DE19 5535 0010 0100 0111 54

    BIC: MALADE51WOR

    Bankinstitut: Rheinhessen Sparkasse

    Version

    Technisch erstellt am 04.11.2014 (von: Smoljko, Jelena)

    Technisch geändert am 04.10.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    00.00.KVMZ.05.52.01.02 Führerscheinstelle Bingen

    Adresse

    Postanschrift

    Konrad-Adenauer-Str. 34

    55218 Ingelheim am Rhein

    Hausanschrift

    Alfred-Nobel-Str. 2a

    55411 Bingen am Rhein

    Behindertenparkplatz:
    Gebühren: nein


    Parkplatz:
    Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Hinweis: Termine werden ausschließlich online vergeben. Spontane Termine vor Ort können leider nicht vergeben werden. https://termine-reservieren.de/termine/mainz-bingen/ Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    E-Mail: fs-bingen@mainz-bingen.de(Führerscheinstelle Bingen)

    Version

    Technisch erstellt am 19.10.2022 (von: Köhl, Sonja)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: Köhl, Sonja)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    00.00.KVMZ.05.52.01.04 Führerscheinstelle Oppenheim

    Adresse

    Postanschrift

    Konrad-Adenauer-Str. 34

    55218 Ingelheim am Rhein

    Hausanschrift

    Sant´Ambrogio Ring 11

    55276 Oppenheim

    Behindertenparkplatz:
    Gebühren: nein


    Parkplatz:
    Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Hinweis: Termine werden ausschließlich online vergeben. Spontane Termine vor Ort können leider nicht vergeben werden. https://termine-reservieren.de/termine/mainz-bingen/ Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    E-Mail: fs-oppenheim@mainz-bingen.de(Führerscheinstelle Oppenheim)

    Version

    Technisch erstellt am 19.10.2022 (von: Köhl, Sonja)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: Köhl, Sonja)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Erteilung einer Fahrerkarte
    • Identitätsnachweis
    • gültige inländische Fahrerlaubnis oder Fahrerlaubnis eines Staates der Europäischen Union (EU) beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)
      • berechtigt Inhaberin oder Inhaber Fahrzeuge zu führen, für die Regelungen über Lenk- und Ruhezeiten zu beachten sind
    • Nachweis über den Wohnsitz im Inland und Anschrift
    • Nachweise über Geburts und Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt
    • Lichtbild vor hellem Hintergrund in der Größe 35 mm x 45 mm, das die antragstellende Person ohne Kopfbedeckung in einer Frontalaufnahme zeigt (biometrisches Passfoto)

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie besitzen eine gültige Fahrerlaubnis mit einer der folgenden Klassen: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE.
    • Ihre gültige Fahrerlaubnis muss einer der vorgenannten Klassen entsprechen, wenn diese in einem EWR-Vertragsstaat erteilt wurde. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz am 06.02.2023

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Fahrerkarte Erteilung

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz am 06.02.2023

    Version

    Technisch erstellt am 06.04.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Güterbeförderung, Gewerblicher Transport, Kontrollgerätekarten, Kontrollgerät, Fahrpersonal, Lenk- und Ruhezeiten, Fahrerdokumente, Personenbeförderung, Fahrtenschreiberkarten, Kraftfahrt-Bundesamt, Aufzeichnungspflicht, Fahrerlaubnis, FKR, Fahrtenschreiberkartenregister, Antrag Fahrerkarte, Fahrtenschreiber, Führerschein, Kraftfahrer, Güterverkehr

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)