Bebauungsplan
Sie möchten ein Grundstück bebauen? Dann erkundigen Sie sich vor Baubeginn bei Ihrer zuständigen Gemeinde, ob bauliche Vorschriften nach dem Bebauungsplan zu beachten sind.
Beschreibung
Bevor Pläne gemacht werden, wie ein Grundstück bebaut wird, sollten Sie klären, ob für das Grundstück ein Bebauungsplan vorhanden ist bzw. ggf. welche Festsetzungen in diesem Bebauungsplan getroffen werden. Sollte kein Bebauungsplan bestehen, richtet sich die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Außenbereich und im unbeplanten Innenbereich nach dem Baugesetzbuch (BauGB).
Der Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind.
In einem qualifizierten Bebauungsplan werden mindestens Festsetzungen getroffen
- zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche (z. B. Baulinien, Baugrenzen),
- zu den örtlichen Verkehrsflächen.
Hinweise für Eisenberg (Pfalz): Bebauungsplan
Die gültigen Bebauungspläne in der Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) sind unter der Rubrik "Bauen und Wohnen" veröffentlicht.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Für nähere Informationen können Sie sich an die Stadtverwaltung, Gemeindeverwaltung bzw. Verbandsgemeindeverwaltung Ihres Wohnortes wenden.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) - Fachbereich 2 - Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen
Beschreibung
Fachbereichsleitung: Lothar Görg
Adresse
Postanschrift
Hauptstraße 86
67304 Eisenberg (Pfalz)
Gebäude: Rathaus
Kontakt
Kontaktperson
Lothar Görg
Postanschrift
Hauptstraße 86
67304 Eisenberg (Pfalz)
Gebäude: Rathaus
Telefon Festnetz: 06351 407-501
Fax: 06351 407-446
E-Mail: l.goerg@vg-eisenberg.de
Thorsten Hutzenlaub
Postanschrift
Hauptstraße 86
67304 Eisenberg (Pfalz)
Telefon Festnetz: 06351 407-504
Fax: 06351 407-505
E-Mail: t.hutzenlaub@vg-eisenberg.de
Internet
Weitere Informationen
- Bauleitplanung
- Dorferneuerung, Stadtsanierung
- Straßenverkehr
- Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege
- Liegenschaften, Land- und Forstwirtschaft
- Förderung des Wohnungsbaues, Wohnungswesen
Kreisverwaltung Donnersbergkreis - Abt. 6 Bauen und Schulen
Adresse
Postanschrift
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Gebäude: Kreishaus
Kontakt
Kontaktperson
Herr Uwe Welker
Postanschrift
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Gebäude: Kreishaus
Telefon Festnetz: 06352 710-149
Fax: 06352 710-232
E-Mail: uwelker@donnersberg.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Für die Einsichtnahme in einen Bebauungsplan fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Der einfache Bebauungsplan enthält nicht die Mindestfestsetzungen des qualifizierten Bebauungsplans. Hier finden ergänzende Rechtsgrundlagen des Baugesetzbuchs Anwendung. Informationen hierzu erteilt Ihnen die zuständige Stelle.
Bemerkungen
Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Mit seiner ortsüblichen Bekanntmachung wird er rechtsverbindlich.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 05.01.2023
Stichwörter
Grundstück, Baugesetzbuch, Mischgebiet, Bau, Haus, Bauvorhaben, BauGB, Gewerbegebiet, Einsichtnahme, Bebauungsplan, Baugebiete