Einzelne rechtliche Voraussetzungen zum Bauvorhaben Genehmigung

    Bauvorbescheid / Bauvoranfrage

    Wenn Ihr (Bau-)Vorhaben von baurechtlichen Vorschriften abweicht, müssen Sie die Zulassung der Abweichung beantragen. Dies gilt auch für Abweichungen von Vorschriften, die nicht im Baugenehmigungsverfahren geprüft werden.

    Beschreibung

    Vor Einreichung eines Bauantrages kann mit einer Bauvoranfrage ein schriftlicher Bescheid zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens (Bauvorbescheid) beantragt werden. Als vorweggenommener Teil der Baugenehmigung entfaltet ein positiver Bauvorbescheid Bindungswirkung für das spätere Baugenehmigungsverfahren.

    Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Bauunterlagen notwendig sind. Zudem vermittelt der Bauvorbescheid bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.

    Der Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheids ist bei der Gemeindeverwaltung bzw. Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen. Ihm sind die Unterlagen beizufügen, die zur Beurteilung der zu entscheidenden Fragen erforderlich sind.

    Der Bauvorbescheid gilt vier Jahre, wenn er nicht kürzer befristet wird. Diese Frist kann auf Antrag verlängert werden, der vor Fristablauf eingegangen sein muss.

    Online-Dienst

    Antrag auf Bauvorbescheid

    ID: L100039_291487268

    Beschreibung

    Antragsformular Bauvorbescheid an KV über VG

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 01.10.2024 (von: Webservice, VG_Prüm)

    Technisch geändert am 01.10.2024 (von: Webservice, VG_Prüm)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Den Bauvorbescheid erteilt die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).

    Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

    VG Arzfeld und Prüm: Christina Kraus

    VG Bitburger Land: Nadine Schmitt

    Stadt Bitburg: Tobias Heinen

    VG Speicher: Marie-Therese Esch

    VG Südeifel: Dominik Diederichs

    Wenn eine Bauvoranfrage nicht mit dem geltenden Recht übereinstimmt, muss eine Ablehnung erfolgen. Der Bauherr erhält vom Bauamt einen schriftlichen Ablehnungsbescheid mit einer Rechtsbehelfsbelehrung. Gegen diesen Bescheid kann er innerhalb eines Monats in Widerspruch gehen. Über Widersprüche entscheidet in Rheinland-Pfalz der Kreisrechtsausschuss. Der Vorsitzende dieses weisungsunabhängigen Gremiums ist Jurist. Ihm stehen zwei ehrenamtliche Beisitzer zur Seite.

    Bei Zurückweisung des Widerspruchs werden Gebühren erhoben, die sich nach dem Streitwert und dem entstandenen Verwaltungsaufwand richten. Wer mit der Entscheidung des Kreisrechtsausschusses nicht einverstanden sind, kann beim Verwaltungsgericht dagegen klagen und dies unter Umständen bis zum Oberverwaltungsgericht weiterführen.

    VG Arzfeld und Prüm: Christina Kraus

    VG Bitburger Land: Nadine Schmitt

    Stadt Bitburg: Tobias Heinen

    VG Speicher: Marie-Therese Esch

    VG Südeifel: Dominik Diederichs

    Wenn eine Bauvoranfrage nicht mit dem geltenden Recht übereinstimmt, muss eine Ablehnung erfolgen. Der Bauherr erhält vom Bauamt einen schriftlichen Ablehnungsbescheid mit einer Rechtsbehelfsbelehrung. Gegen diesen Bescheid kann er innerhalb eines Monats in Widerspruch gehen. Über Widersprüche entscheidet in Rheinland-Pfalz der Kreisrechtsausschuss. Der Vorsitzende dieses weisungsunabhängigen Gremiums ist Jurist. Ihm stehen zwei ehrenamtliche Beisitzer zur Seite.

    Bei Zurückweisung des Widerspruchs werden Gebühren erhoben, die sich nach dem Streitwert und dem entstandenen Verwaltungsaufwand richten. Wer mit der Entscheidung des Kreisrechtsausschusses nicht einverstanden sind, kann beim Verwaltungsgericht dagegen klagen und dies unter Umständen bis zum Oberverwaltungsgericht weiterführen.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Prüm - Fachbereich 2 - Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen

    Adresse

    Postanschrift

    Tiergartenstraße 54

    54595 Prüm

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@vg-pruem.de

    Telefon Festnetz: 06551 943-0

    Fax: 06551 943-133

    Version

    Technisch erstellt am 11.01.2019 (von: Webservice, VG_Prüm)

    Technisch geändert am 08.12.2023 (von: Webservice, VG_Prüm)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Verbandsgemeinde Prüm - 2.3 Bauaufsicht ( Außenstelle der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Amt 06 - Bauen und Umwelt)

    Adresse

    Postanschrift

    Tiergartenstraße 54

    54595 Prüm

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@vg-pruem.de

    Telefon Festnetz: 06551 943-0

    Fax: 06551 943-133

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Die der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm seit dem 01.01.2018 obliegende Aufgabe der Unteren Bauaufsichtsbehörde wird für den Bereich der Verbandsgemeinde Prüm durch Verwaltungspersonal der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm in der Organisationsform einer Außenstelle der Kreisverwaltung ( Amt 06 - Bauen und Umwelt) wahrgenommen.     

    Version

    Technisch erstellt am 11.01.2019 (von: Webservice, VG_Prüm)

    Technisch geändert am 02.11.2024 (von: Webservice, VG_Prüm)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Bauen und Umwelt (Amt 06)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Trierer Straße 1

    54634 Bitburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@bitburg-pruem.de

    Telefon Festnetz: 06561 15-0

    Fax: 06561 15-1008

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 09.10.2020 (von: Webservice, LK_Bitburg-Prüm)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, LK_Bitburg-Prüm)

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Bauen (Fachbereich 06-01)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Trierer Straße 1

    54634 Bitburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@bitburg-pruem.de

    Telefon Festnetz: 06561 15-0

    Fax: 06561 15-1008

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

    Die Bauvoranfrage ist schriftlich mit folgenden Unterlagen einzureichen:

    • aktuelle amtliche Flurkarte im Maßstab 1 : 1000 mit Eintragung der geplanten und vorhandenen Bebauung
    • kurze Beschreibung des Vorhabens
    • für Vorhaben im Außenbereich oder andere Vorhaben, für die eine naturschutzrechtliche Bewertung erforderlich ist, ein Übersichtsplan (topografische Karte) im Maßstab 1:25000 oder 1:10000 mit Kennzeichnung des Vorhabenstandorts

    Im Einzelfall können je nach Lage, Bedeutung und Umfang des Vorhabens weitere Unterlagen erforderlich sein.

    Die Unterlagen sind dreifach bei der jeweils örtlich zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung bzw. der Stadtverwaltung Bitburg einzureichen.

    Die Bauvoranfrage ist schriftlich mit folgenden Unterlagen einzureichen:

    • aktuelle amtliche Flurkarte im Maßstab 1 : 1000 mit Eintragung der geplanten und vorhandenen Bebauung
    • kurze Beschreibung des Vorhabens
    • für Vorhaben im Außenbereich oder andere Vorhaben, für die eine naturschutzrechtliche Bewertung erforderlich ist, ein Übersichtsplan (topografische Karte) im Maßstab 1:25000 oder 1:10000 mit Kennzeichnung des Vorhabenstandorts

    Im Einzelfall können je nach Lage, Bedeutung und Umfang des Vorhabens weitere Unterlagen erforderlich sein.

    Die Unterlagen sind dreifach bei der jeweils örtlich zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung bzw. der Stadtverwaltung Bitburg einzureichen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für den Bauvorbescheid werden Gebühren nach der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis) erhoben. 

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch  Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz am 05.01.2023

    Version

    Technisch erstellt am 06.04.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    bauen, Bauantrag, Bauen, Bebaubarkeit, Grundstück

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)