Jagdangelegenheiten
Beschreibung
Die Jagd hat u. a. zum Ziel:
- einen artenreichen und gesunden Wildbestand zu erhalten und in einem seinen natürlichen Lebensgrundlagen und den landeskulturellen Gegebenheiten angepassten Verhältnis zu entwickeln,
- die natürlichen Lebensgrundlagen des Wildes zu sichern und zu verbessern,
- bedrohte Wildarten zu schützen, ihren Bestand zu sichern und zu mehren,
- Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst und fischereiwirtschaftlichen Nutzung durch das Wild zu vermeiden,
- die wild lebenden Tierarten als wesentlichen Bestandteil der biologischen Vielfalt und des Naturhaushaltes in ihrer Vielfalt zu bewahren,
- eine naturnahe nachhaltige Nutzungsform zu sichern.
Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden.
Hege beinhaltet alle Maßnahmen, die die Entwicklung und Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner natürlichen Lebensgrundlagen zum Ziel haben. Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, sollen vermieden werden.
Jagdausübung ist das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild. Das Recht zur Aneignung von Wild umfasst auch die ausschließliche Befugnis, krankes oder verendetes Wild, Fallwild und Abwurfstangen sowie die Eier von Federwild sich anzueignen.
Der Abschuss des Wildes ist so zu regeln, dass die berechtigten Ansprüche der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft auf Schutz gegen Wildschäden sowie die Belange des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Bekämpfung von Tierseuchen gewahrt bleiben. Die Abschussregelung soll dazu beitragen, dass ein gesunder Wildbestand aller heimischen Wildarten in angemessener Zahl erhalten bleibt und insbesondere der Schutz von Wildarten gesichert ist, deren Bestand bedroht ist.
Den Erfordernissen des Waldbaus und der Vermeidung von Wildschäden ist der Vorrang vor der zahlenmäßigen Hege einer Wildart zu geben.
Bei der Jagdausübung sind die insbesondere dem Tierschutz dienenden Grundsätze der Weidgerechtigkeit zu beachten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig für Jagdangelegenheiten ist die untere Jagdbehörde bei den Landkreisen und den kreisfreien Städten.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Prüm - 1.1.7 Jagdwesen
Adresse
Postanschrift
Tiergartenstraße 54
54595 Prüm
Kontakt
Kontaktperson
Marcel Palms
Postanschrift
Tiergartenstraße 54
54595 Prüm
E-Mail: marcel.palms@vg-pruem.de
Fax: +49 6551 943-50208
Telefon Festnetz: +49 6551 943-208
Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Öffentliche Sicherheit und Ordnung (Amt 07)
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeiten: Montag - Freitag:  8:00 - 12:00 Uhr Montag - Mittwoch:  14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag (zusätzlich): 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Ausländerbehörde/ Einbürgerungsbehörde: Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung  mit Ihrem Sachbearbeiter ist erforderlich . 
Kontakt
Kontaktperson
Herr Richard Blasen
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06561 15-1030
E-Mail: blasen.richard@bitburg-pruem.de
Fax: 06561 15-1005
Herr Heiko Keßler
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06561 15-1040
E-Mail: kessler.heiko@bitburg-pruem.de
Fax: 06561 15-1005
Herr Andreas Reines
Besucheranschrift
Fax: 06561 15-1005
E-Mail: reines.andreas@bitburg-pruem.de
Telefon Festnetz: 06561 15-1031
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite von Landesforsten Rheinland-Pfalz.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Hege, Tiere, Tierschutz, Wild