Gewässeraufsicht
Beschreibung
Die Aufgabe der Gewässeraufsicht ist es
- Grundwasser und Oberflächengewässer sowie die Erfüllung der sich aus den wasserrechtlichen Vorschriften ergebenden öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen zu überwachen,
- Beeinträchtigungen des Wasserhaushalts zu vermeiden oder zu beseitigen,
- die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen sicherzustellen,
- erteilte Zulassungen regelmäßig zu überprüfen und anzupassen
Zuständigkeit
Zuständig ist
- bei zulassungsbedürftigen Maßnahmen: die für die Zulassung zuständige Behörde.
- bei nichtzulassungsbedürftigen Maßnahmen:
- die obere Wasserbehörde (Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord bzw. Süd), wenn die Unterhaltungslast des Gewässers oder der Anlage beim Land, den Kreisen oder den kreisfreien Städten obliegt,
- in allen übrigen Fällen die untere Wasserbehörde (Kreis- bzw. Stadtverwaltung).
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Bauen und Umwelt
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 14 20
54504 Wittlich
Öffnungszeiten
Hier finden Sie die Öffnungszeiten.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Anja Licht-Lautwein
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
Telefon Festnetz: 06571 14-2431
E-Mail: Anja.Licht-Lautwein@Bernkastel-Wittlich.de
Fax: 06571 14-42431
Herr Keith Philipp Surlemont
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
Hausanschrift
E-Mail: Philipp.Surlemont@Bernkastel-Wittlich.de
Fax: 06571 14-42185
Telefon Festnetz: 06571 14-2185
Frau Tamara Schmitt
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
Telefon Festnetz: 06571 14-2079
Fax: 06571 14-42079
Frau Ulrike Klein-Merten
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
Hausanschrift
E-Mail: Ulrike.Klein-Merten@Bernkastel-Wittlich.de
Telefon Festnetz: 06571 14-2416
Fax: 06571 14-42416
Internet
Formulare
wasserrechtliche Genehmigung - Anlage am Gewässer
Weitere Informationen
Unter dem folgendem Link finden Sie Informationen zum Leben in und mit moseltypischer Architektur.
Formulare
Keine.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch.
Fristen
Keine Bearbeitungsfristen.
Kosten
Gebühren für die Anordnung notwendiger Maßnahmen im Einzelfall von 53 Euro bis 2655 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Bedienstete und Beauftragte sind im Rahmen der Gewässeraufsicht u.a. befugt
- Gewässer zu befahren,
- technische Ermittlungen vorzunehmen,
- zu verlangen, dass Auskünfte erteilt und Hilfen zur Verfügung gestellt werden,
- Betriebsgrundstücke und -räume zu betreten.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz