Einbürgerung Verleihung

    Einbürgerung beantragen

    Beschreibung

    Ausländerinnen und Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Im Regelfall müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:

    •  seit fünf Jahren rechtmäßig gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
    •  unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis
    •  geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
    •  Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges bekennen
    •  keine Verurteilung wegen einer Straftat
    •  eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts (auch für unterhaltsberechtigte Familienangehörige) ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II. Ausnahmen gelten für Personen, die in den vergangenen 2 Jahren mindestens 20 Monate in Vollzeit erwerbstätig waren.
    •  Ausreichende Deutschkenntnisse
    •  Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung und die Lebensverhältnisse in Deutschland (staatsbürgerliche Kenntnisse)
    •  keine Mehrehe und keine Hinweise auf Missachtung der Gleichberechtigung von Mann und Frau

    Sie müssen zudem Ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben. Die Mehrstaatigkeit ist mit dem Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes am 27. Juni 2024 nun erlaubt.  

    Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen erhalten Sie unter

    Hinweise für Mainz: Staatsangehörigkeit beantragen

    Online-Dienste

    Einbürgerung-Quickcheck

    ID: L100039_253720873

    Beschreibung

    Interessieren sie sich für die Aushändigung eines "Antrags deutsche Staatsangehörigkeit" dann beantworten Sie die Fragen im Quickcheck-Einbürgerung und senden Sie uns das Dokument aus dem Quick-Check per E-Mail mit dem Stichwort "Antrag" unter Angabe Ihrer persönlicher Daten und Ihrer Telefonnummer an: einbuergerung@stadt.mainz.de.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Termin online vereinbaren

    ID: L100039_253720872

    Beschreibung

    Mit der Abteilung Ausländerangelegenheiten oder mit dem Sachgebiet Einbürgerung, Staatsangehörigkeits- und Namensrecht.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Zuständige Behörden für die Einbürgerungen sind die Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte- In Landkreisen kann der Antrag auch bei den Gemeindeverwaltungen der verbandsfreien Gemeinden, den Verbandsgemeindeverwaltungen und den Stadtverwaltungen der großen kreisangehörigen Städte abgegeben werden.  

    Die Einbürgerungsbehörden beraten gebührenfrei und unverbindlich. Die Beratungsmöglichkeit besteht unabhängig von einer Antragstellung.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Mainz - Einbürgerung, Staatsangehörigkeits- und Namensrecht

    Beschreibung

    Interessieren Sie sich für die Aushändigung eines Antrags auf Einbürgerung, dann beantworten Sie die Fragen im QuickCheck-Einbürgerung und senden Sie uns das Dokument aus dem QuickCheck per E-Mail mit dem Stichwort "Antrag" unter Angabe Ihrer persönlichen Daten und Ihrer Telefonnummer an: einbuergerung@stadt.mainz.de.

    Für eine Beratung zur Einbürgerung können Sie sich auch gerne an das Beratungsnetzwerk https://passtgenau-bzi.de/ wenden.


    Interessieren sie sich für die Aushändigung eines Antrags auf Namensänderung oder eine Beratung für die Namensänderung, dann senden sie uns eine Email mit dem Stichwort "Beratung" unter Angabe Ihrer persönlichen Daten und Ihrer Telefonnummer an: namensaenderung@stadt.mainz.de

    Onlinetermine für die Abgabe des Antrags werden weiterhin angeboten.

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserstraße 3-5

    55116 Mainz

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 3620

    55026 Mainz

    Öffnungszeiten

    Für die Antragsabgabe nutzen Sie bitte die >> Online-Terminvereinbarung >> Information zur Einbürgerung >> pass[t] Genau Nachzureichende Unterlagen werfen Sie bitte in den Briefkasten des Sachgebiets Einbürgerung, Staatsangehörigkeits- und Namensrecht im 1. Stock zwischen Zimmer 148 und Zimmer 150 Aktuell: Vorsprachen können nur in begründeten Fällen nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung wahrgenommen werden.

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Frau Mascia
      Zuständig für
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: M - Q, V - null
    • Frau Agadad
      Zuständig für
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: C - F, L, U, X, Y - null
    • Frau Lapenta
      Zuständig für
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: G - K
    • Herr Pfeifer
      Zuständig für
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: R - T

    Internet

    Weitere Informationen

    Haltestelle: Hauptbahnhof Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63, 67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630, 652, 653, 654, 660 Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

    Version

    Technisch geändert am 02.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Formulare

    Die Einbürgerungsbehörden halten Antragsformulare bereit. Dort wird auch geklärt, welche Unterlagen Sie dem Antrag beifügen müssen. Sie sparen damit Zeit und unnötige Rückfragen.    

    Antragsformulare sind in Landkreisen auch bei den Gemeinde- und Verbandsgemeindeverwaltungen erhältlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Die Einbürgerungsvoraussetzungen, das Verfahren und die Gebühren sind im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt. Für Staatenlose und heimatlose Ausländer gibt es weitere spezielle Vorschriften.

    Bundesrechtlich geregelt ist auch der Einbürgerungstest in der Einbürgerungstestverordnung.

    Fristen

    Einbürgerungsinteressierte, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, können selbst einen Einbürgerungsantrag stellen. Für jüngere Personen müssen die gesetzlichen Vertreter die Einbürgerung beantragen; das sind in der Regel die Eltern.

    Kosten

    Die Regelgebühr für eine Einbürgerung liegt bei 255,00 Euro, für mit einzubürgernde minderjährige Kinder bei 51,00 Euro.

    Mit Antragstellung werden Gebühren erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 29.08.2024

    Stichwörter

    Migration, Einbürgerungstest, Aufenthalt, Staatsangehörigkeit, Niederlassung, Ausländer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English