Einbürgerung beantragen
Beschreibung
Ausländerinnen und Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Im Regelfall müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:
- seit fünf Jahren rechtmäßig gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
- unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis
- geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
- Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges bekennen
- keine Verurteilung wegen einer Straftat
- eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts (auch für unterhaltsberechtigte Familienangehörige) ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II. Ausnahmen gelten für Personen, die in den vergangenen 2 Jahren mindestens 20 Monate in Vollzeit erwerbstätig waren.
- Ausreichende Deutschkenntnisse
- Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung und die Lebensverhältnisse in Deutschland (staatsbürgerliche Kenntnisse)
- keine Mehrehe und keine Hinweise auf Missachtung der Gleichberechtigung von Mann und Frau
Sie müssen zudem Ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben. Die Mehrstaatigkeit ist mit dem Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes am 27. Juni 2024 nun erlaubt.
Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen erhalten Sie unter
Hinweise für Mainz: Staatsangehörigkeit beantragen
Online-Dienste
Einbürgerung-Quickcheck
Beschreibung
Interessieren sie sich für die Aushändigung eines "Antrags deutsche Staatsangehörigkeit" dann beantworten Sie die Fragen im Quickcheck-Einbürgerung und senden Sie uns das Dokument aus dem Quick-Check per E-Mail mit dem Stichwort "Antrag" unter Angabe Ihrer persönlicher Daten und Ihrer Telefonnummer an: einbuergerung@stadt.mainz.de.
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Termin online vereinbaren
Beschreibung
Mit der Abteilung Ausländerangelegenheiten oder mit dem Sachgebiet Einbürgerung, Staatsangehörigkeits- und Namensrecht.
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Zuständigkeit
Zuständige Behörden für die Einbürgerungen sind die Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte- In Landkreisen kann der Antrag auch bei den Gemeindeverwaltungen der verbandsfreien Gemeinden, den Verbandsgemeindeverwaltungen und den Stadtverwaltungen der großen kreisangehörigen Städte abgegeben werden.
Die Einbürgerungsbehörden beraten gebührenfrei und unverbindlich. Die Beratungsmöglichkeit besteht unabhängig von einer Antragstellung.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Mainz - Einbürgerung, Staatsangehörigkeits- und Namensrecht
Beschreibung
Interessieren Sie sich für die Aushändigung eines Antrags auf Einbürgerung, dann beantworten Sie die Fragen im QuickCheck-Einbürgerung und senden Sie uns das Dokument aus dem QuickCheck per E-Mail mit dem Stichwort "Antrag" unter Angabe Ihrer persönlichen Daten und Ihrer Telefonnummer an: einbuergerung@stadt.mainz.de.
Für eine Beratung zur Einbürgerung können Sie sich auch gerne an das Beratungsnetzwerk https://passtgenau-bzi.de/ wenden.
Interessieren sie sich für die Aushändigung eines Antrags auf Namensänderung oder eine Beratung für die Namensänderung, dann senden sie uns eine Email mit dem Stichwort "Beratung" unter Angabe Ihrer persönlichen Daten und Ihrer Telefonnummer an: namensaenderung@stadt.mainz.de
Onlinetermine für die Abgabe des Antrags werden weiterhin angeboten.
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 3620
55026 Mainz
Öffnungszeiten
Für die Antragsabgabe nutzen Sie bitte die >> Online-Terminvereinbarung >> Information zur Einbürgerung >> pass[t] Genau Nachzureichende Unterlagen werfen Sie bitte in den Briefkasten des Sachgebiets Einbürgerung, Staatsangehörigkeits- und Namensrecht im 1. Stock zwischen Zimmer 148 und Zimmer 150 Aktuell: Vorsprachen können nur in begründeten Fällen nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung wahrgenommen werden.
Kontakt
Fax: 06131 123084
E-Mail: einbuergerung@stadt.mainz.de
Kontaktperson
Frau Mascia
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: M - Q, V - null
Frau Agadad
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: C - F, L, U, X, Y - null
Frau Lapenta
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: G - K
Herr Pfeifer
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: R - T
Internet
Weitere Informationen
Formulare
Die Einbürgerungsbehörden halten Antragsformulare bereit. Dort wird auch geklärt, welche Unterlagen Sie dem Antrag beifügen müssen. Sie sparen damit Zeit und unnötige Rückfragen.
Antragsformulare sind in Landkreisen auch bei den Gemeinde- und Verbandsgemeindeverwaltungen erhältlich.
Rechtsgrundlage(n)
Die Einbürgerungsvoraussetzungen, das Verfahren und die Gebühren sind im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt. Für Staatenlose und heimatlose Ausländer gibt es weitere spezielle Vorschriften.
Bundesrechtlich geregelt ist auch der Einbürgerungstest in der Einbürgerungstestverordnung.
Fristen
Einbürgerungsinteressierte, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, können selbst einen Einbürgerungsantrag stellen. Für jüngere Personen müssen die gesetzlichen Vertreter die Einbürgerung beantragen; das sind in der Regel die Eltern.
Kosten
Die Regelgebühr für eine Einbürgerung liegt bei 255,00 Euro, für mit einzubürgernde minderjährige Kinder bei 51,00 Euro.
Mit Antragstellung werden Gebühren erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Migration, Einbürgerungstest, Aufenthalt, Staatsangehörigkeit, Niederlassung, Ausländer