Einbürgerung beantragen
Beschreibung
Ausländerinnen und Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Im Regelfall müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:
- seit fünf Jahren rechtmäßig gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
- unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis
- geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
- Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges bekennen
- keine Verurteilung wegen einer Straftat
- eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts (auch für unterhaltsberechtigte Familienangehörige) ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II. Ausnahmen gelten für Personen, die in den vergangenen 2 Jahren mindestens 20 Monate in Vollzeit erwerbstätig waren.
- Ausreichende Deutschkenntnisse
- Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung und die Lebensverhältnisse in Deutschland (staatsbürgerliche Kenntnisse)
- keine Mehrehe und keine Hinweise auf Missachtung der Gleichberechtigung von Mann und Frau
Sie müssen zudem Ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben. Die Mehrstaatigkeit ist mit dem Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes am 27. Juni 2024 nun erlaubt.
Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen erhalten Sie unter
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständige Behörden für die Einbürgerungen sind die Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte- In Landkreisen kann der Antrag auch bei den Gemeindeverwaltungen der verbandsfreien Gemeinden, den Verbandsgemeindeverwaltungen und den Stadtverwaltungen der großen kreisangehörigen Städte abgegeben werden.
Die Einbürgerungsbehörden beraten gebührenfrei und unverbindlich. Die Beratungsmöglichkeit besteht unabhängig von einer Antragstellung.
Hinweise für Trier-Saarburg: Staatsangehörigkeit mit Einbürgerungsanspruch beantragen
Antragsstellung
- erfolgt persönlich
Antragsstellung
- erfolgt persönlich
Ansprechpartner
Für Vierherrenborn wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Trier-Saarburg: Staatsangehörigkeit mit Einbürgerungsanspruch beantragen
- ausgefülltes Antragsformular
- aktuelles Lichtbild
- tabellarischer Lebenslauf
Folgende Unterlagen im Original und Kopie (Original bekommen die Betroffenen zurück, Kopien sind für die Akten):
- gültiges National- bzw. Heimatausweisdokument oder Reisepass
- Geburtsurkunde mit amtlicher Übersetzung
- Heiratsurkunde mit amtlicher Übersetzung bzw. Abschrift aus dem alten Familienbuch
- evtl. Scheidungsurteil und Unterhaltsnachweis
- Nachweise über Deutschkenntnisse (Schulzeugnisse, Zertifikate usw.)
- erfolgreicher Abschluss eines Einbürgerungstest
- Einkommensnachweise Antragsteller/in ggf. der Familienmitglieder (z. B. Arbeitsvertrag, Verdienstbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheid)
- Mietvertrag
- bei Eigentum: Grundbuchauszug oder notarieller Kaufvertrag
- Nachweis der Alterssicherung (Sozialversicherungsausweis)
- ggf. weitere Unterlagen (wird bei Beratung erläutert)
- ausgefülltes Antragsformular
- aktuelles Lichtbild
- tabellarischer Lebenslauf
Folgende Unterlagen im Original und Kopie (Original bekommen die Betroffenen zurück, Kopien sind für die Akten):
- gültiges National- bzw. Heimatausweisdokument oder Reisepass
- Geburtsurkunde mit amtlicher Übersetzung
- Heiratsurkunde mit amtlicher Übersetzung bzw. Abschrift aus dem alten Familienbuch
- evtl. Scheidungsurteil und Unterhaltsnachweis
- Nachweise über Deutschkenntnisse (Schulzeugnisse, Zertifikate usw.)
- erfolgreicher Abschluss eines Einbürgerungstest
- Einkommensnachweise Antragsteller/in ggf. der Familienmitglieder (z. B. Arbeitsvertrag, Verdienstbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheid)
- Mietvertrag
- bei Eigentum: Grundbuchauszug oder notarieller Kaufvertrag
- Nachweis der Alterssicherung (Sozialversicherungsausweis)
- ggf. weitere Unterlagen (wird bei Beratung erläutert)
Formulare
Die Einbürgerungsbehörden halten Antragsformulare bereit. Dort wird auch geklärt, welche Unterlagen Sie dem Antrag beifügen müssen. Sie sparen damit Zeit und unnötige Rückfragen.
Antragsformulare sind in Landkreisen auch bei den Gemeinde- und Verbandsgemeindeverwaltungen erhältlich.
Rechtsgrundlage(n)
Die Einbürgerungsvoraussetzungen, das Verfahren und die Gebühren sind im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt. Für Staatenlose und heimatlose Ausländer gibt es weitere spezielle Vorschriften.
Bundesrechtlich geregelt ist auch der Einbürgerungstest in der Einbürgerungstestverordnung.
Fristen
Einbürgerungsinteressierte, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, können selbst einen Einbürgerungsantrag stellen. Für jüngere Personen müssen die gesetzlichen Vertreter die Einbürgerung beantragen; das sind in der Regel die Eltern.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Trier-Saarburg: Staatsangehörigkeit mit Einbürgerungsanspruch beantragen
- mindestens 3 - 4 Monate
- bei vorgeschriebenen Entlassungsverfahren kann sich die Dauer auf 2 und mehr Jahre verlängern
- mindestens 3 - 4 Monate
- bei vorgeschriebenen Entlassungsverfahren kann sich die Dauer auf 2 und mehr Jahre verlängern
Kosten
Die Regelgebühr für eine Einbürgerung liegt bei 255,00 Euro, für mit einzubürgernde minderjährige Kinder bei 51,00 Euro.
Mit Antragstellung werden Gebühren erhoben.
Hinweise für Trier-Saarburg: Staatsangehörigkeit mit Einbürgerungsanspruch beantragen
- bei Antragstellung ein Vorschusses von 75 Prozent (191,00 Euro pro Erwachsener)
- Rest wird bei positiver Entscheidung erhoben
- im Ablehungsfall werden die festzusetzenden Gebühren verrechnet bzw. erstattet
- bei Antragstellung ein Vorschusses von 75 Prozent (191,00 Euro pro Erwachsener)
- Rest wird bei positiver Entscheidung erhoben
- im Ablehungsfall werden die festzusetzenden Gebühren verrechnet bzw. erstattet
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Einbürgerungstest, Niederlassung, Staatsangehörigkeit, Migration, Aufenthalt, Ausländer