Politische Partei: Gründung
Beschreibung
Eine Partei ist eine Vereinigung von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit im Bund oder in einem Land auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes in den Parlamenten mitwirken will. Sie muss nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere nach Umfang und Festigkeit ihrer Organisation, nach der Zahl ihrer Mitglieder und nach ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung bieten.
Die Gründung einer neuen Partei vollzieht sich nach bundesrechtlichen Vorgaben, über die das Bundesministerium des Innern und der Bundeswahlleiter informieren.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Trier-Land - Organisation - 1.2
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
montags - freitags von 09.00 - 12.00 Uhr und mittwochs auch von 14.00 - 15.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Torsten Petry (Leiter Sachgebiet Organisation)
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weiterführende Hinweise finden Sie im Internetangebot des Statistischen Bundesamts (Der Bundeswahlleiter) und des Bundesministeriums des Innern.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz