amtliche Meldebestätigung Ausstellung

    Amtliche Meldebestätigung Ausstellung

    Beschreibung

    Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.

    Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

    Hinweise für Konz: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Konz

    Auf Antrag kann eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden, die Daten nach § 3 Absatz 1 Bundesmeldegesetz, mit Ausnahme von Auskunfts- und Übermittlungssperren, enthalten darf.

    Für die amtliche Meldebescheinigung wird eine Gebühr von 6,50 Euro erhoben. Eine Meldebescheinigung für soziale Zwecke ist gebührenfrei; ein Nachweis (z.B. behördliches Schreiben, das eine Meldebescheinigung von Ihnen fordert) muss vorgelegt werden!

    Gebührenfrei sind Meldebescheinigungen

    - zu Rentenzwecken bei gesetzlichen Renten (Meldebescheinigungen bei deutschen oder ausländischen Betriebsrenten sind gebührenpflichtig)

    - zur Beantragung von Kindergeld, Elterngeld und Bafög

    Von der zuständigen Meldebehörde erhält die betroffene Person die amtliche Meldebescheinigung postalisch zugestellt.

    Auf Antrag kann eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden, die Daten nach § 3 Absatz 1 Bundesmeldegesetz, mit Ausnahme von Auskunfts- und Übermittlungssperren, enthalten darf.

    Für die amtliche Meldebescheinigung wird eine Gebühr von 6,50 Euro erhoben. Eine Meldebescheinigung für soziale Zwecke ist gebührenfrei; ein Nachweis (z.B. behördliches Schreiben, das eine Meldebescheinigung von Ihnen fordert) muss vorgelegt werden!

    Gebührenfrei sind Meldebescheinigungen

    - zu Rentenzwecken bei gesetzlichen Renten (Meldebescheinigungen bei deutschen oder ausländischen Betriebsrenten sind gebührenpflichtig)

    - zur Beantragung von Kindergeld, Elterngeld und Bafög

    Von der zuständigen Meldebehörde erhält die betroffene Person die amtliche Meldebescheinigung postalisch zugestellt.

    Online-Dienst

    Amtliche Meldebescheinigung Online beantragen

    ID: L100039_302284533

    Beschreibung

    Mit diesem Online-Service können Sie eine amtliche Meldebescheinigung über Ihre eigenen Daten erhalten, sofern Sie in der Verbandsgemeinde Konz mit einer Wohnung gemeldet sind.
    Auf Antrag kann eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden, die Daten nach § 3 Absatz 1 Bundesmeldegesetz, mit Ausnahme von Auskunfts- und Übermittlungssperren, enthalten darf.

    Für die amtliche Meldebescheinigung wird eine Gebühr von 6,50 Euro während der Online-Beantragung erhoben. (Akzeptierte Zahlungsmittel: Giropay oder Lastschrift)
    Außerdem können Sie gebührenfrei eine Meldebescheinigung für soziale Zwecke beantragen (Nachweis muss hochgeladen werden!).

    Gebührenfrei sind Meldebescheinigungen
    - zu Rentenzwecken bei gesetzlichen Renten (Meldebescheinigungen bei deutschen oder ausländischen Betriebsrenten sind gebührenpflichtig)
    - zur Beantragung von Kindergeld, Elterngeld und Bafög

    Von der zuständigen Meldebehörde erhält die betroffene Person die amtliche Meldebescheinigung postalisch zugestellt.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 08.11.2024 (von: Webservice, VG_Konz)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Webservice, VG_Konz)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Meldebehörde, heute zumeist eingegliedert im Bürgerbüro, Bürgeramt (früher allgemein bekannt unter Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde bzw. Stadt.

    Hinweise für Konz: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Konz

    Für die Verbandsgemeinde Konz wenden Sie sich bitte an das zuständige Bürgerbüro (buergerbuero@konz.de; Tel.: 06501/83 500). 

    Für die Verbandsgemeinde Konz wenden Sie sich bitte an das zuständige Bürgerbüro (buergerbuero@konz.de; Tel.: 06501/83 500). 

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Konz - Bürgerbüro - FB4

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 11

    54329 Konz

    Gebäude: Verwaltungsgebäude 2

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Montag 13:00 - 17:00 Uhr Dienstag bis Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Mittwoch 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: buergerbuero@konz.de

    Telefon Festnetz: 06501 83-500

    Fax: 06501 83-107

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 29.11.2018 (von: Webservice, VG_Konz)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, VG_Konz)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • ein Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass) als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die amtliche Meldebestätigung ist gebührenfrei.

    Hinweise für Konz: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Konz

    Für die amtliche Meldebescheinigung wird eine Gebühr von 6,50 Euro erhoben. Eine Meldebescheinigung für soziale Zwecke ist gebührenfrei; ein Nachweis (z.B. behördliches Schreiben, das eine Meldebescheinigung von Ihnen fordert) muss vorgelegt werden!

    Gebührenfrei sind Meldebescheinigungen

    - zu Rentenzwecken bei gesetzlichen Renten (Meldebescheinigungen bei deutschen oder ausländischen Betriebsrenten sind gebührenpflichtig)

    - zur Beantragung von Kindergeld, Elterngeld und Bafög

    Für die amtliche Meldebescheinigung wird eine Gebühr von 6,50 Euro erhoben. Eine Meldebescheinigung für soziale Zwecke ist gebührenfrei; ein Nachweis (z.B. behördliches Schreiben, das eine Meldebescheinigung von Ihnen fordert) muss vorgelegt werden!

    Gebührenfrei sind Meldebescheinigungen

    - zu Rentenzwecken bei gesetzlichen Renten (Meldebescheinigungen bei deutschen oder ausländischen Betriebsrenten sind gebührenpflichtig)

    - zur Beantragung von Kindergeld, Elterngeld und Bafög

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 03.04.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 21.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Wohnungsanmeldung, Aufenthaltsbescheinigung, Hauptwohnsitz, Meldebescheinigung, Anmeldung, Nebenwohnsitz, anmelden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)