Sammlungen: Erlaubnispflicht
Sie möchten Geld- oder Sachspenden sammeln? Dann brauchen Sie hierfür ein Erlaubnis.
Beschreibung
Sammlungen sind in Rheinland-Pfalz erlaubnispflichtig, wenn durch unmittelbares Einwirken von Person zu Person gesammelt wird (z. B. bei Haustür- oder Straßensammlungen).
Hinweise für Südliche Weinstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Südliche Weinstraße
Viele Organisationen sind auf Spenden in Form von Geld- oder Sachmitteln angewiesen, um ihre gemeinnützigen Ziele zu erfüllen. Spendensammlungen werden in unterschiedlichen Formen durchgeführt:
- bei Haus- und Straßensammlungen oder
- öffentlichem Aufruf durch Geld- oder Sachspenden
- für einen „guten Zweck“, meist durch eingetragene, gemeinnützige Vereine
Viele Organisationen sind auf Spenden in Form von Geld- oder Sachmitteln angewiesen, um ihre gemeinnützigen Ziele zu erfüllen. Spendensammlungen werden in unterschiedlichen Formen durchgeführt:
- bei Haus- und Straßensammlungen oder
- öffentlichem Aufruf durch Geld- oder Sachspenden
- für einen "guten Zweck", meist durch eingetragene, gemeinnützige Vereine
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich
- für Sammlungen innerhalb eines Landkreises: an die Kreisverwaltung bzw. in einer kreisfreien Stadt an die Stadtverwaltung,
- für überregionale Sammlungen: an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Referat 23.
Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Brand- und Katastrophenschutz, Ordnungsbehörde (Ref. 32)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich ist.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Erik Kornatzki
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06341 940-585
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Auskünfte und Bewertungen zu Spenden sammelnden Organisationen gibt das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI). Nach eigener Auskunft dokumentiert das DZI in seinem Wohlfahrtsarchiv etwa 1.000 Spendenorganisationen des sozialen, insbesondere humanitär-karitativen Bereichs. Das DZI beantwortet gegen Erstattung der Kosten Anfragen von Privatpersonen, Unternehmen, Behörden und Medien.
Weitere Informationsmöglichkeiten bietet auch der Deutsche Spendenrat e. V.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MdI am 11.12.2019
Stichwörter
Sachspende, Geldspende, Wohltätigkeitszwecke, Spenden