Wahlen
Beschreibung
Wahlen werden durch die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Landkreise organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigung können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.
Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Hinweise zum Wahlverfahren enthalten die öffentlichen Bekanntmachungen im Bekanntmachungsorgan der Gemeinde. Auskünfte erteilen die örtlichen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Rheinauen - Fachbereich 1 - Organisation
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Herr Detlef Schneider
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06236 4182-100
E-Mail: detlef.schneider@vg-rheinauen.de
Fax: 06236 4182-999
Frau Ramona Eustachi
Hausanschrift
Fax: 06236 4182-999
Telefon Festnetz: 06236 4182-111
E-Mail: ramona.eustachi@vg-rheinauen.de
Frau Ana Böhm
Internet
Weitere Informationen
Verbandsgemeinde Rheinauen - Wahlamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag – Freitag                               08:00 – 12:00 Uhr Montag – Donnerstag                      14:00 – 16:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Detlef Schneider
Hausanschrift
E-Mail: detlef.schneider@vg-rheinauen.de
Fax: 06236 4182-999
Telefon Festnetz: 06236 4182-100
Frau Ramona Eustachi
Hausanschrift
E-Mail: ramona.eustachi@vg-rheinauen.de
Fax: 06236 4182-999
Telefon Festnetz: 06236 4182-111
Frau Ana Böhm
Besucheranschrift
E-Mail: ana.boehm@vg-rheinauen.de
Telefon Festnetz: 06236 4182-115
Fax: 06236 4182-999
Formulare
Den Antrag für den Wahlschein bei einer Briefwahl stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Stelle. Es kann auch eine andere Person den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie die Person schriftlich bevollmächtigen.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitergehende Informationen zu diesem Themenbereich können auf den Internetseiten des rheinland-pfälzischen Landeswahlleiters abgerufen werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz