Wahlen
Beschreibung
Wahlen werden durch die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Landkreise organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigung können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.
Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen.
Hinweise für Ahrweiler: Spezielle Hinweise für Kreis Ahrweiler
Informationen zu den verschiedenen Wahlen
In Deutschland werden mehrere Gremien/Organe gewählt. Im Nachfolgenden möchten wir Ihnen verschiedenen Wahlen aufzeigen und dazu nähere Informationen bieten:
Kommunalwahl
Die Kommunalwahlen finden alle 5 Jahre statt. Hierbei haben die Bürgerinnen und Bürger sowie Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die Möglichkeit, ihre kommunalen Vertretungskörperschaften zu wählen. Wahlberechtigte müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet eine (Haupt-)Wohnung haben.
Bei der Kommunalwahl werden je nach Wohnort insbesondere folgende Räte gewählt:
- Ortsbeirat
- Gemeinderat
- Stadtrat
- Verbandsgemeinderat
- Kreistag
Landratswahl
Die/der Landrätin/Landrat wird für die Dauer von 8 Jahren direkt durch die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises gewählt.
Die/der Landrätin/Landrat ist nicht nur Leiter/in der Kreisverwaltung und somit Vorgesetzte/r aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern sie/er ist nach den Vorgaben der Landkreisordnung ebenfalls Vorsitzende/r des Kreistages. In dieser Funktion ist die/der Landrätin/Landrat verantwortlich für die Umsetzung der Beschlüsse des Kreistages und dessen Ausschüssen.
Die letzte Landratswahl fand im Jahr 2022 statt.
Landtagswahl
Der rheinland-pfälzische Landtag wird alle 5 Jahre unter Beachtung der Wahlgrundsätze gewählt.
Stimmberechtigt sind alle Deutschen, die am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Rheinland-Pfalz leben. Bei der Landtagswahl hat jeder Wähler zwei Stimmen. Mit der Wahlkreisstimme wählen Sie einen Abgeordneten in Ihrem Wahlkreis. Mit der Landesstimme wählen Sie eine Landesliste oder Bezirksliste.
Bundestagswahl
Der Bundestag ist die Volksvertretung in Deutschland. Als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ist er das wichtigste Organ der Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland. Er setzt sich aus grundsätzlich 598 Abgeordneten zusammen, die alle 4 Jahre unter Beachtung der Wahlgrundsätze gewählt werden.
Europawahl
Die Wahlen zum Europäischen Parlament finden alle 5 Jahre statt. Die Europa-Abgeordneten werden in einer allgemeinen, unmittelbaren, freien, geheimen und gleichen Wahl gewählt.
Informationen zu den verschiedenen Wahlen
In Deutschland werden mehrere Gremien/Organe gewählt. Im Nachfolgenden möchten wir Ihnen verschiedenen Wahlen aufzeigen und dazu nähere Informationen bieten:
Kommunalwahl
Die Kommunalwahlen finden alle 5 Jahre statt. Hierbei haben die Bürgerinnen und Bürger sowie Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die Möglichkeit, ihre kommunalen Vertretungskörperschaften zu wählen. Wahlberechtigte müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet eine (Haupt-)Wohnung haben.
Bei der Kommunalwahl werden je nach Wohnort insbesondere folgende Räte gewählt:
- Ortsbeirat
- Gemeinderat
- Stadtrat
- Verbandsgemeinderat
- Kreistag
Landratswahl
Die/der Landrätin/Landrat wird für die Dauer von 8 Jahren direkt durch die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises gewählt.
Die/der Landrätin/Landrat ist nicht nur Leiter/in der Kreisverwaltung und somit Vorgesetzte/r aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern sie/er ist nach den Vorgaben der Landkreisordnung ebenfalls Vorsitzende/r des Kreistages. In dieser Funktion ist die/der Landrätin/Landrat verantwortlich für die Umsetzung der Beschlüsse des Kreistages und dessen Ausschüssen.
Die letzte Landratswahl fand im Jahr 2022 statt.
Landtagswahl
Der rheinland-pfälzische Landtag wird alle 5 Jahre unter Beachtung der Wahlgrundsätze gewählt.
Stimmberechtigt sind alle Deutschen, die am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Rheinland-Pfalz leben. Bei der Landtagswahl hat jeder Wähler zwei Stimmen. Mit der Wahlkreisstimme wählen Sie einen Abgeordneten in Ihrem Wahlkreis. Mit der Landesstimme wählen Sie eine Landesliste oder Bezirksliste.
Bundestagswahl
Der Bundestag ist die Volksvertretung in Deutschland. Als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ist er das wichtigste Organ der Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland. Er setzt sich aus grundsätzlich 598 Abgeordneten zusammen, die alle 4 Jahre unter Beachtung der Wahlgrundsätze gewählt werden.
Europawahl
Die Wahlen zum Europäischen Parlament finden alle 5 Jahre statt. Die Europa-Abgeordneten werden in einer allgemeinen, unmittelbaren, freien, geheimen und gleichen Wahl gewählt.
Online-Dienste
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Zuständigkeit
Hinweise zum Wahlverfahren enthalten die öffentlichen Bekanntmachungen im Bekanntmachungsorgan der Gemeinde. Auskünfte erteilen die örtlichen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung 1.1 - Personal und Organisation
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Maximilian Kasper
Frau Sarah Filla
Besucheranschrift
E-Mail: Sarah.Filla@kreis-ahrweiler.de
Telefon Festnetz: 02641 975-207
Fax: 02641 975-7207
Frau Melanie Jüngling
Internet
Formulare
Den Antrag für den Wahlschein bei einer Briefwahl stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Stelle. Es kann auch eine andere Person den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie die Person schriftlich bevollmächtigen.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitergehende Informationen zu diesem Themenbereich können auf den Internetseiten des rheinland-pfälzischen Landeswahlleiters abgerufen werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz