Abgeschlossenheitsbescheinigung Ausstellung

    Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen

    Sie wollen Eigentumsanteile in das Grundbuch eintragen lassen? Dann benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.

    Beschreibung

    Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bescheinigt, dass Wohnungen oder sonstige Räume im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes abgeschlossen sind. Sie ist (neben dem Aufteilungsplan) für die Eintragung der Eigentumsanteile in das Grundbuch erforderlich.

    Zuständigkeit

    An die jeweils zuständige untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Altenkirchen - Abteilung Bau und Umwelt - Kreisstraßen, Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Parkstraße 1

    57610 Altenkirchen (Westerwald)

    Der kinderwagen- und rollstuhlgerechte Zugang sowie entsprechende Parkplätze sind über die Hochstraße erreichbar.

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 25.10.2017 (von: Asbach, Jana Vivien)

    Technisch geändert am 05.06.2024 (von: Brenncke, Geesche)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Bauzeichnung (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) in mindestens zweifacher Ausfertigung (mindestens im Maßstab 1:100), die insbesondere ersichtlich macht, wie Gemeinschafts- und Sondereigentum zueinander liegen und voneinander abgegrenzt sind, und dass die Wohnungen oder die sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Dabei sind alle zu demselben Wohnungseigentum etc. gehörenden Einzelräume in der Bauzeichnung mit der jeweils gleichen Nummer zu versehen.

    Hinweise für Altenkirchen (Westerwald): Referat 62 - Kreisstraßen, Bauverwaltung

    • Antrag auf Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung
    • Auszug aus der Liegenschaftskarte im Maßstab 1:5000 oder 1:1000 mit Einzeichnung aller Gebäude, neuesten Datums
    • Aufteilungspläne im Maßstab 1:100 (alle Grundrisse des Gebäudes beziehungsweise der einzelnen Gebäude) Ansichten (slle vier Seiten der Gebäude) und Schnitte

      Die Aufteilungspläne müssen Angaben über den Maßstab, mindestens die Gebäudeaußenmaße und in den Grundrissen die Etagenbezeichnung enthalten.
    • Wohn- und Nutzflächenberechnung (in m2)
    • Antrag auf Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung
    • Auszug aus der Liegenschaftskarte im Maßstab 1:5000 oder 1:1000 mit Einzeichnung aller Gebäude, neuesten Datums
    • Aufteilungspläne im Maßstab 1:100 (alle Grundrisse des Gebäudes beziehungsweise der einzelnen Gebäude) Ansichten (slle vier Seiten der Gebäude) und Schnitte

      Die Aufteilungspläne müssen Angaben über den Maßstab, mindestens die Gebäudeaußenmaße und in den Grundrissen die Etagenbezeichnung enthalten.
    • Wohn- und Nutzflächenberechnung (in m2)

    Formulare

    Hinweise für Altenkirchen (Westerwald): Referat 62 - Kreisstraßen, Bauverwaltung

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Keine.

    Kosten

    Je Sondereigentum, Dauerwohnrecht oder Dauernutzungsrecht: 15 bis 150 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 03.04.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 17.11.2023 (von: Sievers, Frank)

    Stichwörter

    Wohneigentum, Baurecht, Teileigentum

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)