Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen
Sie wollen Eigentumsanteile in das Grundbuch eintragen lassen? Dann benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Beschreibung
Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bescheinigt, dass Wohnungen oder sonstige Räume im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes abgeschlossen sind. Sie ist (neben dem Aufteilungsplan) für die Eintragung der Eigentumsanteile in das Grundbuch erforderlich.
Zuständigkeit
An die jeweils zuständige untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Altenkirchen - Abteilung Bau und Umwelt - Kreisstraßen, Bauverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Der kinderwagen- und rollstuhlgerechte Zugang sowie entsprechende Parkplätze sind über die Hochstraße erreichbar.
Kontakt
Fax: +49 2681 81-2200
erforderliche Unterlagen
Bauzeichnung (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) in mindestens zweifacher Ausfertigung (mindestens im Maßstab 1:100), die insbesondere ersichtlich macht, wie Gemeinschafts- und Sondereigentum zueinander liegen und voneinander abgegrenzt sind, und dass die Wohnungen oder die sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Dabei sind alle zu demselben Wohnungseigentum etc. gehörenden Einzelräume in der Bauzeichnung mit der jeweils gleichen Nummer zu versehen.
Hinweise für Altenkirchen (Westerwald): Referat 62 - Kreisstraßen, Bauverwaltung
- Antrag auf Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Auszug aus der Liegenschaftskarte im Maßstab 1:5000 oder 1:1000 mit Einzeichnung aller Gebäude, neuesten Datums
- Aufteilungspläne im Maßstab 1:100 (alle Grundrisse des Gebäudes beziehungsweise der einzelnen Gebäude) Ansichten (slle vier Seiten der Gebäude) und Schnitte
Die Aufteilungspläne müssen Angaben über den Maßstab, mindestens die Gebäudeaußenmaße und in den Grundrissen die Etagenbezeichnung enthalten. - Wohn- und Nutzflächenberechnung (in m2)
- Antrag auf Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Auszug aus der Liegenschaftskarte im Maßstab 1:5000 oder 1:1000 mit Einzeichnung aller Gebäude, neuesten Datums
- Aufteilungspläne im Maßstab 1:100 (alle Grundrisse des Gebäudes beziehungsweise der einzelnen Gebäude) Ansichten (slle vier Seiten der Gebäude) und Schnitte
Die Aufteilungspläne müssen Angaben über den Maßstab, mindestens die Gebäudeaußenmaße und in den Grundrissen die Etagenbezeichnung enthalten. - Wohn- und Nutzflächenberechnung (in m2)
Formulare
Hinweise für Altenkirchen (Westerwald): Referat 62 - Kreisstraßen, Bauverwaltung
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Keine.
Kosten
Je Sondereigentum, Dauerwohnrecht oder Dauernutzungsrecht: 15 bis 150 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Altenkirchen (Westerwald): Referat 62 - Kreisstraßen, Bauverwaltung
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Wohneigentum, Baurecht, Teileigentum