Ehefähigkeitszeugnis beantragen
Zur Schließung einer Ehe oder Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland benötigen deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ggf. ein Ehefähigkeitszeugnis. Dies trifft ebenso für Ausländerinnen oder Ausländer zu, die in Deutschland heiraten möchten.
Beschreibung
Mit einem Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass einer beabsichtigten Eheschließung keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen. Ob ein derartiges Zeugnis benötigt wird, hängt von dem Recht des Landes ab, in dem die Eheschließung erfolgen soll.
Als Ausländer/in heiraten in Deutschland:
Wollen Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland heiraten, müssen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis des Staates vorlegen, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen; dies ist eine Anforderung des deutschen Eheschließungsrechts. In diesem Zeugnis muss die zuständige Heimatbehörde bestätigen, dass der Eheschließung nach Ihrem Heimatrecht kein gesetzliches Ehehindernis entgegensteht. Angehörige von Staaten, deren Recht ein Ehefähigkeitszeugnis nicht vorsieht, benötigen stattdessen eine förmliche Befreiung von der Pflicht zur Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses; diese Befreiung erteilt die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichtes. Einzelheiten hierzu erfragen Sie bitte beim Standesamt.
Als Deutsche/r heiraten im Ausland:
Wenn Sie als Deutsche oder Deutscher im Ausland heiraten oder eine Lebenspartnerschaft begründen möchten, erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen ausländischen Behörde, ob dort ein Ehefähigkeitszeugnis erforderlich ist. Ausgestellt wird das Zeugnis von dem Standesamt Ihres deutschen Wohnsitzes, wenn der beabsichtigten Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft nach deutschem Recht keine Ehehindernisse entgegenstehen. Auf diesem Gebiet gibt es auf Grund von Staatsverträgen insbesondere mit unseren unmittelbaren Nachbarländern einige Besonderheiten, über die Sie Ihr Standesamt informieren kann. Das Vorstehende gilt auch für heimatlose Ausländer, Asylberechtigte sowie ausländische Flüchtlinge und Staatenlose mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Deutsche ist das Standesamt des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes der deutschen Partnerin oder des deutschen Partners zuständig.
Dort können Sie als Ausländerin oder Ausländer auch Informationen über das Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatstaates erhalten, um das Sie sich dann bei Ihrer zuständigen Heimatbehörde kümmern müssen.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Ludwigshafen - Standesamt: Eheschließung
Adresse
Hausanschrift
Lieferanschrift
Postanschrift
Postfach 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
Öffnungszeiten
Termine werden nur nach telefonischer Vereinbarung unter der Rufnummer +49 621 504-5599 vergeben. Anrufe zur Vereinbarung von Terminen sind von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 9 Uhr möglich. Außerhalb dieser Zeiten kann eine Bitte um Rückruf auf dem Anrufbeantworter hinterlassen werden.
Kontakt
erforderliche Unterlagen
In der Regel werden der Personalausweis oder Reisepass der Eheschließenden benötigt. Zusätzlich können weitere Unterlagen notwendig werden. Lassen Sie sich am besten beraten.
Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Ehefähigkeitszeugnis beantragen
Die benötigten Unterlagen richten sich nach den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Brautpaares und sind deshalb individuell unterschiedlich. Nehmen Sie daher zuvor mit uns per E-Mail Kontakt auf (eheanmeldung@ludwigshafen.de), um sich über die benötigten Unterlagen zu informieren.
Die benötigten Unterlagen richten sich nach den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Brautpaares und sind deshalb individuell unterschiedlich. Nehmen Sie daher zuvor mit uns per E-Mail Kontakt auf (eheanmeldung@ludwigshafen.de), um sich über die benötigten Unterlagen zu informieren.
Formulare
Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Ehefähigkeitszeugnis beantragen
Ein Antragsformular können wir Ihnen auf Wunsch zusenden. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an eheanmeldung@ludwigshafen.de
Ein Antragsformular können wir Ihnen auf Wunsch zusenden. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an eheanmeldung@ludwigshafen.de
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Das Ehefähigkeitszeugnis für Deutsche zur Eheschließung im Ausland gilt ab dem Datum der Ausstellung für die Dauer von sechs Monaten. Die Gültigkeit des Ehefähigkeitszeugnisses für Ausländerinnen und Ausländer zur Eheschließung in Deutschland richtet sich nach der im Ehefähigkeitszeugnis angegebenen Dauer; es gilt jedoch nicht länger als sechs Monate.
Die Befreiung vom Erfordernis zur Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses durch die Präsidentin oder den Präsidenten des Oberlandesgerichts gilt ebenfalls nur für die Dauer von sechs Monaten.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Ehefähigkeitszeugnis beantragen
Nach Vorlage aller notwendigen Unterlagen wird das Ehefähigkeitszeugnis in der Regel innerhalb weniger Tage erstellt.
Nach Vorlage aller notwendigen Unterlagen wird das Ehefähigkeitszeugnis in der Regel innerhalb weniger Tage erstellt.
Kosten
Sofern keine Gebührenbefreiung im Rahmen zwischenstaatlicher Vereinbarungen vorgesehen ist, kostet die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Deutsche 52,00 Euro, wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist 64,00 bis 127,00 Euro.
Die Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Ausländerinnen und Ausländer kostet 52,00 Euro.
Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Ehefähigkeitszeugnis beantragen
Für Ludwigshafen betragen die Gebühren:
Ausstellung Ehefähigkeitszeugnis, beide Verlobte deutsche Staatsangehörige: 52 Euro
Ausstellung Ehefähigkeitszeugnis bei Beachtung ausländischen Rechts: 74 bis 127 Euro
Für Ludwigshafen betragen die Gebühren:
Ausstellung Ehefähigkeitszeugnis, beide Verlobte deutsche Staatsangehörige: 52 Euro
Ausstellung Ehefähigkeitszeugnis bei Beachtung ausländischen Rechts: 74 bis 127 Euro
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz am 05.01.2023
Stichwörter
Hochzeit, Ehe, Heirat