Nebenwohnung anmelden
Sie bewohnen mehrere Wohnungen in Deutschland? Dann müssen Sie auch Ihre Nebenwohnung bei der Meldebehörde anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden. Als Nebenwohnung wird jede weitere Wohnung bezeichnet, die nicht vorwiegend genutzt wird.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Diese ist heute meist im Bürgerbüro bzw. Bürgeramt eingegliedert.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Südeifel - 4.1 Service-Zentrum, Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten in der Außenstelle Körperich:Di., Mi. und Fr. 07:30 - 11:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Dagmar Lübeck
Besucheranschrift
Fax: +49 6525 79-21260
Telefon Festnetz: +49 6525 79-22254
E-Mail: luebeck.dagmar@vg-suedeifel.de
Frau Monika Paltzer
Besucheranschrift
Fax: +49 6564 69-11260
E-Mail: paltzer.monika@vg-suedeifel.de
Telefon Festnetz: +49 6564 69-12251
Herr André Zimmer
Besucheranschrift
E-Mail: zimmer.andre@vg-suedeifel.de
Fax: +49 6525 79-21260
Telefon Festnetz: +49 6525 79-22252
Frau Antonia Prinz
Besucheranschrift
E-Mail: prinz.antonia@vg-suedeifel.de
Fax: +49 6564 69-11260
Telefon Festnetz: +49 6564 69-22256
Frau Katja Schwickerath
Besucheranschrift
E-Mail: schwickerath.katja@vg-suedeifel.de
Fax: +49 6564 69-11260
Telefon Festnetz: +49 6564 69-12252
Frau Daniela Maas
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: +49 6525 79-21252
Fax: +49 6525 79-21260
E-Mail: maas.daniela@vg-suedeifel.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben)
- Wohnungsgeberbestätigung welche Sie vom Wohnungsgeber erhalten.
Voraussetzungen
Sie haben mehrere Wohnungen im Inland.
Ihr Hauptwohnsitz ist anderorts gemeldet.
Hinweis: In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo Ihr Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen liegt.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anmelden.
Anzeigefrist: 2 Wochen
Hinweise (Besonderheiten)
Einige Städte erheben eine Zweitwohnungsteuer.
Dokumente
Eingehend
Wohnungsgeberbestätigung
Dokumenttyp: Bescheinigung
Benötigte Signatur: Handschriftliche Signatur
Personalausweis
Dokumenttyp: Ausweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MdI am 06.09.2019
Stichwörter
Zweitwohnung, Wohnungen, Anmeldung, Wohnung, Zweitwohnungsteuer, Nebenwohnung, Zweitwohnsitz