Bevölkerungsschutz

    Bevölkerungsschutz

    Beschreibung

    Der Schutz der Bevölkerung vor besonderen Gefahren, die nicht aus eigener Kraft abzuwehren sind, ist eine der vornehmsten Aufgaben des modernen Staates.  

    Für den Schutz der Zivilbevölkerung im Verteidigungsfall ist nach Artikel 73 Abs. 1 Nr. 1 des Grundgesetzes ausschließlich der Bund zuständig. Die Aufgaben des Zivilschutzes sind im Zivilschutzgesetz geregelt. Aufgabe des Zivilschutzes ist es, durch nichtmilitärische Maßnahmen die Bevölkerung, ihre Wohnungen und Arbeitsstätten, lebens- oder verteidigungswichtige zivile Dienststellen, Betriebe, Einrichtungen und Anlagen sowie das Kulturgut vor Kriegseinwirkungen zu schützen und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern. Während der Katastrophenschutz ein nach Landesrecht organisiertes System der Gefahrenabwehr und Hilfeleistung bei außergewöhnlichen Schadensereignissen ist, wird nach dem Zivilschutzgesetz das für den Katastrophenschutz in den Ländern vorgesehene Potenzial in seiner Gesamtheit in die Zivilschutzplanung eingebunden. Die Begriffe "Katastrophenschutz" und "Zivilschutz" bezeichnen keine eigenständige Organisation, sondern nur unterschiedliche Aufgaben der Gefahrenabwehr. Länder und Bund bedienen sich zu ihrer jeweiligen Aufgabenerfüllung aufgrund besonderer Gesetze der gesamten vorhandenen personellen und sächlichen Ressourcen.

    Das Zivilschutzgesetz wird zurzeit überarbeitet. Der Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Zivilschutzgesetzes" wird derzeit zwischen Bund und Ländern beraten. Nach den Vorstellungen des Bundes soll Grundlage dieses Gesetzes das "Zivilschutz-Doppelnutzen-Konzept" sein, wonach die für originäre Bundeszwecke vorgehaltenen Einrichtungen auch von den Ländern in Friedenszeiten genutzt werden können, um im Verteidigungsfall einsatzfähig zu sein.

    Zuständigkeit

    Zuständig ist das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Adenau - 3 - Ordnung, Soziales und Schulen

    Beschreibung

    Ordnung, Soziales und Schulen

    Fachbereichsleiter: Dirk Hansen

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 15 - 19

    53518 Adenau

    Gebäude: Haus B

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten

    Kontakt

    E-Mail: dirk.hansen@adenau.de

    Telefon Festnetz: +49 2691 305-300

    Fax: +49 2691 305399

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Ordnung, Soziales und Schulen

    Fachbereichsleiter: Dirk Hansen

    Version

    Technisch erstellt am 23.11.2018 (von: Webservice, VG_Adenau)

    Technisch geändert am 05.11.2024 (von: Webservice, VG_Adenau)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 16.03.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

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