Verlust- bzw. Fundanzeige abgeben

    Sie haben einen Wertgegenstand gefunden? Dann geben Sie diesen im Fundbüro ab und hinterlegen dort eine Fundanzeige.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden unter anderem die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie Ihre Personalien festgestellt.

    Aufbewahrung und Versteigerung:

    Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich die Besitzerin oder der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finderin oder Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Nehmen Sie dieses Recht nicht wahr oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

    Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

    Online-Dienst

    Fundanzeige und Verlustanzeige

    ID: L100039_301672161

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 04.11.2024 (von: Webservice, VG_Südeifel)

    Technisch geändert am 04.11.2024 (von: Webservice, VG_Südeifel)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Fundbüro Ihrer Gemeinde oder Stadt.

    In Eilfällen, insbesondere außerhalb der Öffnungszeiten, nimmt auch die Polizei die Fundsachen entgegen und leitet sie an das Fundbüro weiter.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Südeifel - 4.1 Service-Zentrum, Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Besucheranschrift

    Pestalozzistraße 7

    54673 Neuerburg

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten in der Außenstelle Körperich:Di., Mi. und Fr. 07:30 - 11:30 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@vg-suedeifel.de

    Telefon Festnetz: +49 6564 69-0

    Fax: +49 6564 69-11260

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 16.02.2022 (von: Alff, Judith)

    Technisch geändert am 29.11.2024 (von: Webservice, VG_Südeifel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MdI am 11.12.2019

    Version

    Technisch erstellt am 11.03.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.12.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Gefunden, Finderlohn, Fundtiere, gefunden, Fundamt, Fundbüro, Fundsachenannahme, Verloren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)