Hundesteuer Anmeldung

    Hundehaltung anmelden

    Als Hundehalter sind Sie verpflichtet, Ihren Hund in Ihrer Wohnsitzgemeinde anzumelden. Aus der Anmeldung ergibt sich die Hundesteuer.

    Beschreibung

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt ebenso wie die Festsetzung der Hundesteuer.

    Eine Anmeldepflicht des Hundes ist unter anderem notwendig,

    • bei Hunden, die älter als drei Monate sind. Sie müssen durch einen Transponder mit Kennnummer gekennzeichnet werden
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt 

    Bitte beachten Sie, dass für die Haltung von sogenannten gefährlichen Hunden differenziertere und ergänzendere Regelungen gelten.

    Hinweise für Hermeskeil: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Hermeskeil

    Nachfolgend die wichtigsten Hinweise zusammengefasst:

    • Steuerschuldner ist der Halter des Hundes. Hundehalter ist, wer einen Hund in seinen Haushalt aufgenommen hat.
    • Die Hundehaltung ist binnen 14 Tagen nach Beginn der Haltung beim Steueramt anzuzeigen.
    • Für die Haltung von sogenannten gefährlichen Hunden gelten differenzierte und ergänzende Regelungen.
    • Ein Umzug innerhalb der Verbandsgemeinde Hermeskeil oder ein Wegzug aus der Verbandsgemeinde ist dem Steueramt binnen 14 Tagen anzuzeigen.
    • Der Tod des Hundes ist dem Steueramt binnen 14 Tagen anzuzeigen.

    Nachfolgend die wichtigsten Hinweise zusammengefasst:

    • Steuerschuldner ist der Halter des Hundes. Hundehalter ist, wer einen Hund in seinen Haushalt aufgenommen hat.
    • Die Hundehaltung ist binnen 14 Tagen nach Beginn der Haltung beim Steueramt anzuzeigen.
    • Für die Haltung von sogenannten gefährlichen Hunden gelten differenzierte und ergänzende Regelungen.
    • Ein Umzug innerhalb der Verbandsgemeinde Hermeskeil oder ein Wegzug aus der Verbandsgemeinde ist dem Steueramt binnen 14 Tagen anzuzeigen.
    • Der Tod des Hundes ist dem Steueramt binnen 14 Tagen anzuzeigen.

    Online-Dienst

    OZG_Hundesteuer

    ID: L100039_278694807

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 17.03.2024 (von: Webservice, VG_Hermeskeil)

    Technisch geändert am 24.10.2024 (von: Webservice, VG_Hermeskeil)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Hermeskeil - Finanzen

    Adresse

    Postanschrift

    Langer Markt 17

    54411 Hermeskeil

    Postanschrift

    Postfach 11 20

    54401 Hermeskeil

    Kontakt

    E-Mail: verbandsgemeinde@hermeskeil.de

    Telefon Festnetz: +49 6503 809-0

    Fax: +49 6503 809-200

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 20.07.2020 (von: Webservice, VG_Hermeskeil)

    Technisch geändert am 02.11.2024 (von: Webservice, VG_Hermeskeil)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Bei persönlicher Anmeldung ist der aktuelle Personalausweis oder die aktuelle Meldebestätigung vorzulegen.

    Das Anmeldeformular wird regelmäßig auch auf der Internetseite der Gemeinde zum Download zur Verfügung gestellt.

    Formulare

    Entsprechende Formulare stehen in der jeweiligen Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung bzw. auf der dortigen Internetseite zur Verfügung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kommunale Satzung

    Haushaltssatzung

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Kosten

    Es fallen gegbenenfalls Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Darüber hinaus ist jeder Hundehalter verpflichtet auf öffentlichen Straßen innerhalb eines Ortes oder nicht einsehbaren Flächen seinen Hund angeleint zu führen. Außerhalb eines Ortes sind sie umgehend anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden. 

    Verstöße gegen das Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundeG) können mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu zehntausend Euro geahndet werden. Darüber hinaus können Verstöße gegen die Gemeindesatzungen ebenfalls geahndet werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 11.03.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Haustier, anmelden, Hundesteuer, Hund

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)