Kampfmittel melden
Falls Sie Gegenstände finden, bei denen es sich um Kampfmittel – Bomben, Granaten oder sonstige Munition handeln könnte, informieren Sie unverzüglich das zuständige Ordnungsamt oder die Polizei.
Beschreibung
Kampfmittel im Sinne der Kampfmittelbeseitigung Rheinland-Pfalz sind sämtliche in den beiden Weltkriegen verwendete Munitionsarten, insbesondere Bomben, Granaten oder sonstige Munition.
Falls Sie Gegenstände finden, bei denen es sich um Kampfmittel handeln könnte, sind sie verpflichtet, dies unverzüglich beim zuständigen Ordnungsamt oder der Polizei zu melden.
Halten Sie Abstand zu dem Fund, um sich oder andere Personen nicht zu gefährden.
Zuständigkeit
Informieren Sie unverzüglich die Polizei oder die Ordnungsbehörde der Kommune.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Landau-Land - FB 4 - Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr Dienstag: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr Mittwoch: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag:  8.30 Uhr - 12.30 Uhr Weitere Termine nach vorheriger telefonischer Vereinbarung (06341 143-0).
Kontakt
Kontaktperson
Herr Helmut Fischer
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Informieren Sie unverzüglich die Polizei oder die Ordnungsbehörde.
Kosten
Da der Schutz der Bevölkerung vor Gefahren, die von Kampfmitteln ausgehen, in Rheinland-Pfalz eine hohe Priorität hat, werden die Kosten des Kampfmittelräumdienstes vom Land getragen. Für betroffene Grundstückseigentümer sind die Leistungen des Kampfmittelräumdienstes RLP kostenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Kampfmittelräumdienst Rheinland-Pfalz sucht, räumt und vernichtet nicht detonierte Kampfmittel.
Weitere Informationen zum Thema „Kampfmittel und Kampfmittelbeseitigung“ erhalten Sie im Internetangebot der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier.
Bemerkungen
Besitzt die Anfrage zur Kampfmittelbeseitigung keinen konkreten Gefahrenhintergrund oder tatsächliche Hinweise auf Kampfmittel (historische Aufzeichnungen, verbindliche Zeugenaussagen), kann der Kampfmittelräumdienst gemäß des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes nicht tätig werden. Der entsprechende Fund ist dann auf eigene Kosten durch ein privates Unternehmen zu beseitigen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch ADD Trier am 30.10.2019
Stichwörter
Bomben, Kampfmittelbeseitigung, Munition, Entschärfung, Granaten, Weltkrieg, Sprengstoff, Sprenggranate