Kampfmittel Beseitigung

    Kampfmittel melden

    Falls Sie Gegenstände finden, bei denen es sich um Kampfmittel – Bomben, Granaten oder sonstige Munition handeln könnte, informieren Sie unverzüglich das zuständige Ordnungsamt oder die Polizei.

    Beschreibung

    Kampfmittel im Sinne der Kampfmittelbeseitigung Rheinland-Pfalz sind sämtliche in den beiden Weltkriegen verwendete Munitionsarten, insbesondere Bomben, Granaten oder sonstige Munition.

    Falls Sie Gegenstände finden, bei denen es sich um Kampfmittel handeln könnte, sind sie verpflichtet, dies unverzüglich beim zuständigen Ordnungsamt oder der Polizei zu melden.

    Halten Sie Abstand zu dem Fund, um sich oder andere Personen nicht zu gefährden.

    Zuständigkeit

    Informieren Sie unverzüglich die Polizei oder die Ordnungsbehörde der Kommune.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Nordpfälzer Land - 4.2 Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Straßenverkehrsbehörde

    Adresse

    Besucheranschrift

    Bezirksamtsstraße 7

    67806 Rockenhausen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@vg-nl.de

    Telefon Festnetz: 06361 451-0

    Fax: 06361 451-450

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 01.10.2024 (von: Webservice, VG Nordpfälzer Land)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, VG Nordpfälzer Land)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Informieren Sie unverzüglich die Polizei oder die Ordnungsbehörde.

    Kosten

    Da der Schutz der Bevölkerung vor Gefahren, die von Kampfmitteln ausgehen, in Rheinland-Pfalz eine hohe Priorität hat, werden die Kosten des Kampfmittelräumdienstes vom Land getragen. Für betroffene Grundstückseigentümer sind die Leistungen des Kampfmittelräumdienstes RLP kostenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Kampfmittelräumdienst Rheinland-Pfalz sucht, räumt und vernichtet nicht detonierte Kampfmittel.

    Weitere Informationen zum Thema „Kampfmittel und Kampfmittelbeseitigung“ erhalten Sie im Internetangebot der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier.

    Bemerkungen

    Besitzt die Anfrage zur Kampfmittelbeseitigung keinen konkreten Gefahrenhintergrund oder tatsächliche Hinweise auf Kampfmittel (historische Aufzeichnungen, verbindliche Zeugenaussagen), kann der Kampfmittelräumdienst gemäß des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes nicht tätig werden. Der entsprechende Fund ist dann auf eigene Kosten durch ein privates Unternehmen zu beseitigen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch ADD Trier am 30.10.2019

    Version

    Technisch erstellt am 11.03.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Bomben, Kampfmittelbeseitigung, Munition, Entschärfung, Granaten, Weltkrieg, Sprengstoff, Sprenggranate

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)