Seuchenschutz Meldung

    Tierseuchen

    Beschreibung

    Als privater oder gewerblicher Tierhalter sind Sie verpflichtet, bestimmte Tierseuchen anzuzeigen. Eine Auflistung der anzeigepflichtigen Tierseuchen finden Sie auf der Übersichtsseite zum Thema "Tierseuchen" des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Anzeigepflichtig ist jedoch nicht nur der Ausbruch (also die Feststellung der Seuche durch einen Tierarzt), sondern bereits der bloße Verdacht auf einen Ausbruch.

    Hinweise für Südliche Weinstraße: Tierseuchen

    Den Ausbruch beziehungsweise den Verdacht des Ausbruchs einer anzeigepflichtigen Tierseuche können Sie formlos - am besten telefonisch unter 06341 940-350 - beim Veterinäramt SÜW melden. 

    Weitere Information zu verschiedenen anzeigepflichtigen Tierseuchen finden Sie unter dem Reiter "Weiterführende Informationen".

    Zuständigkeit

    Wenn Sie den Verdacht haben, dass eine Tierseuche ausgebrochen sein könnte, melden Sie dies unverzüglich telefonisch oder persönlich der zuständigen Veterinärbehörde. Dies ist die zuständige Kreisverwaltung, die auch für die in ihrem Gebiet liegenden kreisfreien Städte zuständig ist.

    Folgende Angaben sind hierbei hilfreich:

    • Welche Seuche wird vermutet oder welche Symptome treten auf? 
    • Art, Anzahl und Standort der Tiere 
    • Besitzer der Tiere 
    • Wurden bereits Maßnahmen getroffen? Wenn ja, welche? 
    • Wurden Tiere gekauft oder verkauft? 

    Außerdem müssen Sie sofort alle möglichen Maßnahmen treffen, um das Ausbreiten der Seuche zu verhindern (z. B. Tiere aufstallen, "verdächtige" Tiere von den anderen absondern, darauf achten, dass keine Tiere den Standort verlassen).

    Nach der Anzeige wird der Verdacht von der zuständigen Veterinärbehörde untersucht. Handelt es sich tatsächlich um eine Tierseuche, werden die im Einzelfall notwendigen Gegenmaßnahmen (z. B. Quarantäne) getroffen.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Veterinärverwaltung, Landwirtschaft und Weinbau (Ref. 71)

    Adresse

    Postanschrift

    An der Kreuzmühle 2

    76829 Landau in der Pfalz

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich ist.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06341 940-0

    Fax: 06341 940-500

    E-Mail: info@suedliche-weinstrasse.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Antrag zur Untersuchung eines Wildschweins auf Klassische (KSP) und ggf. Afrikanische (ASP) Schweinepest
    Wildursprungsschein für Untersuchung auf Trichinen im Fall der Trichinenprobenahme durch den Jäger (§ 6 Abs. 2 der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung-TierLMÜV)
    Merkblatt - Untersuchung auf Tollwut
    Antrag zur Untersuchung auf Tollwut 2024

    Version

    Technisch geändert am 02.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Veterinäramt (Ref. 72)

    Adresse

    Postanschrift

    An der Kreuzmühle 2

    76829 Landau in der Pfalz

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich ist.

    Kontakt

    Fax: 06341 940-500

    Telefon Festnetz: 06341 940-0

    E-Mail: info@suedliche-weinstrasse.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Antrag zur Untersuchung auf Tollwut 2024
    Merkblatt - Untersuchung auf Tollwut
    Antrag zur Untersuchung eines Wildschweins auf Klassische (KSP) und ggf. Afrikanische (ASP) Schweinepest
    Wildursprungsschein für Untersuchung auf Trichinen im Fall der Trichinenprobenahme durch den Jäger (§ 6 Abs. 2 der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung-TierLMÜV)

    Version

    Technisch geändert am 02.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nach dem Tiergesundheitsgesetz können für Verluste bei Vieh, die durch Tierseuchen entstanden sind, Entschädigungen von der Tierseuchenkasse gewährt werden. Voraussetzung dafür ist jedoch u.a, dass die Seuchenmeldung unverzüglich erstattet wurde und der Tierseuchenkasse mindestens jährlich die Anzahl der gehaltenen Nutztiere (Pferde, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Bienenvölker) gemeldet wird und der jährliche Beitrag bezahlt wurde.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Südliche Weinstraße: Tierseuchen

    Afrikanische Schweinepest (ASP)

    Tierseuchenrechtliche Anordnung des LUA zur Durchführung eines Monitorings auf das Virus der KSP und ASP bei WS.pdf

    Tollwutüberwachung Füchse

    Merkblatt - Untersuchung auf Tollwut 2024
    Antrag zur Untersuchung auf Tollwut

    Trichinenuntersuchung

    Antrag auf amtliche Beauftragung zur Trichinenprobenentnahme bei Wildschweinen und Dachsen für folgenden Jäger: (§ 6 der Tierischen Lebensmittel-Überwachungsverordnung-TierLMÜV) Antrag auf amtliche Beauftragung zur Trichinenprobeentnahme.doc

    Wildursprungsschein.pdf (wir bitten zu beachten, dass dieser erst nach Beauftragung zur Trichinenprobeentnahme verwendet werden darf)

    Fleischhygienerechtliche Zuständigkeiten sortiert nach Orten.pdf

    Vogelgrippe - Sicherheitsmaßnahmen für Geflügelhalter
     
    Aufgrund des aktuellen Auftretens der Vogelgrippe (Aviäre Influenza) in Deutschland sowie europäischen Ländern weist die Veterinärabteilung der Kreisverwaltung die Halter von Geflügel auf die bereits geltenden Sicherheitsvorgaben der Geflügelpestverordnung hin und empfiehlt weitergehende Vorsichtsmaßnahmen.
    In Rheinland-Pfalz wurden bisher ebenfalls Fälle der Aviären Influenza bei Wild- und Hausgeflügel festgestellt.
     
    Gebiete mit einem erhöhten Infektionsrisiko für Hausgeflügel sind zum Beispiel Rastgebiete von Zugvögeln oder Gebiete mit Vorkommen von Wasservögeln. Von dort ausgehend kann sich eine Infektion bis in Kleingeflügelbestände ausbreiten.


    Alle Geflügelhalter sind ohnehin gesetzlich verpflichtet, ihre Tiere nur an Stellen zu füttern, die für Wildvögel unzugänglich sind und die Tiere nicht mit Wasser zu tränken, zu dem auch Wildvögel Zugang haben. Ebenso müssen Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.


     Darüber hinaus empfiehlt die Veterinärabteilung für diese Tierhaltungen folgende sogenannte Biosicherheitsmaßnahmen:

    • Freiwillig Geflügel aufstallen oder in überdachten Ausläufen halten. Als Aufstallung gilt das Halten in geschlossenen Ställen oder in sogenannten Wintervolieren, also in Ausläufen mit Abdeckung nach oben und seitlicher Sicherung gegen das Eindringen von Wildvögeln.
    • Tränken im Freien entfernen und Geflügel keinen Zugang zu natürlichen Gewässern gestatten.
    • Fütterung nur in geschützten Stallbereichen; möglichst kein Grünfutter verfüttern.
    • Keine fremdem Geflügelbestände aufsuchen, Besucherkontakte vermeiden.
    • Unnötiges Betreten des Geflügelbestandes vermeiden.
    • Möglichst kein Geflügel transportieren.
    • Auf Ausstellungen, Schauen oder Börsen mit Geflügel verzichten.
    • Tierkadaver sicher und vor Wildtieren geschützt lagern.
    • Direkten Kontakt zu verendeten oder kranken Wildvögeln vermeiden.
       
       

    Wer bei seinen Tieren Auffälligkeiten oder vermehrt Todesfälle feststellt, sollte dies vom Tierarzt prüfen lassen.
    Geflügelhalter (auch Hobbyhalter), deren Bestand noch nicht bei der Veterinärabteilung der Kreisverwaltung gemeldet ist, müssen dies nun umgehend nachholen (§ 26 Viehverkehrs-VO).


     Weitere Informationen können Sie bei der Veterinärabteilung der Kreisverwaltung unter 06341/940 364 erfragen.

    Bovine Virusdiarrhoe

    Weitere aktuelle Informationen zum Thema Bovine Virusdiarrhoe finden Sie auf der Internet-Seite des Landesuntersuchungsamtes Koblenz unter http://www.lua.rlp.de.

    Blauzungenkrankheit

    Die Blauzungenkrankheit ist eine nicht ansteckende Infektionskrankheit, die durch stechende Insekten übertragen wird. Erreger ist das Bluetongue-Virus, ein Orbivirus, das in 24 verschiedenen Serotypen vorkommt. Das Virus ist für den Menschen nicht gefährlich. Fleisch- und Milchprodukte können bedenkenlos verzehrt werden. Von der Blauzungenkrankheit sind Schafe und Rinder, selten auch Ziegen und Kameliden betroffen. Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche.

    Übertragung

    Die Seuche wird durch verschiedene Culicoides Mücken (ca. 1-3 mm groß) aus der Familie der Gnitzen übertragen. In Deutschland, den Niederlanden und Belgien ist Culicoides dewulfi der Hauptüberträger. Diese saugenden Insekten nehmen das im Blut eines bereits infizierten Tieres zirkulierende Virus auf und übertragen es beim Stechen auf ein anderes Tier.

    Die Krankheit tritt überwiegend während der Sommerregenzeit auf. Diese saisonale Erscheinungsform der Erkrankung hängt eng mit der Flugzeit der Culex-Mücken zusammen. Die Seuchenhöhepunkte sind daher bei feuchtwarmen Wetter und während der Schwärmperiode. Die Mücken fliegen aber noch bei Temperaturen bis etwa 8°C und sind hauptsächlich zwischen den Abend- und Morgendämmerung aktiv. Durch Winde können infizierte Mücken bis zu 200 Kilometer weit versetzt werden und anschließend am neuen Ort den Erreger weiterverbreiten.

    Symptome und Diagnostik

    Als zyklisch verlaufende Allgemeinerkrankung mit einer Inkubationszeit zwischen 1 und 8 Tagen bei Schafen und 5 bis 12 Tagen bei Rindern zeigt sie folgendes Erscheinungsbild:Rinder weisen Flotzmaulläsionen, Kronsaumschwellungen, z. T. unruhigen Gang, sowie Zitzennekrosen auf. Die Euterhaut verfärbt sich dunkel und stirbt ab. Die Veränderungen am Flotzmaul und Kronsaum verheilen binnen weniger Tage, die Nekrosen am Euter bleiben längere Zeit sichtbar. Schafe zeigen Symptome wie Fieber, Apathie, Schwellungen und Zyanosen im Maulbereich und an der Zunge. Der Kronsaum an den Klauen rötet sich und wird schmerzhaft, Lahmheiten können die Folge sein.

    Ein typisches Krankheitsbild ist nach Angaben des Friedrich-Loeffler-Instituts meist nur bei Schafen zu finden. Aber selbst bei dieser Tierart kann anhand des klinischen Bildes keine sichere Diagnose gestellt werden. Sehr ähnliche Symptome werden auch durch andere virale Infektionserreger verursacht wie u. a. das Maul- und Klauenseuche-Virus, Akabane-Virus oder Border disease-Virus.

    Die Blauzungenkrankheit ist anzeigepflichtig. Tierhalterinnen und Tierhalter haben sich bei einem Verdacht mit dem für ihren Bestand zuständigen Veterinäramt in Verbindung zu setzen.

    Wer im Landkreis Südliche Weinstraße oder in der Stadt Landau Rinder, Schafe, Ziegen oder Gehegewild (Wiederkäuerarten wie Rotwild, Damwild und Lamas) hält, hat dies einschließlich des Standortes der Tiere, soweit noch nicht geschehen, unverzüglich dem Veterinäramt der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, An der Kreuzmühle 2 , 76889 Landau, per Mail  Veterinäramtl@suedliche-weinstrasse.de, oder Fax: 06341-940 508, oder Tel.: 06341-940 360, anzuzeigen.

    Aktuelle Informationen zur Blauzungenkrankheit in der EU finden Sie auf der Internetseite der EU-Kommission. Weitere Informationen und Übersichtskarten finden Sie auf der Internetseite des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) und beim TierSeuchenInformtionssystem (TSIS).

    Verbringung

    Informationen zu den Verbringungsregelungen und Vordrucke für Tierhaltererklärungen gibt es auf der Homepage des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM).

    Schmallenberg-Virus bei Rindern, Schafen und Ziegen

    Der für Menschen ungefährliche Erreger verursacht Fehlgeburten bei Schafen, Rindern und Ziegen sowie Missbildungen bei Lämmern und Kälbern. Übertragen wird das Virus durch Stechmücken. Tierhalter, welche entsprechende Symptome beobachten, werden gebeten, sich bei der Veterinärabteilung der Kreisverwaltung zu melden.


    Schmallenberg-Virus bei Ziegen im Landkreis:

    Die Veterinärabteilung der Kreisverwaltung hat Mitte Februar 2020 bei zwei verendeten Ziegenlämmern Symptome festgestellt, wie sie durch das Schmallenberg-Virus verursacht werden. Der/die Besitzer/in einer Ziegenherde hatte sich bei der Veterinärabteilung gemeldet. An den Tierkörpern fielen in erster Linie Verkrümmungen der Gliedmaßen auf. Bei der labordiagnostischen Untersuchung wurde das Virus im Untersuchungslabor Koblenz nachgewiesen.

    Das Schmallenberg-Virus verursacht unter anderem Fehlgeburten einschließlich Missbildungen bei Rindern, Schafe, Ziegen und weiteren Wiederkäuern. Die Übertragung des Virus erfolgt vermutlich durch Stechmücken und Gnitzen, aber auch vom Muttertier auf den Fetus. Gegen die Viruserkrankung existiert für Schafe und Rinder eine Impfung. Behandlungsmöglichkeiten sind nicht vorhanden. Zur Vorbeugung ist es allerdings möglich, Tiere mit Mitteln zu behandeln, die der Insektenabwehr dienen. Für den Menschen ist der Krankheitserreger nach bisherigen Erkenntnissen ungefährlich.

    Mit Wirkung vom 6. April 2012 hat der Bundesgesetzgeber die Feststellung des Schmallenberg-Virus in die Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten aufgenommen. Hierbei handelt es sich um Krankheiten, bei denen von staatlicher Seite lediglich das Auftreten und die Verbreitung registriert werden. Weitere behördliche Maßnahmen sind momentan nicht vorgesehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Stichwörter

    Tierschutz, Tollwut, Vogelgrippe, Tiere, Schlachttier, Nutztiere

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English