Schülerbeförderung Kostenerstattung beantragen
Der Schulweg ist für Ihr Kind insbesondere aufgrund der Entfernung nicht zumutbar? Dann hat es einen Anspruch auf die Schülerbeförderung zur Schule.
Beschreibung
Grundsätzlich haben alle Schülerinnen und Schüler einen Anspruch auf Schülerbeförderung, wenn sie ihren Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben und der Schulweg ohne Benutzung eines Verkehrsmittels nicht zumutbar ist.
Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II wird Schülerbeförderung nur gewährt, wenn eine bestimmte Einkommensgrenze unterschritten wird, deren Höhe in einer Rechtsverordnung geregelt ist. Ein angemessener Eigenanteil soll erhoben werden. Dieser wird von den Trägern der Schülerbeförderung selbst festgelegt und kann daher in den verschiedenen Landkreisen und kreisfreien Städten unterschiedlich hoch sein.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Der Antrag auf Schülerbeförderung ist in der Regel beim Schulamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt zu stellen. Die erforderlichen Antragsformulare erhält man auch in der Schule.
Ansprechpartner
Stadt Frankenthal (Pfalz) - Bereich 40 - Schulen
Adresse
Besucheranschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:30 Uhr Wir bitten Sie, möglichst vorab einen Termin zu vereinbaren: gerne per Telefon oder E-Mail. Alle Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Frankenthal finden Sie unter www.frankenthal.de/offen  
Kontakt
Kontaktperson
Herr Andreas Kusche
Hausanschrift
E-Mail: schuelerbefoerderung@frankenthal.de
Telefon Festnetz: 06233 89-455
Fax: 06233 89-15479
Frau Melanie Sejdija
Frau Sabine Scherer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06233 89-327
E-Mail: schuelerbefoerderung@frankenthal.de
Fax: 06233 89-15479
Telefon mobil: 0152 54606956
Internet
Weitere Informationen
Der Bereich Schulen befasst sich mit allen schulischen Angelegenheiten innerhalb der Stadtverwaltung Frankenthal.
Dabei gilt es für 19 städtische Schulen die Aufgaben eines Schulträgers wahrzunehmen. Vor allem die Schaffung von Rahmenbedingungen wie Gebäude, Ausstattung, Unterhaltung der Schulen, Schülertransporte, Mittagsverpflegung und Unterhaltung des Schullandheimes in Hertlingshausen im Pfälzer Wald.
Stadt Frankenthal (Pfalz) - Abteilung Schülerbezogene Leistungen
Adresse
Besucheranschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:30 Uhr Wir bitten Sie, möglichst vorab einen Termin zu vereinbaren: gerne per Telefon oder E-Mail. Alle Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Frankenthal finden Sie unter  www.frankenthal.de/offen . 
Kontakt
Kontaktperson
Frau Sabine Scherer
Hausanschrift
Fax: 06233 89-15479
Telefon Festnetz: 06233 89-327
E-Mail: schuelerbefoerderung@frankenthal.de
Telefon mobil: 0152 54606956
Frau Melanie Sejdija
Herr Andreas Kusche
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06233 89-455
E-Mail: schuelerbefoerderung@frankenthal.de
Fax: 06233 89-15479
Internet
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen mitzubringen sind, erfragen Sie bitte beim Schulamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt. Möglicherweise kann auch die Schule selbst hierüber Auskunft geben.
Formulare
Die Antragsformulare werden jeweils von den Trägern der Schülerbeförderung (Landkreis oder kreisfreie Stadt) zur Verfügung gestellt.
Bei Anträgen auf Schülerbeförderung, die einkommensabhängig gewährt wird (Sekundarstufe II), ist dem Antrag der maßgebliche Einkommenssteuerbescheid beizufügen.
Voraussetzungen
Der Schulweg ist für die Schülerin oder den Schüler nicht zumutbar. Dies ist dann der Fall, wenn der Fußweg zwischen Wohnung und Grundschule länger als 2 Kilometer, bei den weiterführenden Schulen länger als 4 Kilometer oder der Schulweg besonders gefährlich ist. Bei Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarf sind für die Zumutbarkeit des Schulwegs auch Art und Grad der Behinderung maßgebend.
Der Anspruch auf Schülerbeförderung bezieht sich auf die nächstgelegene Schule der gewählten Schulart.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Schülerbeförderungskosten werden vom Zeitpunkt der Antragstellung an übernommen. Eine rückwirkende Gewährung ist nicht möglich. Aus diesem Grund sollte der Antrag vor Beginn des Schuljahres gestellt werden. Der Antrag ist in der Regel für die Dauer des Schulbesuchs einmal zu stellen. Ein erneuter Antrag ist insbesondere erforderlich, wenn sich der Wohnsitz der Schülerin bzw. des Schülers ändert, die Schülerin bzw. der Schüler die Schule wechselt oder die Beförderungsart sich ändert. Änderungen der in dem Antrag auf Schülerbeförderung gemachten Angaben (insbesondere bei Wohnsitzwechsel, Schulwechsel, Abbruch des Schulbesuchs) sind der Kreisverwaltung bzw. Stadtverwaltung unverzüglich mitzuteilen.
Bei Wegfall der Voraussetzungen, die der Bewilligung der Schülerbeförderungskosten zu Grunde lagen (z. B. Länge des Schulweges, tatsächlicher Schulbesuch), entfällt die Übernahme der Beförderungskosten ab dem Zeitpunkt, in dem die Veränderung eingetreten ist.
Fristen
Der Antrag sollte vor Beginn des Schuljahres gestellt werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BM am 18.11.2020
Stichwörter
Schülerfahrkarte, Fahrkarte, Monatskarten, Anforderungen von Schülerausweisen, Maxx-Ticket, Schülerausweis, Monatskarte, Maxx Ticket, Fahrkarten