Einschulungsuntersuchung teilnehmen
Sie schulen dieses Jahr Ihr Kind ein? Dann muss Ihr Kind vorab ein einer Einschulungsuntersuchung teilnehmen.
Beschreibung
Die Einschulungsuntersuchung ist Pflicht für alle Kinder, die eingeschult werden sollen.
Ärztinnen oder Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes untersuchen die Kinder vor der Einschulung ärztlich auf gesundheitliche Beeinträchtigungen, die geeignet sind, die Schulfähigkeit zu beeinflussen. Vorrangiges Ziel dieser Untersuchung ist es demnach, rechtzeitig vor Schulbeginn Behandlungen oder Fördermaßnahmen einleiten zu können.
Die Ärztinnen oder Ärzte entscheiden nicht darüber, ob ein Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter. Eine Zurückstellung erfolgt in der Regel nur, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt dem Gesundheitsamt der Stadt oder des Kreises.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich für Fragen zur Einschulungsuntersuchung an die entsprechende Grundschule.
Die Einladung zur Einschulungsuntersuchung erfolgt durch die Gesundheitsämter.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 43 - Gesundheit, Verbraucherschutz
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr Aktuell ist der Zugang zu den Dienstgebäuden nur mit Termin möglich.
Kontakt
Kontaktperson
Frau S. Huch (Schulärztlicher Dienst)
Frau R. Bartle (Schulärztlicher Dienst)
Frau I. Ruppert (Schulärztin)
Besucheranschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 07272 9598-208
E-Mail: i.ruppert@kreis-germersheim.de
Internet
Grundschule Weingarten Ritter-von-Weingarten-Schule
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GS Weingarten
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Kontakt
Grundschule Hainbuchenschule Hagenbach
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GS Hagenbach
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Telefon Festnetz: 07273 2520
Telefon Festnetz: 07273 4799
Grundschule Büchelberg
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GS Wörth Büchelberg
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Telefon Festnetz: 07271 131-260
E-Mail: gs-buechelberg@woerth.de
Grundschule Germersheim Dr. Eduard-Orth-Schule
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GS Germersheim Eduard-Orth
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Grundschule Gottfried-Tullaschule Germersheim
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GS Germersheim Gottfried Tulla
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Telefon Festnetz: 07274 70250
Telefon Festnetz: 07274 702511
Fax: 07274 702520
E-Mail: tullaschule@gmx.de
Ludwig Riedinger Grundschule Kandel
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GS Kandel Ludwig-Riedinger
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Telefon Festnetz: 07275 918249
Telefon Festnetz: 07275 918250
Fax: 07275 61267
E-Mail: info@grundschule-kandel.de
Fuchsbach Grundschule Zeiskam
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GS Zeiskam
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Telefon Festnetz: 06347 2839
Telefon Festnetz: 0170 4704358
Fax: 06347 608359
E-Mail: gs.zeiskam@gmail.com
Grundschule Rheinzabern An der Römerstraße
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GS Rheinzabern
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Grundschule Wörth Dorschbergschule
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GS Wörth Dorschberg
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Telefon Festnetz: 07271 131520
Telefon Festnetz: 07271 131521
Fax: 07271 131524
E-Mail: gs-dorschberg@woerth.de
Grundschule Germersheim Geschwister-Scholl-Schule
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GS Germersheim Scholl
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Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Im Einladungsschreiben finden Sie Hinweise zu den zur Untersuchung mitzubringenden Unterlagen. In der Regel sind dies:
- gelbes Vorsorgeheft,
- Impfausweis,
- Anamnesebogen,
- sofern vorhanden: Brille, Heilhilfsmittel.
Voraussetzungen
- Ihr Kind hat das sechste Lebensjahr bis zum 31. August eines Jahres vollendet.
- Die Kinder müssen zum Schulbesuch angemeldet sein.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Rechtsbehelfe sind nicht gegen die Schuleingangsuntersuchung selbst, aber ggf. gegen daraus resultierenden Maßnahmen wie einer Zurückstellung vom Schulbesuch möglich.
Verfahrensablauf
Die zuständige Grundschule benennt dem Gesundheitsamt bis zum 15. Oktober des Vorjahres der Einschulung (bzw. bei noch nicht schulpflichtigen, aber zum vorzeitigen Schulbesuch angemeldeten Kindern bis zum 15. März) alle zum Schulbesuch angemeldeten Kinder. Das Gesundheitsamt benachrichtigt die Eltern rechtzeitig über die Untersuchungstermine. Die Grundschulen werden bis zum 31. Januar bzw. 31. Mai über die Kinder informiert, deren körperliche Entwicklung eine erfolgreiche Mitarbeit nicht erwarten lässt. Auf dieser Grundlage berät die Schule mit den Eltern über weitere Maßnahmen.
Fristen
Die Untersuchungstermine werden von den jeweiligen Gesundheitsämtern festgelegt.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Grundsätzlich ist der vorgegebene Untersuchungstermin einzuhalten. Bei Verhinderung zum Untersuchungstermin ist die zuständige Stelle und die Schule umgehend zu benachrichtigen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BM am 11.12.2020
Stichwörter
Gesundheitsamt, Einschulung, Schulrückstellung, Schulbezirke, Schuleingangsuntersuchung, Schulbeginn, Schuluntersuchung