Naturschutz: Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Beschreibung
Ziel des Naturschutzes ist es, Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen zu erhalten. Da Beeinträchtigungen oder gar eine Zerstörung von Natur und Landschaft schwerwiegende negative Folgen für Umwelt, Biodiversität und auch die Lebensumwelt des Menschen haben können, werden neben dem Schutz der Landschaft insbesondere die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden sowie die langfristige und nachhaltige Nutzbarkeit des Naturhaushaltes angestrebt.
Wer ein Vorhaben durchführen will, durch das die Nutzung oder Gestalt von Grundflächen in der Weise verändert wird, dass für den Naturhaushalt oder das Landschaftsbild erhebliche Beeinträchtigungen entstehen können - insbesondere durch Baumaßnahmen – benötigt im Regelfall eine Eingriffsgenehmigung. Dabei müssen die damit einhergehenden Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes möglichst gering gehalten werden. Unvermeidbare Beeinträchtigungen sind, je nach Situation, entweder durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege gleichartig auszugleichen oder, durch Ersatzmaßnahmen gleichwertig zu kompensieren.
Zusätzlich zur Eingriffsgenehmigung können weitere naturschutzrechtliche Zulassungen erforderlich sein (z. B. Artenschutz, Biotopschutz, Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie oder Vogelschutzrichtlinie, Schutzgebietsregelungen).
Zuständigkeit
Die Zulassung von Eingriffen in Natur und Landschaft ist Sache der Stellen, welche nach den jeweiligen Fachgesetzen über die Genehmigung von Vorhaben entscheiden (z. B. Bauaufsichts-, Immissionsschutz- oder Wasserbehörde). Die Naturschutzbehörden werden in diesen Fällen innerbehördlich beteiligt. Die Naturschutzbehörden entscheiden nur dann in einem eigenen naturschutzrechtlichen Verfahren über die Zulassung des Eingriffs, wenn keine andere Behörde zuständig ist oder wenn die Naturschutzbehörde aus wichtigen anderen Gründen ohnehin eine Entscheidung treffen muss. Die ersten Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger sind die unteren Naturschutzbehörden. Deren Aufgaben nehmen die Kreisverwaltungen bzw. bei kreisfreien Städten die Stadtverwaltungen wahr.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Umwelt (Fachbereich 06-02)
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Katharina Salter
Frau Christel Becker
Besucheranschrift
Fax: 06561 15-1008
E-Mail: becker.christel@bitburg-pruem.de
Telefon Festnetz: 06561 15-3221
Frau Élodie Weyland
Besucheranschrift
E-Mail: weyland.elodie@bitburg-pruem.de
Fax: 06561 15-1008
Telefon Festnetz: 06561 15-3222
Frau Monika Holzkamp
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06561 15-3241
Fax: 06561 15-1008
E-Mail: holzkamp.monika@bitburg-pruem.de
Frau Daniela Pesch
Besucheranschrift
E-Mail: pesch.daniela@bitburg-pruem.de
Telefon Festnetz: 06561 15-3231
Fax: 06561 15-1008
Frau Katarina Gerlach
Herr Manfred Nabben
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06561 15-3220
Fax: 06561 15-1008
E-Mail: nabben.manfred@bitburg-pruem.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Amtshandlungen nach dem Naturschutzrecht sind in der Regel kostenpflichtig.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen und Hinweise finden Sie auf der Internetseite des Rheinland-Pfälzischen Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten. Viele Landkreise und Städte mit eigener unterer Naturschutzbehörde haben einen eigenen Internetauftritt, dem Sie unmittelbar Ansprechpartner entnehmen können.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Landwirtschaft, Umweltschutz